Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Fußbodenheizung mit Wärmepumpe regeln
in Mehrfamilienhaus nach EnEV 2009 geplant

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin berät den Eigentümer eines neuen Mehrfamilienhauses, welches als Ferienhaus genutzt wird. Das Haus wurde im Jahr 2010 nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erbaut. Das Gebäude ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die über eine Wärmepumpe versorgt wird. Als Medium dient das Kältemittel 209 (Propan). Das Problem: Die Fußbodenheizung für die Wohnungen kann man nur über eine Referenzschaltung in der größten Wohnung des Hauses regeln. Es stellt sich die Frage ob in diesem Fall die Anforderung der EnEV 2009 greift und in jedem Raum eine Regelung installiert sein muss.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, Wohngebäude, Mehrfamilienhaus, Heizung, Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Regelung, Kältemittel, Propan, Ferienhaus, Wochenendhaus, Wärmeverteilung, Referenzschaltung, System, bewerten, Nutzungsdauer, jährlich, Wohnungsbelegung, Betriebskosten, Volllast, Verbrauch, enorm, Wärmeträger, Einzelheizgerät, Verteilungseinrichtung, Warmwasseranlage, Einzelgerät, Ausnahme, innovativ, Energieträger, Wasser, Energietransport, Flächenheizung

Auftrag: Eine Diplom-Bauingenieurin betreut den Bauherrn im Rahmen einer Energieberatung und befasst sich insbesondere mit den energetischen Aspekten und der Anlagentechnik im Mehrfamilienhaus.

Praxis: Es handelt sich um ein neues Mehrfamilienhaus, das als Ferienhaus genutzt wird, Baujahr 2010, geplant nach EnEV 2009.
Es war vorgesehen das Haus im Winter temporär an Monteure zu vermieten. Die jährliche Nutzungsphase war demnach von Anfang an über vier Monate geplant. Das Haus ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die über eine einzige Wärmepumpe für das gesamte Haus versorgt wird. Als Medium nutzt der Heizkreislauf das Kältemittel 209 (Propan).

Probleme: Durch die unterschiedliche Wohnungsbelegung mit teilweisem Leerstand, welcher bereits Planungsbestandteil war, kommt es beim Betrieb durch die fehlende raumweise Regelung zu einer enormen Überschreitung - bis zum Zehnfachen des berechneten Endenergiebedarfs.
Ursprünglich war in jeder der Wohnungen eine separate Regelung über einen Führungsraum der Wohneinheit eingerichtet. Hiermit war jedoch keine erträgliche Beheizung der Wohnräume zu erreichen. Es war in allen Räumen entweder warm oder kalt, eine Regelung einzelner Wohnungen oder gar einzelner Räume war nicht möglich. Nach Aussage des Herstellers sind hier maximal zwei Grad Temperaturdifferenz in den einzelnen Wohnungen zu erreichen gewesen.
Aus diesem Grund wurde die Heizungsfirma zur Nachbesserung aufgefordert. Als Lösung definierten sie den größten Raum in der größten Wohnung als Führungsraum für das gesamte Haus. Die Heizung läuft jetzt allerdings immer unter Volllast und in einem uneffektiven Bereich. Das Ergebnis ist mehr als unbefriedigend. Die Betriebskosten sprengen jeden Rahmen und lassen die bei Angebotsabgabe der vorgegebenen Verbräuche - welche ausschlaggebend für die Beauftragung waren - vollkommen absurd erscheinen.

Fragen: Nach EnEV 2009, § 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen), Absatz 2 müssen heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmträger raumweise geregelt werden. Gilt diese Anforderung auch bei Propan als Wärmeträger? Der oben angegebene § 14, Absatz 2 der EnEV 2009 erlaubt lediglich bei Einzelheizgeräten eine Ausnahme von dieser Regel. Dieses trifft im vorliegenden Praxisfall aus Sicht der Fragestellerin nicht zu. Würde es den Sinn des §14 (2) nicht vollkommen torpedieren, wenn Propan als Wärmeträger nicht auch dieser Anforderung – der raumweisen Regelung - unterliegt?

Antwort: 31.03.2014 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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