Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis und Energieausweis für neu geplanten Nichtwohnbau mit Fernwärmeheizung vom Stadtwerk:
ab 2015 von neuem Kraftwerk, das jetzt erbaut wird

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin führt den EnEV-Nachweis nach der EnEV 2009 für ein neu geplantes Nichtwohngebäude, welches mit Fernwärme versorgt wird. Diese wird über Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Die Stadtwerke sind gerade dabei ein neues Kraftwerk zu planen und zu bauen. Dieses soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 fertig erbaut sein. Für das neue Kraftwerk haben die Stadtwerke auf den Primärenergiefaktor berechnet aufgrund des AGFW-Arbeitsblattes FW 309 Teil 1 (Energetische Bewertung von Fernwärme - Bestimmung der spezifischen Primärenergiefaktoren für Fernwärmeversorgungssysteme). Es stellt sich die Frage welcher Primärenergiefaktor für den baurechtlichen EnEV Nachweis angesetzt wird und wie der Energieausweis nach der Fertigstellung des Gebäudes berechnet wird, wenn das Kraftwerk zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig gestellt ist.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Eine Bauingenieurin führt den EnEV-Nachweis für ein neues Nichtwohngebäude welches mit Fernwärme versorgt wird. Diese wird über Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Für die Nachweisberechnung nach EnEV 2009 setzt die Fachfrau den Primärenergiefaktor 0,70 ein, weil das Stadtwerk kein Zertifikat vorweisen kann.

Praxis + Probleme:

1. Baurechtlicher Nachweis nach EnEV:
Die Stadtwerke sind gerade dabei ein neues Kraftwerk zu planen und zu bauen. Dieses soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 fertig erbaut sein. Für die neue Anlage haben die Stadtwerke intern einen Primärenergiefaktor nach dem Arbeitsblatt des Effizienzverbandes Wärme, Kälte und KWK (AGFW) berechnet - AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 1: Energetische Bewertung von Fernwärme - Bestimmung der spezifischen Primärenergiefaktoren für Wärmeversorgungssysteme.
Für die neu geplante Anlage können die Stadtwerke auch kein Zertifikat vorweisen, weil diese weder erbaut noch in Betrieb ist.

2. Energieausweis nach Fertigstellung des Gebäudes:
Nachdem das Gebäude fertig errichtet ist wird die Bauingenieurin auch den vorderen Energieausweis für den Auftraggeber ausstellen aufgrund des fertig errichteten Gebäudes - gemäß EnEV 2009, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1. Diesen Energieausweis kann der Eigentümer bei Bedarf der Baubehörde, potenziellen Käufern oder Neumietern vorlegen.
Problematisch wird sich die Situation gestalten, wenn das Kraftwerk zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig erbaut ist. Es stellt sich dann die Frage ob man den von den Stadtwerken angegebene Primärenergiefaktor in Energieausweis ansetzen darf.

Fragen:

  1. Welchen Primärenergiefaktor sollte unsere Fragestellerin für den baurechtlichen Nachweis nach EnEV 2009 anlegen: den Primärenergiefaktor zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachweises oder kann sie auch den von den Stadtwerken für das neue Kraftwerk ermittelte künftige Faktor zugrunde legen?

  2. Welchen Primärenergiefaktor sollte die Ausstellerin für den Energieausweis verwenden wenn das neue Kraftwerk noch nicht fertig gestellt ist?

  3. Wenn der Energieausweis vor der Fertigstellung des neuen Kraftwerkes erstellt wird, muss er im Nachhinein mit dem neuen Primärenergiefaktor korrigiert werden – wenn das Kraftwerk fertig erstellt ist?

  4. Muss für den Primärenergiefaktor stets ein Zertifikat von den Fernwärmelieferanten vorliegen oder können die Unternehmen die Werte auch selbst ermitteln?
     

Antwort: 21.01.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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