Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Sanierung eines Bürogebäudes durch Austausch
der gesamten Glasfassade und der Kühltürme

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur plant die Sanierung eines Bürogebäudes. Dabei werden die Glasfassade und die Kühltürme ersetzt: es wird eine Dreifachverglasung mit einem sehr hohen Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) einbaut. Im Gebäude befinden sich auch ein Rechenzentrum sowie eine Anlage für die Raumlufttechnik (RLT-Anlage). Die Kühltürme – mit jeweils 1 Megawatt (MW) Leistung dienen zur Rückkühlung der Kältemaschinen des Rechenzentrums und der RLT-Anlage im Gebäude. Die Anlagentechnik ist ca. 25 Jahre alt. Die zuständige TGA-Technik möchte die Kühltürme "nur" Eins zu Eins austauschen lassen. Es stellt sich die Frage, inwieweit die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in diesem Fall greift, insbesondere in Bezug auf die Nutzung regenerativer Energien bzw. und ein neues Energieversorgungskonzept.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik plant im Rahmen der Sanierung eines Bürogebäudes sowohl die Gebäudehülle als auch die Rückkühltechnik.

Praxis: s handelt sich in diesem Praxisfall um ein bestehendes Bürogebäude. Im Zuge der energetischen Sanierung werden die alten Glasscheiben gegen eine neue Dreifachverglasung mit hohem G-Wert ausgetauscht sowie die Kühltürme ersetzt. Die Kühltürme – mit jeweils 1 MW Leistung - dienen zur Rückkühlung der Kältemaschinen, die das Rechenzentrum und die RLT-Anlage im Gebäude mit Kühlung versorgen.

Probleme: Die verantwortliche TGA-Technik des Auftraggebers möchte die Kühltürme „nur“ Eins zu Eins austauschen lassen. Desgleichen möchte sie die neue Technik auf Basis der vorhandenen Anlagentypenschilder auslegen lassen.
Die Rückkühler sollen komplett ausgetauscht werden, da diese ins "Alter" gekommen sind. Als Basis für die neue Auslegung der Technik sollen auf Wunsch der TGA-Technikabteilung des Auftraggebers die Typenschilder auf den Rückkühlern dienen, unabhängig vom tatsächlichen neuen Energiebedarf bzw. der kommenden Gebäudesanierung nach dem Austausch der kompletten Fensterfassade.

Fragen: Inwieweit muss in diesem Fall die EnEV 2009 bzw. die DIN V 18599 (Energetische Sanierung von Gebäuden) beachtet werden? Muss die Anlagentechnik des Gebäudes für die Sanierung neu ausgelegt werden? Welche Konsequenzen ergeben sich bei Nichtbeachtung der EnEV 2009?

Antwort: 22.05.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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