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Ein Eigentümer berichtet:
Wir haben ein bestehendes Flachdach sanieren lassen, welches mehr als 20
Prozent (%) der entsprechenden Fläche ausmacht und somit gemäß EnEV 2009 zu
sanieren ist. Nachdem wir jetzt einen Nachweis verlangen, dass die EnEV
eingehalten wurden, bekommen wir zur Antwort, dass bei der Sanierung die EnEV
lediglich vorgeben würde, dass eine WLG 35 mit 140 Millimeter (mm) Stärke
genügen würde. Eine zusätzliche Berechnung wäre nicht erforderlich. Wir sind der
Meinung, dass eine Berechnung zwingend erforderlich ist, da bestimmte
Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden müssen und schließlich jeder
Dachaufbau anders ist.
Aspekte:
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Antwort:
24.03.2010
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Ist
der Nachweis für eine Flachdach-Sanierung gemäß EnEV 2009
erforderlich?
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