Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für neues Wohngebäude ausstellen:
Keller umfasst teilweise eine niedrig beheizte Tiefgarage

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Wohngebäude und erstellt auch den EnEV-Nachweis. Der Neubau ist voll unterkellert, wobei ein Großteil des Kellergeschosses als Tiefgarage dienen soll. Sowohl der Keller als auch die Tiefgarage sollen niedrig beheizt werden. Der Architekt und seine Kollegen überlegen, ob man das Kellergeschoss für den EnEV-Nachweis auch dem Wohnraum hinzurechnen sollte. Dagegen würde aus ihrer Sicht sprechen, dass die Tiefgarage nutzungsbedingt mit teilweise sehr hohen Lüftungsraten von bis zu 8-fachem Luftwechsel gefahren wird. In der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) fanden die Fachleute kein Nutzungsprofil, welches der angestrebten Nutzung entspricht. Es stellt sich die Frage wie die beheizte Tiefgarage im Rahmen des EnEV-Nachweises zu berücksichtigen ist.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neues, Gebäude, Bau, neu, errichten, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau, Keller, Tiefgarage, beheizt, beheizte, Garage, gemischt, genutztes, genutzt, separate, Bilanzierung, Berechnung, bilanzieren, berechnen, Wohnnutzung, Nichtwohnnutzung, DIN, V. 18599, Teil, 10, Nutzungsprofil, Anforderung, Nichtwohngebäude, Jahres-Primärenergiebedarf, Tabelle, Richtwerte, Nutzungsrandbedingungen, Bedingungen, Luftwechsel, Lüftung, lüften, Raumsolltemperatur, niedrig, beheizt, DIBt, Deutsches, Institut, Bautechnik, offizielle, Auslegung, §, 22, unerheblich, unerheblicher, Teil, Teilfläche, Gebäudenutzfläche, Fachkommission, Bautechnik, Kriterien, Flächenkriterium, Untergrenze, Nutzungsprofil, Parkhäuser, Parkhaus, Privatnutzung,

Auftrag: Ein Architekt plant ein neues Wohngebäude und erstellt auch den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Praxis: Es handelt sich in diesem Praxisfall um ein Wohngebäude, welches jetzt geplant wird und neu errichtet werden soll. Das Wohngebäude ist voll unterkellert, wobei ein Großteil des Kellergeschosses - ca. 70 Prozent (%) - als Tiefgarage für mehrere Fahrzeuge dienen soll. Aus Komfortgründen soll sowohl der Keller als auch die Tiefgarage auf ca. 15 Grad Celsius (°C) niedrig beheizt werden. Für diesen Neubau soll der Architekt die Nachweis-Berechnungen gemäß geltender EnEV 2009 führen und den Energieausweis ausstellen.

Probleme: Der Architekt und seine Kollegen überlegen, ob man das niedrig beheizte Kellergeschoss auch dem Wohnraum hinzurechnen sollte. Dagegen würde aus ihrer Sicht sprechen, dass die Tiefgarage nutzungsbedingt mit teilweise sehr hohen Lüftungsraten von bis zu 8-fachem Luftwechsel gefahren wird. In der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) fanden die Fachleute kein Nutzungsprofil, welches der hier anvisierten Nutzung angemessen entspräche.

Fragen: Wie ist die beheizte Tiefgarage im Rahmen des EnEV-Nachweises zu berücksichtigen?

Antwort: 24.07.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für neues Wohngebäude ausstellen: Keller umfasst teilweise eine niedrig beheizte Tiefgarage

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart