Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Neue Doppelhaushälfte erfüllt energetische
Anforderungen nach EnEV 2009 und EEWärmeG 2011
mit Gas-Brennwerttherme und thermischer Solaranlage

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Kurzinfo:
Ein Bauunternehmen plant und realisiert Wohn- und Nichtwohngebäude und stellt auch die erforderlichen Energie-Nachweise aus. Es handelt sich im konkreten Fall um ein neu zu errechtendes Wohngebäude und zwar eine Doppelhaushälfte. Bislang haben sie zur Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) solarthermische Anlagen in Verbindung mit Gas-Brennwertthermen eingesetzt. Der Fachmann stellte jedoch fest, dass bei dieser Berechnung häufig Größen von Solarkollektoren erreicht werden, die aus seiner Sicht nicht notwendig und wirtschaftlich für die reine Brauchwassererwärmung sind. Er fragt uns ob es zulässig ist, die Solaranlagen anhand der Anzahl der tatsächlichen Nutzer im Wohngebäude zu dimensionieren.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Solar, Sonne, Solaranlage, Heizung, heizen, Warmwasser, Warmwassererwärmung, Kollektor, Kollektorfläche, dimensionieren, berechnen, 15, Prozent, %, Nutzer, Nutzung, Anzahl, Nutzeranzahl, nachweisen, Nachweis, korrekt,

Auftrag: Ein Bauunternehmen plant und realisiert Wohn- und Nichtwohngebäude und stellt auch die erforderlichen Energie-Nachweise aus.

Praxis: Es handelt sich um ein neu zu errechtendes Wohngebäude und zwar eine Doppelhaushälfte. Der Planer fragt uns ob ihre nachfolgende geplante Vorgehensweise rechtskonform und richtig ist:
Bislang haben sie zur Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) solarthermische Anlagen in Verbindung mit Gas-Brennwertthermen eingesetzt. Für die Größe der Solaranlage haben sie auf die im Gesetz Anlage 1 (Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze) genannte Berechnungsgröße von 0,04 Quadratmeter (m²) Aperturfläche pro m² Nutzfläche zurückgegriffen.

Probleme: Der Fachmann stellte jedoch fest, dass bei dieser Berechnung häufig Größen von Solarkollektoren erreicht werden, die aus seiner Sicht nicht notwendig und wirtschaftlich für die reine Brauchwassererwärmung sind, weil sie überdimensioniert sind. Da die erforderliche Abdeckung von 15 Prozent (%) erneuerbarer Energie mit Solaranlagen auch durch zum Teil deutlich kleinere Kollektoren erreicht werden kann, würden sie zukünftig die tatsächlich notwendige Kollektorfläche detailliert berechnen lassen.

Geplante Vorgehensweise:
1. Zuerst wird der Wärmebedarf des geplanten Neubaus ermittelt (Wärmebedarfsberechnung nach Energieeinsparverordnung EnEV 2009).
2. Danach werden die daraus resultierenden 15% ermittelt.

Beispiel: Primärenergiebedarf vorhanden (Q“p,vorh.) 66,4kWh/m² x Bezugsfläche (AN) 204,96 m² = Primärenergiebedarf des gesamten Gebäudes pro Jahr 13.609,34 kWh/a x 0,15 = 15% = 2.041,40 kWh (Dieser Wert muss durch die Solaranlage abgedeckt sein).

Der Solaranlagenlieferant des Fragestellers berechnet den Brauchwasserbedarf anhand der Anzahl der Nutzer (pro Nutzer 40 Liter pro Tag) und die benötigte Kollektorfläche unter Berücksichtigung der Ausrichtung.

Beispiel: Bei einem Fünf-Personen-Haushalt beträgt die Brauchwassermenge pro Tag ca. 200 Liter (l). Die abgegebene Energie des Kollektors an das Brauchwasser (Leitungsverluste sind bereits berücksichtigt) beträgt 2.204,38 Kilowattstunden (kWh). Somit würde die Solaranlage den Wärmeenergiebedarf des Hauses zu 16,19 % decken und das EEWärmeG wäre eingehalten.

Fragen:
1. Ist die geplante Vorgehensweise rechtskonform und richtig?
2. Ist die angenommene Brauchwassermenge pro Nutzer realistisch?
3. Was passiert, wenn z.B. durch Auszug der Kinder der Bauchwasserbedarf sinkt und dadurch die 15 % nicht mehr erreicht werden?
4. Gibt es eine Berechnungsgrundlage nach der die Nutzer festgelegt werden, unabhängig von der tatsächlichen Bewohnerzahl?
5. Kann die Berechnung der Bezugsfläche (AN) auch nach der tatsächlichen beheizten Fläche angesetzt werden?

Antwort: 19.10.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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