.
Kurzinfo:
Ein Ingenieurbüro plant den Neubau eines freistehenden Bürogebäudes auf
einem Firmenareal. Das neue Gebäude soll über die bestehende Anlagentechnik
(Heizung und Kühlung) versorgt werden. Durch die Bestandsheizung und -kühlung in
Verbindung mit der gut gedämmten Gebäudehülle erreicht der Neubau zwar den
EnEV-2009-Standard, erfüllt jedoch das EEWärmeG 2011 nicht. Die vorhandene
Anlagentechnik und die größtenteils als freie Fensterlüftung angestrebte Lüftung
erschweren es geeignete Maßnahmen zur Erfüllung des EEWärmeG zu finden. Es
stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, dieses energietechnisch nicht autarke
Bürogebäude wie eine Erweiterung anzusehen und das EEWärmeG 2011 nicht zu
berücksichtigen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, neu, planen, bauen,
errichten, zu, errichtendes, Gebäude, Bau, Immobilie, Neubau,
Büro, Bürogebäude, Büroimmobilie, Nachweis, nachweisen,
Berechnung, berechnen, Anforderungen, erfüllen, Heizung,
Anlagentechnik, Kühlung, Gas-Spezial-Heizkessel, Gas, Heizung,
Kältemaschine, Kompression, Kompressionskältemaschine,
eigenständiges, Gebäude, betrachten, Hinweise, BMU,
Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur führt für ein neu geplantes Bürogebäude die
öffentlich-rechtlichen Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).
Praxis: Das
Ingenieurbüro plant den Neubau eines freistehenden Bürogebäudes auf einem
Firmenareal. Das neue Gebäude soll über eine im Nachbargebäude befindliche
Bestandsheizung (Gas-Spezial Heizkessel) und eine Bestandskältemaschine
(Kompressionskältemaschine) beheizt und gekühlt werden. Es handelt sich damit
zwar um ein individuell benutzbares Gebäude, welches jedoch energietechnisch
nicht autark ist.
Probleme: Durch die
Bestandsheizung und -kühlung in Verbindung mit der gut gedämmten Gebäudehülle
erreicht der Neubau zwar den EnEV-Standard, erfüllt jedoch das EEWärmeG nicht.
Die vorhandene Anlagentechnik und die größtenteils als freie Fensterlüftung
angestrebte Lüftung führen dazu, dass es schwierig ist geeignete Maßnahmen zur
Erfüllung des EEWärmeG zu finden.
Fragen: Ist es
zulässig, dieses energietechnisch nicht autarke Bürogebäude, das an einen
bestehenden Altbau angeschlossen ist, wie eine Erweiterung anzusehen und das
EEWärmeG nicht zu berücksichtigen?
Antwort:
07.10.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Neues
Bürogebäude mit Anschluss an bestehende Heizung und Kühlung
planen und EEWärmeG erfüllen
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen
|
|