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Kurzinfo:
Ein Diplom - Bauingenieur führt den EnEV-Nachweis für ein neues Büro - und
Verwaltungsgebäude durch. Der geplante Neubau erfüllt die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bei weitem aufgrund der Wärmeversorgung
durch Fernwärme mit Kraft - Wärme - Kopplung (KWK). Bei den Nachweis - Berechnungen
setzte sich der Bauingenieur zwangsläufig mit der Frage nach möglichen
Vereinfachungen auseinander, ob bei der Zonierung, der Bautechnik oder der
Anlagentechnik des Gebäudes. Muss er die Wärmegewinne über die opaken Bauteile
berücksichtigen oder darf er sie vernachlässigen? Kann er für das Flachdach mit
Gefälle nur die Mindestdicke der Wärmedämmschicht berücksichtigen? Der
Bauingenieur fragt uns, wo die Grenze zwischen zulässiger und angebrachter
Vereinfachung liegt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Energieausweis, EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nachweis,
EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, rechnen, Berechnungsverfahren,
vereinfachen, Vereinfachungen, zulässig, Bauherr, Planer, Vertrag,
EnEV - Standard,
Auftrag: Ein
Diplom - Bauingenieur berechnet häufig für neue Gebäude Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) – EnEV-Nachweise. Für einen Auftraggeber
führt er zurzeit den Nachweis für den Neubau eines Büro - und Verwaltungsgebäudes
durch.
Praxis: Das geplante
Büro - und Verwaltungsgebäude erfüllt bei weitem die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aufgrund der Wärmeversorgung durch
Fernwärme mit Kraft - Wärme - Kopplung (KWK). EnEV-Nachweis: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) regelt in der Anlage 2 (Anforderungen an
Nichtwohngebäude) wie der EnEV-Nachweis berechnet wird. In der Tabelle 3
(Randbedingungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs) sind für
die Kenngröße „Solare Wärmegewinne über opake Bauteile“ die Randbedingungen
folgendermaßen angegeben: „Emissionsgrad der Außenfläche für Wärmestrahlung ε =
0,8; Strahlungsabsorptionsgrad an opaken Oberflächen α = 0,5; für dunkle Dächer
kann abweichend α = 0,8 angenommen werden.“
Probleme: Bei den
Nachweis - Berechnungen für das geplante Büro - und Verwaltungsgebäude setzte sich
der Bauingenieur zwangsläufig mit der Frage nach möglichen Vereinfachungen
auseinander bei der Zonierung, der Bautechnik oder der Anlagentechnik. Er fragt
sich, wo die Grenze zwischen zulässiger und angebrachter Vereinfachung liegt.
Der geplante Neubau erfüllt bei weitem die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV). Deshalb fragt sich der Bauingenieur ob er im
EnEV-Nachweis auch die solaren Wärmegewinne über die opaken Bauteile zwingend
berücksichtigen muss oder ob er diese vernachlässigen darf. Bei einer
Vernachlässigung wäre aus seiner Sicht im Ergebnis ein verschwindend gering
höherer Energiebedarf zu erwarten.
Fragen:
-
Solare Wärmegewinne: Ist es zulässig - insbesondere bei
EnEV-Nachweisen für Gebäude, die eindeutig die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung erfüllen - die solaren Wärmegewinne
über deren opake Bauteile zu vernachlässigen?
-
U - Werte Bauteile: Ist es in diesen Fällen auch zulässig, die
U - Werte für Bauteile vereinfacht zu ermitteln, beispielsweise
für ein Flachdach mit Gefälledämmung, als Vereinfachung nur die
Mindestdämmstärke anzunehmen?
Antwort:
18.05.2010
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Vereinfachungen
beim Berechnen von EnEV-Nachweisen und Energieausweisen
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