Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Gemischt genutztes Bestandsgebäude (Gewerbe und Wohnungen) sanieren und mit Sky-Bar aufstocken:
EnEV-Nachweise führen und Energieausweise erstellen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur soll für ein bestehendes, gemischt genutztes Gebäude die Modernisierung des Wohnungs-Teils sowie die großflächige Aufstockung für eine Sky-Bar planen. In den beiden untersten Geschossen befinden sich Räume für eine gewerbliche Nutzung. Diese wurden bereits saniert und die Planung erfolgte nicht durch unseren Fragesteller. Der Fachmann soll für alle drei Gebäudeteile die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen sowie die Energieausweise für potenzielle neue Mieter, Käufer oder Pächter ausstellen. Es stellt sich die Frage anhand welcher Berechnungsmethoden und Normen die Bilanzierung nach der EnEV 2009 erfolgen soll und ob es zulässig ist, die einzelnen Gebäudeteile dabei zusammenzufassen.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, §, 22, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Bestand, Baubestand, Altbau, bestehendes, Gebäude, Bau, gemischte, Nutzung, gemischt, genutzt, genutztes, Gewerbe, gewerbliche, Nutzung, Wohnen, Wohnung, Wohnungen, Wohn-Teil, Aufstockung, Aufbau, Dach, Sky-Bar, Bar, Nichtwohngebäude, Fernwärme, Außenbauteile, Anforderungen, Anforderung, EnEV-Nachweis, Bauteil, Bauteile, Außenbauteil, nachweisen, Energieausweis, erneuerbare, Energie, erneuerbare, Wärme, Fernwärme, Fernkälte, eigenständig, eigenständiges, Wärmenetz, Kältenetz, Anteil, KWK, KWK-Anlage, KWK-Anlagen, Kombination, Ersatzmaßnahme, Ersatzmaßnahmen, Wärmenetzbetreiber, Betreiber, Kältenetzbetreiber, bescheinigen, Bescheinigung,

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur ist im Rahmen eines Unternehmens tätig, dass sich auf die Betreuung von Bauvorhaben - auch in enger Zusammenarbeit mit Architekturbüros - spezialisiert hat. Aktuell hat der Fachmann den Auftrag erhalten für ein gemischt genutztes Gebäude folgende Leistungen durchzuführen:

• Gewerbeteil im Erdgeschoss (EG) und 1. Obergeschoss (OG) mit ca. 1.250 m² Nutzfläche: Für bereits durchgeführte Modernisierung den EnEV-Nachweis führen und den Energieausweis ausstellen;

• Wohnungsteil vom 2.OG bis 13. OG mit ca. 7.860 m² Nutzfläche:
Modernisierung planen, EnEV-Nachweis führen und Energieausweis für künftige potenzielle neue Mieter ausstellen;

• Sky-Bar im 14. OG mit ca. 400 m² Nutzfläche:
Als Aufstockung über dem Dachgeschoss planen, dafür auch den EnEV-Nachweis führen sowie den Energieausweis für künftige potenzielle Pächter ausstellen.

Praxis: In diesem Praxisfall handelt sich im Sinne der EnEV 2009 um ein bestehendes, gemischt genutztes Gebäude sowie um unterschiedliche Leistungen, die auch zeitlich auseinander liegen:

• Gewerbeflächen im EG und 1. OG mit ca. 1.250 m² Nutzfläche:
Die Modernisierung wurde von einem anderen Büro geplant und bereits ausgeführt. Dabei wurden die Außenwände gut, jedoch nicht überdurchschnittlich gut wärmegedämmt. Die Fenster wurden erneuert, beheizt wird durch Fernwärme ohne erneuerbaren Energien.
Für diese bereits durchgeführte Modernisierung soll unser Fragesteller den EnEV-Nachweis führen und den Energieausweis ausstellen.

• Wohnungen vom 2.OG bis 13. OG mit ca. 7.860 m² Nutzfläche:
Für diese Geschosse plant unser Fragesteller die energetische Modernisierung. Dabei werden die Außenbauteile saniert und die Heizung angepasst, d.h. mit neuen Pumpen und eventuell auch mit neuen Heizkörpern für den verminderten Heizwärmebedarf ausgestattet und neuen Strangregulierventilen versehen. Die Station für die Übergabe der Fernwärme wird möglicherweise noch einmal angepasst. Unser Fragesteller plant diese Modernisierung und soll auch den EnEV-Nachweis führen sowie den Energieausweis für künftige, potenzielle neue Mieter ausstellen.

• Sky-Bar im 14. OG mit ca. 400 m² Nutzfläche:
Dieses Lokal plant unser Fragesteller als neue Aufstockung über dem Dachgeschoss des Gebäudes. Dafür soll er auch den EnEV-Nachweis führen und den Energieausweis für künftige potenzielle Mieter oder Pächter ausstellen.

Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie stellt unterschiedliche energetische Anforderungen an Bauten die dem Wohnen oder anderen Nutzungen dienen:
• § 3 (Anforderungen an Wohngebäude)
• § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude).

Als Kriterium für die Erfüllung der energetischen Anforderungen nach EnEV 2009 dient u. a. der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) eines Gebäudes. Wie diese Kenngröße berechnet wird regelt die Verordnung wie folgt:

• in Anlage 1 für Wohnbau (Anforderungen an Wohngebäude):
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Wohngebäude ist entweder nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 1 (Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger) zu ermitteln oder alternativ nach DIN EN 832 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung des Heizenergiebedarfs - Wohngebäude) in Verbindung mit DIN V 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und DIN V 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung).

• in Anlage 2 für Nichtwohnbau (Anforderungen an Nichtwohngebäude): Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599-1 ermittelt.
Die EnEV 2009 regelt im § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) wie Bauten mit unterschiedlichen Nutzungen behandelt werden, bzw. wie sie teilweise als Wohn- und als Nichtwohngebäude behandelt werden.

Fragen:

  1. Kann der Fachmann für den EnEV-Nachweis den Wohnungs-Teil des Gebäudes getrennt nach DIN 4108-6 und DIN V 4701-10 berechnen oder muss er das gesamte Gebäude nach DIN V 18599 berechnen?

  2. Kann er die Sky- Bar auch in die EnEV-Berechnung des Wohnungsteils integrieren?

  3. Ist es zulässig den Wohn-Teil des Gebäudes samt der Sky Bar nach DIN 4108-6 und DIN V 4701-10 zu berechnen und den Nichtwohn-Teil nach DIN V 18599 zu ermitteln?

Antwort: 03.06.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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