Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nennleistung der Kältemaschine für ein neu geplantes Bürogebäude für die EnEV-Berechnung berücksichtigen

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin erstellt den EnEV-Nachweis für ein neues Bürogebäude, das geplant wird und gebaut werden soll. Der Neubau wird auch mit einer Klimatisierung, bzw. Kühlung ausgestattet sein. Bei der Nachweisführung hat unsere Fragestellerin festgestellt, dass die Nennleistung der Kältemaschine, die der Haustechniker für das neue Bürogebäude ermittelt hat, fünfmal größer als von der EnEV 2009 bzw. von der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) vorgegeben ist und dass sich absurd hohe Werte bei den Hilfsenergien ergeben. In der DIN V 18599, Teil 7 (Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau), Anhang D (informativer Leitfaden zur Berechnung des elektrischen Energieaufwands der Kühl- und Kaltwasserverteilung) wird von "Auslegungswerten" gesprochen. Die Fachfrau fragt uns ob mit diesem Begriff die Auslegung nach Haustechnik oder nach DIN V 18599 gemeint ist.

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Auftrag: Eine Diplom-Ingenieurin erstellt den EnEV-Nachweis für ein neues Bürogebäude, das aktuell geplant wird und neu erbaut werden soll. Sie berücksichtigt dabei die Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) für die Vergabe des Nachhaltigkeitszertifikates Silber.

Praxis: Es handelt sich um ein neues Bürogebäude, das sich in der Planung befindet. Der Neubau wird auch mit einer Klimatisierung, bzw. Kühlung ausgestattet sein.
Bei der softwaregestützten Nachweisführung gemäß EnEV 2009 hat unsere Fragestellerin Folgendes festegestellt:
Bei einer wassergekühlten Kompressionskältemaschine ergibt sich neben dem elektrischen Endenergiebedarf der Kältemaschine - durch die hierbei erforderliche Rückkühlung - zusätzlich eine Endenergie für die Rückkühlung.
In der Gleichung 60 der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 7 (Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau) geht u. a. der Wert für die Nennkälteleistung der Kältemaschine in die Berechnung mit ein, wie das folgende Zitat belegt:

Zitat: DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden
Teil 7 (Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau)
7. Endenergie für die Erzeugung von Kälte und Dampf
7.1. Endenergiebedarf für die Kälteerzeugung
7.1.6. Endenergie Rückkühlung
"Die energetische Bewertung der Rückkühlung erfolgt anhand des spezifischen konstruktionsbedingten Elektroenergiebedarfes des Rückkühlers qR,elektr und eines mittleren Nutzungsfaktors fR,av der Rückkühlung. Unter Berücksichtigung der Nennrückkühlleistung und der mittleren Betriebszeit ergibt sich der Endenergiebedarf des Rückkühlers nach folgender Gleichung"

Probleme: Die Nennleistung der Kältemaschine, die der Haustechniker für das neue Bürogebäude ermittelt hat, ist fünfmal größer als die von der EnEV 2009 bzw. von der DIN V 18599 vorgegeben. Dieses sollte unsere Fragestellerin zunächst nicht weiter stören.
Sie stellte jedoch Folgendes fest: Wenn sie bei der software-gestützten Berechnung die tatsächliche Nennleistung der Kältemaschine einsetzt, ergeben sich absurd hohe Werte bei den Hilfsenergien. Der Bedarf der Hilfsenergie für Kühlung ist vielfach höher als der Bedarf für die Erzeugung der Kühlung. Das gleiche Problem ergibt sich beim Energiebedarf für die Kälteverteilung.
In der relevanten Baunorm - beispielsweise in der DIN V 18599, Teil 7 (Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau), Anhang D (informativer Leitfaden zur Berechnung des elektrischen Energieaufwands der Kühl- und Kaltwasserverteilung) wird von "Auslegungswerten" gesprochen.

Fragen: Beziehen sich die genannten „Auslegungswerte“ in der DIN V 18599, Teil 7, Anhang D auf die Auslegung nach Haustechnik oder nach DIN V 18599?

Antwort: 25.11.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nennleistung der Kältemaschine für ein neu geplantes Bürogebäude für die EnEV-Berechnung berücksichtigen

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