Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis als EnEV-Nachweis für Wohnbauteil in Bestandsgebäude im Hinblick auf geplante Sanierung

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur ist als Tragwerksplaner und Energieberater tätig. Für die geplante Modernisierung eines bestehenden Wohn - und Geschäftshauses führt er die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009 als Grundlage für Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der angestrebten Maßnahmen. Dabei beachtet er die 140 - Prozent - Regel der EnEV 2009 für Änderungen im Bestand. Für den Wohnbauteil bedeutet dieses auch, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle höchstens 40 Prozent (%) niedriger als der Neubau - Standard sein darf. Als Maßstab gilt der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H′T). Die EnEV 2009 gibt die Maximalwerte jeweils anhand der Art des Wohngebäude an: freistehend, einseitig angebaut, usw. Der Diplomingenieur fragt uns wie er den Wohnbauteil des Bestandsgebäudes einordnen soll, da er über den Etagen mit Nichtwohnnutzung liegt und das Gebäude giebelseitig an ein Nachbargebäude grenzt.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, nachweisen, Energieausweis, Wohnbau, Wohngebäude, Wohnungsbau, Wohnbauteil, Wohnteil, gemischt, genutztes, genutzt, nutzen, Gebäude, Bau, Bestand, Bestandsgebäude, Baubestand, Altbau, Sanierung, sanieren, Modernisierung, modernisieren, planen, Planung, Wirtschaftlichkeit, Änderung, ändern, Wärmeschutz, H’T, Transmissionswärmeverlust, 40 - Prozent - Regel, Neubau, Standard, Neubau - Standard

Auftrag: Ein Diplomingenieur ist als Tragwerksplaner und Energieberater tätig. Er hat den Auftrag erhalten für die Sanierung eines bestehenden Wohn - und Geschäftshauses die Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zu führen jeweils für das bestehende als auch für das modernisierte Gebäude. Dieses soll als Grundlage für Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Sanierungsaufgaben dienen.

Praxis: Das gemischt genutzte Bestandsgebäude umfasst über 350 Quadratmeter (m²) Nutzfläche im Wohnbereich. Die Wohnnutzung erstreckt sich über die dritte, vierte und fünfte Etage sowie über das gestaffelte Dachgeschoss (DG). Unterhalb des Wohnungsteils liegt im Kellergeschoss (KG) eine Tiefgarage, im Erdgeschoss (EG) ist eine Tankstelle sowie im ersten und zweiten Obergeschoss (OG) sind Büros untergebracht. Den unteren Gebäudeteil betrachtet unser Fragesteller deshalb als Nichtwohngebäude. Das Gebäude ist mit einer Giebelwand an ein benachbartes Gebäude angebaut.

Probleme: Der Diplomingenieur führt für die Sanierung den EnEV-Nachweis aufgrund der 140 - Prozent - Regel durch. Diese besagt, das ein saniertes Gebäude die Neubau - Anforderungen der EnEV 2009 um höchstens 40 Prozent (%) überschreiten darf.
Für den untersuchten Wohnbauteil bedeutet dieses auch, dass der Wärmeschutz seiner Gebäudehülle höchstens 40 % schlechter als bei einem neuen Wohngebäude sein darf. Als Maßstab gilt der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H′T) gemessen in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K)). Die EnEV 2009 gibt die zulässigen Höchstwerte in der Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), Tabelle 2 (Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts) an.
Dabei unterscheidet die EnEV 2009 folgende Kategorien:
– freistehendes Wohngebäude (groß oder klein),
– einseitig angebautes Wohngebäude,
– alle anderen Wohngebäude,
– Erweiterung und Ausbau im Wohngebäude, wobei die neu hinzugekommene zusammenhängende Nutzfläche über 50 m² groß ist.

Fragen: 1. Wie muss unser Fragesteller den Wohnbauteil des Bestandsgebäudes im Sinne der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2 einordnen? Gilt der Wohnbauteil wegen seiner Kontaktfläche zu den darunter liegenden Büros als "zweiseitig" angebaut?
2. Welcher Maximalwert gilt für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust des Wohnbauteils?
3. Auf welche Art von Gebäuden bezieht sich die Bezeichnung "alle anderen Wohngebäude" in der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2?

Antwort: 11.03.2010 - -   wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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