Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Luftdichtheit der Gebäudehülle gewährleisten und Lüftungskonzept für neues Doppelhaus ausarbeiten

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin führt für eine neu zu bauende Doppelhaushälfte die Berechnung für die Nachweise nach EnEV 2009 durch. Es soll keine Lüftungsanlage berücksichtigt werden. Nach Fertigstellung der Gebäudehülle soll die Luftdichtheit der Gebäudehülle durch ein entsprechendes Messverfahren normgerecht überprüft werden. Im Lüftungskonzept wird für die Luftdichtheit der Gebäudehülle mit einem Volumenstrom gerechnet welcher dem Vorgabewert nach DIN 1946 (Raumlufttechnik), Teil 6 (Lüftung von Wohnungen) entspricht. Somit wird keine Lüftungsanlage erforderlich sein. Bei der Luftdichtigkeits-Überprüfung könnte die Messung jedoch ergeben, dass die Gebäudehülle sogar noch dichter ist als im Lüftungskonzept rechnerisch angenommen. Es stellt sich die Frage ob das Lüftungskonzept in diesem Fall überarbeitet werden muss oder ob Außenluftdurchlässe eingeplant werden müssen um den angenommen Wert der Luftdichtheit der Gebäudehülle sicherzustellen.

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Auftrag: Eine Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein neu zu bauende Doppel-Wohnhaus das Lüftungskonzept auszuarbeiten sowie die energetischen Berechnungen für den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durchzuführen.

Praxis: Für eine neu zu bauende Doppelhaushälfte wird eine energetische Berechnung gemäß EnEV 2009 durchgeführt.
Es soll keine Lüftungsanlage berücksichtigt werden.
Nach Fertigstellung der Gebäudehülle soll die Luftdichtheit der Gebäudehülle durch ein entsprechendes Messverfahren normgerecht überprüft werden.
Im Lüftungskonzept wird für die Luftdichtheit der Gebäudehülle mit einem Volumenstrom bei n50 von 1,5 pro Stunde (h-1) gerechnet, bezogen auf das beheizte Luftvolumen des Gebäudes. Der im Lüftungskonzept angenommene Auslegungsluftwechsel von 1,5 h-1 bei 50 Pa Differenzdruck entspricht dem Vorgabewert nach DIN 1946 (Raumlufttechnik), Teil 6 (Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung) für freie Lüftung bei Neubauten in ein- oder mehrgeschossiger Nutzungseinheiten. Somit wird keine Lüftungsanlage erforderlich sein.

Probleme: Bei der Luftdichtigkeits-Überprüfung könnte die Messung jedoch ergeben, dass die Gebäudehülle sogar noch dichter ist als im Lüftungskonzept rechnerisch angenommen.

Fragen: Muss das Lüftungskonzept in diesem Fall überarbeitet werden oder müssen beispielsweise Außenluftdurchlässe eingeplant werden um den angenommen Wert der Luftdichtheit der Gebäudehülle mit n50 von 1,5 h-1 sicherzustellen?

Antwort: 02.05.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Luftdichtheit der Gebäudehülle gewährleisten und Lüftungskonzept für neues Doppelhaus ausarbeiten

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