Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Gefälledämmung für Flachdach von neuem Mehrfamilienhaus normengerecht planen und ausführen

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Kurzinfo:
Ein Bautechniker ist auch als Gebäudeenergieberater tätig. Für ein neues Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohnungen führt er die Energieberatung durch und soll auch den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) basierend auf der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) berechnen. Das Flachdach des Neubaus ist mit einem Gefälle vorgesehen. Aus technischen Gründen soll dieses mit einer möglichst geringen Dämmung am tiefsten Punkt beginnen (10 cm) und an der höchsten Stelle eine Dicke von 30 cm aufweisen. Dieses ergibt einen mittleren U-Wert des Flachdaches unter 0,20 W/(m²K). An der niedrigsten Stelle des Flachdaches beträgt der U-Wert jedoch 0,32 W/(m²K). Gerechnet wurde mit einem Dämmstoff der Wärmeleitgruppe (WLG) 035. Wenn der U-Wert an der niedrigsten Stelle höchstens 0,20 W/(m²K) betragen soll müsste das Gefälle mit einer 20 cm hohen Dämmung gestartet und bis 40 cm hoch geführt werden. Ist es zulässig die Gefälledämmung wie geplant auszuführen?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV. 2009, Energieeinsparverordnung, §, 3, Anforderungen, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnbau, Wohnungsbau, Haus, Neubau, neu, zu, errichten, erbauen, bauen, planen, Dach, Flachdach, Gefälle, Abfluss, abfließen, Regenwasser, Wasser, Schnee, Schneeschmelze, Niederschlag, Niederschläge, Gefälle, abfalle, Dämmgefälle, Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz, U-Wert, R, Wärmedurchgangswiderstand, Wärmeleitgruppe, WLG, 035, Norm, Normen, DIN, 4108, 4108-2, Teil, 2, Energieeinsparung, Mindestanforderung, Primärenergiebedarf, Referenzgebäude,

Auftrag: Ein Bautechniker ist auch als Gebäudeenergieberater tätig. Für ein neues Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohnungen führt er die Energieberatung durch und soll auch den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) basierend auf der Norm DIN 4108-6 berechnen.

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein neues Mehrfamilienhaus, d.h. im Sinne der EnEV 2009 um ein „zu errichtendes Wohngebäude“ mit insgesamt sechs Wohneinheiten. Das Flachdach des Neubaus ist mit einem Gefälle vorgesehen, welches es erlaubt, dass zukünftig das Regen- oder Schmelzwasser in die vorgesehenen Abflüsse abläuft.
Aus technischen Gründen soll das Gefälle mit einer möglichst geringen Dämmung am tiefsten Punkt beginnen (10 cm) und an der höchsten Stelle eine Dicke von 30 cm aufweisen.

Probleme: Zu dem Gefälle des Flachdaches, bzw. der entsprechenden Dämmung haben sich etliche Fragen ergeben. Unser Fragesteller hat in der EnEV 2009, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), in der Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes), in der Zeile 1.3 (Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten) einen Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,20 W/(m²K) festgestellt. Bei unserem vorliegenden Praxisfall ergibt sich durch das geplante Gefälle und Dämmstoffdicken ein mittlerer U-Wert des Flachdaches unter 0,20 W/(m²K). An der niedrigsten Stelle des Flachdaches beträgt der U-Wert jedoch 0,32 W/(m²K). Gerechnet wurde mit einem Dämmstoff der Wärmeleitgruppe (WLG) 035, das heißt mit einer Wärmeleitfähigkeit (λ) von 0,035 Watt pro Meter Kelvin (W/(mK)). Wenn der U-Wert an der niedrigsten Stelle höchstens 0,20 W/(m²K) betragen soll müsste das Gefälle mit einer 20 cm hohen Dämmung gestartet und bis 40 cm hoch geführt werden.

Fragen: Ist es zulässig die Gefälledämmung wie geplant auszuführen? Wenn dieses nicht der Fall ist, wie muss die Gefälledämmung geplant, bzw. ausgeführt und berechnet werden?

Antwort: 10.08.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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