Aspekte:
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Baubestand, Altbau, bestehendes, Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Nichtwohnungsbau, Bürogebäude, Büroimmobilie, Büro, sanieren, modernisieren,
Sanierung, Modernisierung, Hülle, Gebäudehülle, Außenwand, Außenwände, Fenster,
erneuern, ersetzen, Nachweis, führen, nachweisen, Bauteil, Bauteile,
Wärmedurchgang, Wärmeschutz, Wärmedurchgangskoeffizient, U - Wert, U - Werte,
Höchstwert, maximal
Auftrag: Ein
Diplomingenieur für Tragwerksplanung hat den Auftrag erhalten für die Sanierung
eines bestehenden Bürogebäudes die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) zu führen.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Praxisfall um ein bestehendes Bürogebäude, welches Anfang der
70 - er Jahre gebaut wurde. Die Eigentümer haben sich entschlossen, die
Gebäudehülle energetisch zu sanieren, damit der Marktwert, bzw. die
Vermietbarkeit der Immobilie steigt. Die Außenwand des Bürogebäudes wird im Zuge
der Modernisierungsmaßnahmen zusätzlich gedämmt und die Fenster werden
größtenteils erneuert.
Probleme: Die neue
EnEV 2009 – wie auch die vorhergehende EnEV-Fassung - regelt die Anforderungen
an die Sanierung der Gebäudehülle bei Bestandsbauten im § 9 (Änderung,
Erweiterung und Ausbau von Gebäuden). Unserem Fragesteller fiel auf, dass der
bekannte Absatz (3) dieses Paragraphen aus der vorhergehenden Fassung der EnEV
2007 in der neuen EnEV 2009 nicht mehr erscheint. Dieser Absatz besagte, dass
bei der Sanierung der Gebäudehülle, der EnEV-Nachweis für den Wärmeschutz der
sanierten Gebäudehülle anhand der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten
(U - Werte) der sanierten Bauteile geführt werden kann.
Frage: Ist der
Bauteilnachweise für die Sanierung der Gebäudehülle im Bestand gemäß der neuen
EnEV 2009 nicht mehr zulässig?
Antwort:
21.12.2009
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EnEV-Nachweise
für die Sanierung der Außenwand und Fenster eines bestehenden
Bürogebäudes führen
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