Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Neues Bürogebäude mit Anschluss an bestehende
Heizung und Kühlung planen und EEWärmeG erfüllen

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Kurzinfo:
Ein Ingenieurbüro plant den Neubau eines freistehenden Bürogebäudes auf einem Firmenareal. Das neue Gebäude soll über die bestehende Anlagentechnik (Heizung und Kühlung) versorgt werden. Durch die Bestandsheizung und -kühlung in Verbindung mit der gut gedämmten Gebäudehülle erreicht der Neubau zwar den EnEV-2009-Standard, erfüllt jedoch das EEWärmeG 2011 nicht. Die vorhandene Anlagentechnik und die größtenteils als freie Fensterlüftung angestrebte Lüftung erschweren es geeignete Maßnahmen zur Erfüllung des EEWärmeG zu finden. Es stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, dieses energietechnisch nicht autarke Bürogebäude wie eine Erweiterung anzusehen und das EEWärmeG 2011 nicht zu berücksichtigen.
 

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur führt für ein neu geplantes Bürogebäude die öffentlich-rechtlichen Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).

Praxis: Das Ingenieurbüro plant den Neubau eines freistehenden Bürogebäudes auf einem Firmenareal. Das neue Gebäude soll über eine im Nachbargebäude befindliche Bestandsheizung (Gas-Spezial Heizkessel) und eine Bestandskältemaschine (Kompressionskältemaschine) beheizt und gekühlt werden. Es handelt sich damit zwar um ein individuell benutzbares Gebäude, welches jedoch energietechnisch nicht autark ist.

Probleme: Durch die Bestandsheizung und -kühlung in Verbindung mit der gut gedämmten Gebäudehülle erreicht der Neubau zwar den EnEV-Standard, erfüllt jedoch das EEWärmeG nicht. Die vorhandene Anlagentechnik und die größtenteils als freie Fensterlüftung angestrebte Lüftung führen dazu, dass es schwierig ist geeignete Maßnahmen zur Erfüllung des EEWärmeG zu finden.

Fragen: Ist es zulässig, dieses energietechnisch nicht autarke Bürogebäude, das an einen bestehenden Altbau angeschlossen ist, wie eine Erweiterung anzusehen und das EEWärmeG nicht zu berücksichtigen?

Antwort: 07.10.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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