Energieausweis und EnEV 2009

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DIBt: Auslegungen zur EnEV Offizielle Auslegungen zur EnEV 2009
Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauminister-Konferenz, Obmann Dr. Justus Achelis, Deutsches Institut für Bautechnik


18. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegung hat die Fachkommission "Bautechnik" am 10. Dez. 2013  beschlossen. Das DIBt hat sie am 11. August 2014 im Internet veröffentlicht.
-> DIBt: 18. Staffel Auslegungen zur EnEV 2009 - Html-Format
-> DIBt: 18. Staffel Auslegungen zur EnEV 2009 – Pdf-Format

17. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegung hat die Fachkommission "Bautechnik" am 4. und 5. Juni 2013  beschlossen. Das DIBt hat sie am 4. Juli 2013 im Internet veröffentlicht.
-> DIBt: 17. Staffel Auslegungen zur EnEV 2009 - Html-Format
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16. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegungen hat die Fachkommission "Bautechnik" am 28. Feb. 2012 und am 29. Feb. 2012  beschlossen. Das DIBt hat sie am 2. April 2012 veröffentlicht.
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15. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegungen hat die Fachkommission "Bautechnik" am 13. März 2011 und am 7. Juni 2011  beschlossen. Das DIBt hat sie am 27. Juni 2011 veröffentlicht.
-> DIBt: 15. Staffel Auslegungen zur EnEV 2009 - Übersicht Html-Format
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14. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegungen hat die Fachkommission "Bautechnik" am 8. Dezember 2010 beschlossen. Sie wurden am 14. Januar 2011 vom DIBt im Internet veröffentlicht.
-> DIBt: 14. Staffel Auslegungen zur EnEV 2009 - Übersicht Html-Format
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13. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegungen hat die Fachkommission "Bautechnik" am 15. Juni 2010 beschlossen. Sie wurden am 22. Juli 2010 vom DIBt im Internet veröffentlicht.
-> DIBt: 13. Staffel Auslegungen zur EnEV 2009 - Übersicht Html-Format
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> 12. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegungen hat die Fachkommission "Bautechnik" am 23. Februar 2010 beschlossen. Sie wurden am 8. März 2010 vom DIBt im Internet veröffentlicht.
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> 11. Staffel veröffentlicht: Die folgenden Auslegungen hat die Fachkommission "Bautechnik" am 12. Dezember 2009 beschlossen. Sie wurden am 17. Dezember 2009 vom DIBt im Internet veröffentlicht.
-> DIBt: 11. Staffel Auslegungen zur EnEV 2009 - Übersicht Html-Format
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Erläuterungen: Offizielle Auslegungen zur EnEV

EnEV 2009 in der Praxis:
Die geänderte Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 bundesweit in Kraft getreten. Für ihre praktische Anwendung sind die einzelnen Bundesländer jeweils zuständig. Sie finden in EnEV-online eine
Übersicht der Obersten Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer, die auf Fragen zur EnEV-Praxis antworten.

Arbeitsgruppe EnEV:
Damit die EnEV in den Bundesländern möglichst einheitlich angewendet wird, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz bereits 2002 eine Arbeitsgruppe zur EnEV eingerichtet. Sie umfasst Vertreter des Bundesbauministeriums BMVBS, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sowie des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt.

Offizielle EnEV-Auslegungen:
Diese Arbeitsgruppe beantwortet die EnEV-Anfragen die in den Bundesländern eingehen. Fragen, die von allgemeinem Interesse sind veröffentlicht das DIBt, nachdem die Mitglieder der Fachkommission die Entwürfe der Arbeitsgruppe jeweils diskutiert und beschließt.

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17. Staffel: Auslegungen zur EnEV 2009

  1. § 14, Absatz 1 (Führungsgrößen für die selbsttätige Regelung bei Zentralheizungs-Verteilnetzen)

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16. Staffel: Auslegungen zur EnEV 2009

  1. § 3 Absatz 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1.1 und 2.1.2 sowie zu § 4 Absatz 3 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1.1 (Primärenergiefaktoren bei Wärmeversorgungsnetzen)

  2. § 9 Absatz 4 und 5 (Definition Erweiterung und Ausbau um beheizte oder gekühlte Räume)

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15. Staffel: Auslegungen zur EnEV 2009

  1. § 9 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 3 Nr. 4.2 (Flachdacherneuerung)

  2. § 10 Absatz 3 und 4 (Nachrüstpflicht bei bisher nicht ausreichend gedämmtem Dach)

  3. Anlage 3 Tabelle 1, Anlage 1 und Anlage 2 Tabelle 1 sowie Anlage 2 Tabelle 2 i. V. m. Nr. 2.3 (Wärmedurchgangs-Koeffizienten erdberührter Bauteile)

  4. § 9 Absatz 3 (Begriffsbestimmung „Bauteil“)

 

14. Staffel: Auslegungen zur EnEV 2009

  1. § 6 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 4 Nummer 2
    (Nachweis der Luftdichte bei Nichtwohngebäuden)

  2. § 9 i. V. m. Anlage 3
    (Umnutzung und Umbau von Gebäuden)

  3. § 9 Absatz 5
    (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs im Falle von Erweiterungs- oder Ausbaumaßnahmen)

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13. Staffel: Auslegungen zur EnEV 2009

