Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweise für die Sanierung der Außenwand
und Fenster eines bestehenden Bürogebäudes führen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur für Tragwerksplanung hat den Auftrag erhalten für die Sanierung eines bestehenden Bürogebäudes die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen. Die Außenwand wird im Rahmen der Sanierung zusätzlich gedämmt und die Fenster werden teilweise erneuert. Die neue EnEV 2009 regelt die Anforderungen an die Sanierung der Gebäudehülle bei Bestandsbauten im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden). Unserem Fragesteller fiel jedoch auf, dass der bekannte Absatz (3) dieses Paragraphen aus der vorhergehenden Fassung der EnEV 2007 nicht mehr zu finden ist. Dieser Absatz besagte, dass bei der Sanierung der Gebäudehülle, der EnEV-Nachweis anhand der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (U - Werte) der betroffenen Bauteile geführt werden kann. Der Diplomingenieur fragt uns, ob der Bauteilnachweis für geänderte Bauteile gemäß der neuen EnEV 2009 noch zulässig ist.

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Auftrag: Ein Diplomingenieur für Tragwerksplanung hat den Auftrag erhalten für die Sanierung eines bestehenden Bürogebäudes die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen.

Praxis: Es handelt sich in diesem Praxisfall um ein bestehendes Bürogebäude, welches Anfang der 70 - er Jahre gebaut wurde. Die Eigentümer haben sich entschlossen, die Gebäudehülle energetisch zu sanieren, damit der Marktwert, bzw. die Vermietbarkeit der Immobilie steigt. Die Außenwand des Bürogebäudes wird im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen zusätzlich gedämmt und die Fenster werden größtenteils erneuert.

Probleme: Die neue EnEV 2009 – wie auch die vorhergehende EnEV-Fassung - regelt die Anforderungen an die Sanierung der Gebäudehülle bei Bestandsbauten im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden). Unserem Fragesteller fiel auf, dass der bekannte Absatz (3) dieses Paragraphen aus der vorhergehenden Fassung der EnEV 2007 in der neuen EnEV 2009 nicht mehr erscheint. Dieser Absatz besagte, dass bei der Sanierung der Gebäudehülle, der EnEV-Nachweis für den Wärmeschutz der sanierten Gebäudehülle anhand der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (U - Werte) der sanierten Bauteile geführt werden kann.

Frage: Ist der Bauteilnachweise für die Sanierung der Gebäudehülle im Bestand gemäß der neuen EnEV 2009 nicht mehr zulässig?

Antwort: 21.12.2009 -   wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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