Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Fassadensanierung im Wohnbestand:
Wirtschaftlichkeit berechnen als Nachweis für Antrag
auf Befreiung von den Anforderungen der EnEV 2009

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant die Sanierung der Außenwände eines Hochhauses. Die Fassadenplattenbekleidung und Unterkonstruktion aus Asbest sind teilweise defekt und undicht. Deshalb müssen sie ausgetauscht werden. Die Eigentümergemeinschaft tendiert jedoch dazu die Mehrkosten für die erforderliche Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV2009) nicht zu akzeptieren. Sie wollen bei der Baubehörde einen Antrag auf Befreiung von den EnEV-Anforderungen einreichen. Der Architekt soll dafür den Nachweis erbringen, dass eine unbillige Härte vorliegt weil die erforderlichen Investitionen nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Energieeinsparungen erwirtschaftet werden können. Es stellt sich die Frage wie dieser Nachweis zu erbringen ist und welche Richtwerte es für die noch zu erwartende Nutzungsdauer gibt.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnbau, Wohnungsbau, Außenwand, Außenwände, Fassade, Fassaden sanieren, Asbest, Platten, Asbestplatten, erneuern, Eigentümer, Eigentümergemeinschaft, Wärmedämmung, dämmen, Dämmung, Wärmeschutz, Anforderungen, Anlage, 3, Außenbauteile, Wärmedurchgangskoeffizient, U-Wert, Ausnahme, Antrag, Befreiung, §, 25, unbillige, Härte, Wirtschaftlichkeit, EnEG, Energieeinsparungsgesetz

Auftrag: Ausarbeitung des Nachweises für die Unwirtschaftlichkeit der zusätzlichen Dämmung nach EnEV 2009 als Argument für den Antrag für die Befreiung nach EnEV 2009, § 25 (Befreiungen).

Praxis: Es handelt sich in diesem Praxisfall um ein bestehendes Hochhaus mit 13 Etagen. Die Fassaden dieses Wohngebäudes sind mit Platten aus Asbest bekleidet. Die Platten sind teilweise schadhaft und undicht. Bei der notwendigen Fassadensanierung müssen sowohl die Fassadenplatten als auch die Unterkonstruktion, die ebenfalls aus Asbeststreifen bestehen, erneuert werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenwand beträgt 0,60 W/(m²K). Nach EnEV 2009, Anlage 3 (Anforderungen an Außenbauteile im Bestand) dürfte der U-Wert der sanierten Außenwand höchstens 0,24 W/(m²K) betragen.

Probleme: Die Eigentümergemeinschaft tendiert dazu die Mehrkosten für die erforderliche Wärmedämmung der Fassade im Zuge der Sanierung nicht zu akzeptieren. Sie wollen bei der Baubehörde einen Antrag auf Befreiung von den EnEV-Anforderungen einreichen. Der Architekt soll dafür rechnerisch nachweisen, dass die geforderte Wärmedämmung in diesem Fall unwirtschaftlich wäre.

Fragen: Wie ist die wirtschaftliche Vertretbarkeit anzusetzen? Wie ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen? Gibt es Richtwerte für die noch zu erwartende Nutzungsdauer?

Antwort: 27.10.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart