Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für neues Wohnhaus: DIN 4108-6 / DIN 4701-10 anwenden bei genauen Rohrnetzlängen für Heizwärme- und Warmwasserverteilung
Neu: Vergleich EnEV 2009 mit EnEV 2014

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Kurzinfo:
Eine Planerin hat den Auftrag erhalten für ein neues Einfamilienhaus den Energieausweis - als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) - zu erstellen. Für Nichtwohngebäude (NWG) erlaubt die EnEV 2009 dass bei den Berechnungen gemäß der Normenreihe DIN V 18599 die genau bekannte Länge von Rohrleitungen für die Heizungs- und Warmwasserverteilung einzugeben und einen energetischen Vorteil daraus zu ziehen. Dieses berücksichtigt auch die EnEV-Software, mit der die Planerin arbeitet. Wenn sie jedoch das Wohngebäude anhand der beiden normen DIN 4108-6 und DIN 4701-10 nachweist erzeugt die EnEV-Software nur Standardwerte für die Rohrleitungslängen. Durch kürzere Leitungslängen, insbesondere Anbindeleitungen bei Fußbodenheizung erreicht man einen Vorteil gegenüber dem Referenzgebäude. Es stellt sich die Frage ob die Planerin auch das Referenzgebäude mit den "kürzeren" Rohrleitungslängen des tatsächlichen Gebäudes berechnen muss, d.h. dass sie die vom Programm erzeugte Referenzberechnung korrigieren muss.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Eine Planerin hat den Auftrag erhalten für ein neues Einfamilienhaus den Energieausweis - als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) - zu erstellen.

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um einen Neubau, ein Einfamilienhaus. Aus der Sicht der EnEV 2009 ist es ein zu errichtendes Wohngebäude.

Probleme:

  • Nichtwohnbau: Für die Nachweis-Berechnungen gemäß EnEV 2009 für neue Nichtwohngebäude (NWG) gibt die Verordnung in der Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes) genau an welche Rohrleitungslängen nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anzusetzen sind, bzw. dass man im tatsächlichen Gebäude teilweise durch eine genaue Rohrnetzplanung und kürzere Leitungen eine Vergünstigung erreicht. Dieses Vorgehen berücksichtigt das EnEV-Programm mit dem die Planerin arbeitet auch automatisch.

  • Wohnbau: Für Wohngebäude erlaubt die EnEV 2009 bei der Nachweis-Berechnung die folgenden beiden Normen als Grundlage zu nehmen: DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und DIN 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung).
    Die EnEV 2009 gibt in der Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude) keine konkreten Längen für die Rohleitungen vor.

Wenn für das Einfamilienwohnhaus eine genaue Rohrnetzplanung vorliegt und die Planerin diese zusammen mit der Anlagentechnik detailliert (Pumpenleistungen, Wärmeverluste) in die EnEV-Software eingibt, wird das Referenzgebäude mit den Standardwerten aus dem Anhang C (Ermittlung von Kenngrößen von Heizungs-, Lüftungs-, und Trinkwassererwärmunganlagen mit geringen energetischen Anforderungen (Standardwerte)) der 4701-10 ohne detaillierte Rohrnetzlängen erzeugt.
Durch kürzere Leitungslängen, insbesondere Anbindeleitungen bei Fußbodenheizung erreicht man einen Vorteil gegenüber dem Referenzgebäude.

Fragen: Ist diese Vorgehensweise zulässig oder muss die Planerin das Referenzgebäude in diesem Fall auch mit den "kürzeren" Rohrleitungslängen des tatsächlichen Gebäudes berechnen, dass heißt, die vom Programm erzeugte Referenzberechnung korrigieren? Oder ist es bei der Nachweis-Ausstellung erlaubt sich bei der Berechnung diesen Vorteil zunutze zu machen?

Antwort: 05.03.2012 - ergänzt am 18.02.2014 mit Vergleich zwischen EnEV 2009  und EnEV 2014. Wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart