Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für neuen Lebensmittelmarkt größtenteils mit industrieller Abwärme aus Kälteanlage beheizt

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Kurzinfo:
Eine Planerin erstellt einen Energieausweis als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für einen neuen Lebensmittelmarkt. Sie wendet dabei die Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Die Beheizung des Neubaus soll größtenteils - ca.60 Prozent (%) – über die industrielle Abwärme der Kälteanlage für die Kühlräume erfolgen. Der restliche Heizwärmebedarf soll über zwei Luftwärmepumpenverdampfer gedeckt werden. Es stellt sich die Frage, welchen Primärenergiefaktor die Planerin für die industrielle Abwärme im Zuge der Berechnung des EnEV-Nachweises berücksichtigen sollte.

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Auftrag: Eine Planerin (Bachelor of Engineering) erstellt einen Energieausweis als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für einen Lebensmittelmarkt und wendet die Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an.

Praxis: Das Bauvorhaben umfasst einen Lebensmittelmarkt, der neu geplant und erbaut wird. Es handelt sich somit – im Sinne der EnEV 2009 - um ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude. Der Großteil der Beheizung - ca.60 Prozent (%) – soll über die industrielle Abwärme der Kälteanlage für die Kühlräume erfolgen. Der restliche Heizwärmebedarf soll über zwei Luftwärmepumpenverdampfer gedeckt werden.

Probleme: Für die Berücksichtigung der industriellen Abwärme hat die Planerin keine Angaben zu dem Primärenergiefaktor gefunden.

Fragen: Welchen Primärenergiefaktor muss die Planerin bei der Nachweis-Berechnung für die Beheizung durch industrielle Abwärme berücksichtigen?

Antwort: 05.03.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für neuen Lebensmittelmarkt größtenteils mit industrieller Abwärme aus Kälteanlage beheizt

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