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Kurzinfo:
Ein Diplom - Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Erweiterung eines
Kindergartens im Bestand die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) durchzuführen und die entsprechenden Energieausweise auszustellen. Die
Nutzfläche des Kindergartens wird um mehr als 50 Quadratmeter (m²) aber um
weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche erweitert. Gemäß den Regeln
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) muss aus der Sicht des Bauingenieurs
nur der neue Gebäudeteil die Neubau - Anforderungen erfüllen. Für die einzelnen
Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. hat unser Fragesteller in der Vornorm
DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) keine passenden
Nutzungsprofile gefunden. Er fragt uns, wie er den energiesparrechtlichen
Nachweis in diesem Fall führen sollte und ob er die fehlenden Nutzungsprofile
selbst erstellen müsste.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte: EnEV 2009. Energieausweis, EnEV, EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand,
Kindergarten, Kiga, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau,
Erweiterung, erweitern, Nutzfläche, Nachweis, berechnen, Berechnung, DIN V
18599, Nutzungsprofil, Gruppenraum, Schlafraum,
Auftrag: Ein
Diplom - Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Erweiterung eines
Kindergartens im Bestand die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) durchzuführen und die entsprechenden Energieausweise auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Bestandsgebäude, in dem sich ein Kindergarten befindet. Das Gebäude
wurde bereits teilweise energetisch saniert. Nun wird die Grundfläche um mehr
als 50 Quadratmeter (m²) erweitert.
Probleme: Die
Nutzfläche des Kindergartens wird zwar um mehr als 50 m² erweitert, dieses
stellt jedoch weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche dar. Gemäß den
Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) muss aus der Sicht unseres
Fragestellers nur der neue Gebäudeteil die Neubau - Anforderungen erfüllen. Für
die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. hat unser Fragesteller
in der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10
(Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) keine passenden Nutzungsprofile
gefunden.
Fragen:
1. Muss der Bauingenieur den energiesparrechtliche Nachweis gemäß EnEV 2009
für das gesamte Kindergarten - Gebäude führen und dabei die DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden?
2. Kann er die Möglichkeit wahrnehmen und nachweisen, dass bei der baulichen
Erweiterung des Kindergartens die nach EnEV zulässigen Werte um maximal 40
Prozent (%) überschritten werden?
3. Müsste der Fachmann die Nutzungsprofile für die einzelnen Zonen, wie
Gruppenräume, Schlafräume usw. selbst erarbeiten?
Antwort:
18.05.2010
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EnEV-Nachweis
für die Erweiterung eines Kindergartens
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