.
Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin erstellt den EnEV-Nachweis für ein neues
Bürogebäude, das geplant wird und gebaut werden soll. Der Neubau wird auch mit
einer Klimatisierung, bzw. Kühlung ausgestattet sein. Bei der Nachweisführung
hat unsere Fragestellerin festgestellt, dass die Nennleistung der Kältemaschine,
die der Haustechniker für das neue Bürogebäude ermittelt hat, fünfmal größer als
von der EnEV 2009 bzw. von der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)
vorgegeben ist und dass sich absurd hohe Werte bei den Hilfsenergien ergeben. In
der DIN V 18599, Teil 7 (Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und
Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau), Anhang D (informativer Leitfaden
zur Berechnung des elektrischen Energieaufwands der Kühl- und
Kaltwasserverteilung) wird von "Auslegungswerten" gesprochen. Die Fachfrau fragt
uns ob mit diesem Begriff die Auslegung nach Haustechnik oder nach DIN V 18599
gemeint ist.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis,
nachweise, führen, Neubau, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude,
Bürohaus, Bürogebäude, Bürobau, Büroimmobilie, neu, errichten,
bauen, planen, Klimatisierung, klimatisieren, Kühlung, kühlen,
Nennleistung, Kältemaschine, Auslegung, Haustechnik, Kaltwasser,
Hilfsenergie, Raumlufttechnik, absurd, hohe, Werte,
Haustechniker, Software, DIN, V, 18599, Teil, 7,
Endenergiebedarf, Klimakältesystem, Energieaufwand,
Kaltwasserverteilung, Leitfaden, elektrisch, elektrische, DGNB,
Deutsche, Gesellschaft, nachhaltiges, Bauen
Auftrag: Eine
Diplom-Ingenieurin erstellt den EnEV-Nachweis für ein neues Bürogebäude, das
aktuell geplant wird und neu erbaut werden soll. Sie berücksichtigt dabei die
Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) für die
Vergabe des Nachhaltigkeitszertifikates Silber.
Praxis: Es handelt sich um ein neues
Bürogebäude, das sich in der Planung befindet. Der Neubau wird auch
mit einer Klimatisierung, bzw. Kühlung ausgestattet sein.
Bei der softwaregestützten Nachweisführung gemäß EnEV 2009 hat
unsere Fragestellerin Folgendes festegestellt:
Bei einer wassergekühlten Kompressionskältemaschine ergibt sich
neben dem elektrischen Endenergiebedarf der Kältemaschine - durch
die hierbei erforderliche Rückkühlung - zusätzlich eine Endenergie
für die Rückkühlung.
In der Gleichung 60 der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von
Gebäuden), Teil 7 (Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und
Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau) geht u. a. der Wert für
die Nennkälteleistung der Kältemaschine in die Berechnung mit ein,
wie das folgende Zitat belegt:
Zitat: DIN V 18599:
Energetische Bewertung von Gebäuden
Teil 7 (Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und
Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau)
7. Endenergie für die Erzeugung von Kälte und Dampf
7.1. Endenergiebedarf für die Kälteerzeugung
7.1.6. Endenergie Rückkühlung
"Die energetische Bewertung der Rückkühlung erfolgt anhand des
spezifischen konstruktionsbedingten Elektroenergiebedarfes des
Rückkühlers qR,elektr und eines mittleren Nutzungsfaktors fR,av
der Rückkühlung. Unter Berücksichtigung der Nennrückkühlleistung
und der mittleren Betriebszeit ergibt sich der Endenergiebedarf
des Rückkühlers nach folgender Gleichung"
Probleme: Die
Nennleistung der Kältemaschine, die der Haustechniker für das neue Bürogebäude
ermittelt hat, ist fünfmal größer als die von der EnEV 2009 bzw. von der DIN V
18599 vorgegeben. Dieses sollte unsere Fragestellerin zunächst nicht weiter
stören.
Sie stellte jedoch Folgendes fest: Wenn sie bei der software-gestützten
Berechnung die tatsächliche Nennleistung der Kältemaschine einsetzt, ergeben
sich absurd hohe Werte bei den Hilfsenergien. Der Bedarf der Hilfsenergie für
Kühlung ist vielfach höher als der Bedarf für die Erzeugung der Kühlung. Das
gleiche Problem ergibt sich beim Energiebedarf für die Kälteverteilung.
In der relevanten Baunorm - beispielsweise in der DIN V 18599, Teil 7
(Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den
Nichtwohnungsbau), Anhang D (informativer Leitfaden zur Berechnung des
elektrischen Energieaufwands der Kühl- und Kaltwasserverteilung) wird von
"Auslegungswerten" gesprochen.
Fragen: Beziehen sich
die genannten „Auslegungswerte“ in der DIN V 18599, Teil 7, Anhang D auf die
Auslegung nach Haustechnik oder nach DIN V 18599?
Antwort:
25.11.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Nennleistung
der Kältemaschine für ein neu geplantes Bürogebäude für die
EnEV-Berechnung berücksichtigen
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen
|
|