Alte
EnEV
2007 gilt für Ihr Bauvorhaben
Am 1. Oktober 2009 hat
die Baubehörde bereits über Ihren Bauantrag oder
Ihre Bauanzeige entschieden.
Für Ihr Bauvorhaben
gilt die alte EnEV 2007.
EnEV
2007:
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EnEV 2007: Anforderungen Neubau
EnEV 2007: Anforderungen Baubestand
EnEV 2007: Energieausweis für Neubau und Bestand
Vorsicht: Diese
Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
gelten für die meisten, üblichen Bauvorhaben. Es
gibt jedoch auch Ausnahmen (Bauträger - Projekte oder
mit Vergabe nach der VOB, usw.): Der Besteller einer
Baumaßnahme kann den Anspruch erheben, dass sein
Bauvorhaben diejenige EnEV-Fassung berücksichtigt,
die zum Zeitpunkt seiner Bauabnahme gilt. Angesichts
der verschärften Anforderungen der EnEV 2009 im
Vergleich zur EnEV 2007 könnten sich erhebliche
Differenzen ergeben.

EnEV 2007 oder EnEV 2009 gilt für Bauvorhaben
Am 1. Oktober 2009
haben Sie für Ihr Bauvorhaben zwar den Bauantrag
bereits gestellt oder die Bauanzeige bereits
eingereicht, die Baubehörde hatte jedoch über Ihren
Antrag oder Ihre Anzeige noch nicht bestandskräftig
entschieden.
Für Ihr Bauvorhaben
gilt die alte EnEV 2007. Sie können jedoch von der
Baubehörde verlangen, dass Sie Ihr Vorhaben nach der
neuen EnEV 2009 behandelt, vorausgesetzt der
Architekt hat die EnEV 2009 bei der Planung und
Nachweisführung Ihres Bauvorhabens berücksichtigt.
EnEV 2007
EnEV
2007:
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EnEV 2007: Anforderungen Neubau
EnEV 2007: Anforderungen Baubestand
EnEV 2007: Energieausweis für Neubau und Bestand
EnEV 2009
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EnEV 2009: Anforderungen Neubau
EnEV 2009: Anforderungen Baubestand
EnEV 2009: Energieausweis für Neubau und Bestand
Vorsicht: Diese
Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
gelten für die meisten, üblichen Bauvorhaben. Es
gibt jedoch auch Ausnahmen (Bauträger - Projekte oder
mit Vergabe nach der VOB, usw.): Der Besteller einer
Baumaßnahme kann den Anspruch erheben, dass sein
Bauvorhaben diejenige EnEV-Fassung berücksichtigt,
die zum Zeitpunkt seiner Bauabnahme gilt. Angesichts
der verschärften Anforderungen der EnEV 2009 im
Vergleich zur EnEV 2007 könnten sich erhebliche
Differenzen ergeben.

EnEV 2007 oder EnEV 2009 gilt für Bauvorhaben
Ihr Bauvorhaben ist
nicht genehmigungspflichtig und Sie haben es bereits
vor dem 1. Oktober 2009 der Gemeinde zur Kenntnis
gebracht, bzw. mit der Bauausführung begonnen.
Für Ihr Bauvorhaben
gilt die 'alte' EnEV 2007.
Sie können jedoch freiwillig bereits die
Anforderungen der EnEV 2009 erfüllen.
EnEV 2007
EnEV
2007:
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EnEV 2007: Anforderungen Neubau
EnEV 2007: Anforderungen Baubestand
EnEV 2007: Energieausweis für Neubau und Bestand
EnEV 2009
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EnEV 2009: Anforderungen Neubau
EnEV 2009: Anforderungen Baubestand
EnEV 2009: Energieausweis für Neubau und Bestand
Vorsicht: Diese
Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
gelten für die meisten, üblichen Bauvorhaben. Es
gibt jedoch auch Ausnahmen (Bauträger - Projekte oder
mit Vergabe nach der VOB, usw.): Der Besteller einer
Baumaßnahme kann den Anspruch erheben, dass sein
Bauvorhaben diejenige EnEV-Fassung berücksichtigt,
die zum Zeitpunkt seiner Bauabnahme gilt. Angesichts
der verschärften Anforderungen der EnEV 2009 im
Vergleich zur EnEV 2007 könnten sich erhebliche
Differenzen ergeben.

Neue EnEV 2009 gilt für Ihr Bauvorhaben
Sie haben für Ihr
Bauvorhaben am 1. Oktober 2009 oder später den
Bauantrag eingereicht, bzw. die Bauanzeige
erstattet.
Für Ihr Bauvorhaben
gilt die neue EnEV 2009.
EnEV 2009: Volltext Html - Format verlinkt
EnEV 2009: Anforderungen Neubau
EnEV 2009: Anforderungen Baubestand
EnEV 2009: Energieausweis für Neubau und Bestand
Vorsicht: Diese
Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
gelten für die meisten, üblichen Bauvorhaben. Es
gibt jedoch auch Ausnahmen (Bauträger - Projekte oder
mit Vergabe nach der VOB, usw.): Der Besteller einer
Baumaßnahme kann den Anspruch erheben, dass sein
Bauvorhaben diejenige EnEV-Fassung berücksichtigt,
die zum Zeitpunkt seiner Bauabnahme gilt. Angesichts
der angestrebten, nächsten EnEV 2012 könnten sich
Differenzen ergeben.

Neue EnEV 2009 gilt für Ihr Bauvorhaben
Sie haben mit den
Baumaßnahmen für Ihr nicht genehmigungspflichtiges
Bauvorhaben am 1. Oktober 2009 oder später begonnen.
Für Ihr Bauvorhaben
gilt die neue EnEV 2009.
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EnEV 2009: Anforderungen Neubau
EnEV 2009: Anforderungen Baubestand
EnEV 2009: Energieausweis für Neubau und Bestand
Vorsicht: Diese
Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
gelten für die meisten, üblichen Bauvorhaben. Es
gibt jedoch auch Ausnahmen (Bauträger - Projekte oder
mit Vergabe nach der VOB, usw.): Der Besteller einer
Baumaßnahme kann den Anspruch erheben, dass sein
Bauvorhaben diejenige EnEV-Fassung berücksichtigt,
die zum Zeitpunkt seiner Bauabnahme gilt. Angesichts
der angestrebten, nächsten EnEV 2012 könnten sich
Differenzen ergeben.

Bauordnungsrechtliche Regelungen
Die obersten
Baubehörden der einzelnen Bundesländer sind
zuständig für die praktische Anwendung, bzw. den
Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Sie finden in
EnEV-online eine Übersicht nach Bundesländern
geordnet. Suchen Sie auf den angegebenen Webseiten
und nehmen Sie mit den zuständigen Baubehörden
Kontakt auf.
EnEV - Vollzug: Baubehörden nach Bundesländern