  1. § 9 Absatz 4 und 5
    (Definition Erweiterung um beheizte oder gekühlte Räume)

  2. § 17 Absatz 4 i. V. m. Anlage 6 und 7
    (Angaben im Energieausweis zu „Erneuerbaren Energien“ und „Lüftung“)

  3. Anlage 1 Nr. 2.1
    (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Wohngebäuden im Falle zusätzlich zur Zentralheizung vorhandener Kaminöfen)

  4. Anlage 1 bis 3
    (Definition transparenter Bauteile im Dachbereich)

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12. Staffel: Auslegungen zur EnEV 2009

  1. § 9 Absatz 1 Satz 1 sowie Absätze 3 und 5
    (Anwendung bekannt gemachter Vereinfachungen und gesicherter Erfahrungswerte)

  2. § 9 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 4.1 Buchst. b
    (Anforderungen bei Erneuerung der Dachziegel)

  3. Anlage 1 Tabelle 1 (Referenzausführung „bedarfsgeführte Abluftanlage)

  4. Anlage 2 Tabelle 1 (Referenzausführung der Heizung von Nichtwohngebäuden für Raumhöhen über 4 m)

  5. § 9 Absatz 5 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs im Falle von Erweiterungs- oder Ausbaumaßnahmen)

  6. Anlage 3, Tabelle 1, Zeile 5 a und b (Anforderungen bei Änderung des Fußbodenaufbaus mit oder ohne Dämmung)

  7. § 9 Absatz 3 (Begriffsbestimmung „Bauteil“)

  8. Anlage 1, 2 und 3 Tabelle 1
    (Nachweis Wärmeschutz für Fenster und Fenstertüren)

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11. Staffel: Auslegungen zur EnEV 2009

  1. § 1 Absatz 1 (Anwendung der Verordnung auf Tiefkühlhäuser)

  2. § 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1.2 (Berechnungsansatz für teilbeheizte Keller)

  3. Auslegung zu § 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.3 (Berechnung des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts HT´ bei Wohngebäuden)

  4. § 3 Absatz 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1.1 und 2.1.2 sowie zu § 4 Absatz 3 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1.1 (Primärenergiefaktoren bei Wärmeversorgungsnetzen)

  5. § 4 Absatz 2 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1.2 und 2.2.2 (Individuelle Nutzungen und Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude)

  6. § 4 Absatz 2 i. V. m. Anlage 2 Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.1.2
    (Innentemperaturen in Zonen von Nichtwohngebäuden)

  7. § 4 Absatz 4 i. V. m. Anlage 2 Nummer 4 (Sommerlicher Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden)

  8. § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien)

  9. § 6 i. V. m. Anlage 4 Nr. 1 (Luftdichtheit)

  10. § 6 i. V. m. Anlage 4 Nr. 2 (Luftdichtheitsprüfung)

  11. § 6 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 Nr. 1(Fugendurchlässigkeit von Fenstern)

  12. § 9 i. V. m. Anlage 3 (Umnutzung und Umbau von Gebäuden)

  13. § 9 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe d) (Putzerneuerung)

  14. § 9 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 3 Nr. 4.2 (Flachdacherneuerung)

  15. § 9 Absatz 3 ("Bagatellregelung" in Zusammenhang mit einer Erneuerung des Außenputzes)

  16. § 9 Absatz 3 ("Bagatellregelung" in Zusammenhang mit geometrisch voneinander getrennten Dachflächen)

  17. §§ 10 und 11 (Nachrüstung sowie Aufrechterhaltung der energetischen Qualität im Falle von Leerstand)

  18. § 10 Absatz 1 (Außerbetriebnahme von Heizkesseln)

  19. § 10 Absatz 1 i. V. m. § 2 Nr. 10 und 11 (Außerbetriebnahme von Heizkesseln)

  20. Auslegung zum Begriff „nicht begehbar“ bzw. „begehbar“ im Sinne des § 10 Absatz 3 und 4 (Nachträgliche Dämmung oberster Geschossdecken)

  21. § 10 Absatz 3 und 4 (Nachrüstpflicht bei bisher nicht ausreichend gedämmtem Dach)

  22. §§ 12 und 15 (Begriffsbestimmung Klimaanlagen)

  23. § 14 Absatz 1 und 2 (Ausstattung von Zentralheizungen mit Regelungseinrichtungen)

  24. § 14 Absatz 5 i. V. m. Anlage 5 (Rohrleitungsdämmung – Vergleichskonstruktionen)

  25. § 16 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 28 und 29 Absatz 3 (Aushang von Energieausweisen in Verbindung mit den Übergangsvorschriften)

  26. § 17 Absatz 3 Satz 1 (Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude)

  27. § 22 (Gemischt genutzte Gebäude)

  28. Anlage 1 Nr. 1.1 Tabelle 1 (Rohrleitungen für Heizung und Warmwasser beim Referenzgebäude für Wohngebäude)

  29. Anlage 1 Nr. 1.1 (Referenzgebäude im Falle von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Gebäudenutzflächen über 500 m²)

  30. Anlage 1 Nr. 1.1 und Anlage 2 Nr. 1.1 (Elemente des Referenzgebäudes, für die in der EnEV keine Festlegungen enthalten sind)

  31. Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe c) (Kerndämmung von mehrschaligem Mauerwerk)

  32. Anlage 5 (Warmwasser-Stichleitungen)

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart