Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 zum Förderantrag
für die Sanierung großes Hallenbad Baujahr 1972

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur soll für die Sanierung eines Hallenbades Baujahr 1972 den EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) führen als Nachweis für einen Fördermittel-Antrag. Im Zuge der energetischen Sanierung soll die gesamte Gebäudehülle, einschließlich des Schwimmbadbeckens saniert, bzw. erneuert werden. Der Haustechniker hat soweit die energetische Sanierung geplant, jedoch ohne die Dämmung der Schwimmbad-Wasserrohre, Filter und Schwallwasserbehälter. Seiner Meinung nach sollte das nicht absichtlich beheizte Untergeschoss in den Berechnungen für die Energiebilanz als beheizt berücksichtigt werden und die Außenflächen gedämmt werden. Die Bodenplatte kann allerdings nicht gedämmt werden. Es stellt sich die Frage ob die Rohrleitungen und die Anlagen für das Schwimmbadwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden müssen und wie die Leitungen im Sinn der EnEV 2009 behandelt werden müssen.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Er hat den Auftrag erhalten für die anstehende Hallenbadsanierung die Berechnung nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) durchzuführen und den Energie-Nachweis für einen Fördermittel-Antrag auszustellen.

Praxis: Es handelt sich in diesem Praxisfall um ein großes Hallenbad aus dem Jahr 1972. Das Schwimmbadwasser wird auf ca. 30 Grad Celsius (°C) erwärmt. Das Untergeschoss mit beiden Betonbecken wird nicht absichtlich beheizt. Im Zuge der anstehenden energetischen Sanierung soll die gesamte Gebäudehülle, einschließlich des Schwimmbadbeckens saniert, bzw. erneuert werden. Im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) handelt es sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude.

Probleme: Der Haustechniker hat soweit die energetische Sanierung geplant, jedoch ohne die Dämmung der Schwimmbad-Wasserrohre, Filter und Schwallwasserbehälter. Nach Meinung des Technikplaners sollte das nicht absichtlich beheizte Untergeschoss in der Energiebilanz als beheizt berücksichtigt werden und die Außenflächen gedämmt werden. Die Bodenplatte kann allerdings nicht gedämmt werden.

Fragen: Müssen die Rohrleitungen (DN 250 mm, PE) und die Anlagen für das Schwimmbadwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden? Wie ist mit den Rohrleitungen für das Schwimmbadwasser sowie mit den Schwallwasserbehältern und Filter hinsichtlich Isolierung, bzw. Dämmung zu verfahren? Zählen diese Leitungen zu Warmwasserleitungen im Sinne der EnEV 2009 und müssen sie daher in ihrer Wärmeabgabe begrenzt werden?

Antwort: 03.06.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 zum Förderantrag für die Sanierung großes Hallenbad Baujahr 1972

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