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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur ist als Tragwerksplaner und Energieberater tätig. Für
die geplante Modernisierung eines bestehenden Wohn - und Geschäftshauses führt er
die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009 als Grundlage für
Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der angestrebten Maßnahmen. Dabei beachtet
er die 140 - Prozent - Regel der EnEV 2009 für Änderungen im Bestand. Für den
Wohnbauteil bedeutet dieses auch, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle
höchstens 40 Prozent (%) niedriger als der Neubau - Standard sein darf. Als
Maßstab gilt der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust (H′T). Die EnEV 2009 gibt die Maximalwerte
jeweils anhand der Art des Wohngebäude an: freistehend, einseitig angebaut, usw.
Der Diplomingenieur fragt uns wie er den Wohnbauteil des Bestandsgebäudes
einordnen soll, da er über den Etagen mit Nichtwohnnutzung liegt und das Gebäude
giebelseitig an ein Nachbargebäude grenzt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Neubau, Standard, Neubau - Standard
Auftrag: Ein
Diplomingenieur ist als Tragwerksplaner und Energieberater tätig. Er hat den
Auftrag erhalten für die Sanierung eines bestehenden Wohn - und Geschäftshauses
die Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zu führen jeweils für das bestehende als auch
für das modernisierte Gebäude. Dieses soll als Grundlage für Untersuchung der
Wirtschaftlichkeit der geplanten Sanierungsaufgaben dienen.
Praxis: Das gemischt
genutzte Bestandsgebäude umfasst über 350 Quadratmeter (m²) Nutzfläche im
Wohnbereich. Die Wohnnutzung erstreckt sich über die dritte, vierte und fünfte
Etage sowie über das gestaffelte Dachgeschoss (DG). Unterhalb des Wohnungsteils
liegt im Kellergeschoss (KG) eine Tiefgarage, im Erdgeschoss (EG) ist eine
Tankstelle sowie im ersten und zweiten Obergeschoss (OG) sind Büros
untergebracht. Den unteren Gebäudeteil betrachtet unser Fragesteller deshalb als
Nichtwohngebäude. Das Gebäude ist mit einer Giebelwand an ein benachbartes
Gebäude angebaut.
Probleme: Der
Diplomingenieur führt für die Sanierung den EnEV-Nachweis aufgrund der
140 - Prozent - Regel durch. Diese besagt, das ein saniertes Gebäude die
Neubau - Anforderungen der EnEV 2009 um höchstens 40 Prozent (%) überschreiten
darf.
Für den untersuchten Wohnbauteil bedeutet dieses auch, dass der Wärmeschutz
seiner Gebäudehülle höchstens 40 % schlechter als bei einem neuen Wohngebäude
sein darf. Als Maßstab gilt der spezifische, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H′T) gemessen in
Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K)). Die EnEV 2009 gibt die zulässigen
Höchstwerte in der Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), Tabelle 2
(Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogenen Transmissionswärmeverlusts) an.
Dabei unterscheidet die EnEV 2009 folgende Kategorien:
– freistehendes Wohngebäude (groß oder klein),
– einseitig angebautes Wohngebäude,
– alle anderen Wohngebäude,
– Erweiterung und Ausbau im Wohngebäude, wobei die neu hinzugekommene
zusammenhängende Nutzfläche über 50 m² groß ist.
Fragen: 1. Wie muss
unser Fragesteller den Wohnbauteil des Bestandsgebäudes im Sinne der EnEV 2009,
Anlage 1, Tabelle 2 einordnen? Gilt der Wohnbauteil wegen seiner Kontaktfläche
zu den darunter liegenden Büros als "zweiseitig" angebaut?
2. Welcher Maximalwert gilt für den spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust des Wohnbauteils?
3. Auf welche Art von Gebäuden bezieht sich die Bezeichnung "alle anderen
Wohngebäude" in der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2?
Antwort:
11.03.2010 - - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
als EnEV-Nachweis für Wohnbauteil in Bestandsgebäude im Hinblick
auf geplante Sanierung
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