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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant den Umbau eines Industriegebäudes und soll auch die
Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) führen. Der Auftraggeber hat vor
Jahren die Umfahrt zwischen seinem 18 Meter hohen Verwaltungsgebäude und dem
Nachbargebäude überdacht und die offenen Seiten geschlossen. Er will nun dieses
dazumal entstandene sieben Meter hohe, niedrig beheizte Gebäude umnutzen und
Prüfstände, Wareneingang, technische Geräte, usw. darin unterbringen. Ein neues
Flachdach soll das alte geneigte Dach ersetzen und die Außenwände sollen gedämmt
werden. Der Planer fragt uns wie er den Umbau und Ausbau gemäß EnEV 2009 planen
und nachweisen soll.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV 2009, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand, Nichtwohnbau,
Nichtwohngebäude, Sanierung, Modernisierung, sanieren, modernisieren, Flachdach,
Außenwände, Außenwand, Industriebau, Industriegebäude, niedrig, beheizt,
Umnutzung, umnutzen, Anforderungen, Anforderung, Energieeinsparverordnung,
Nachweis
Auftrag: Ein
Bauingenieur plant den Umbau eines Industriegebäudes und soll auch die Nachweise
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.
Praxis: Ein
Industriekunde des Ingenieurbüros hat auf seinem Areal ein mehrgeschossiges, 18
Meter (m) hohes Verwaltungsgebäude stehen, das von einer Umfahrt umgeben ist.
Vor mehreren Jahren wurde diese sieben Meter hohe Umfahrt überdacht und die
offenen Seiten geschlossen. So entstand eine Art neues Gebäude, welches bislang
aufgrund seiner Funktion als niedrig beheizt galt. Der Eigentümer will nun
dieses dazumal entstandene Gebäude umnutzen. Es soll nicht mehr niedrig beheizt
werden und verschiedenen Funktionsbereichen dienen (Prüfstände, Wareneingang,
technische Geräte, usw.).
Probleme: Zu diesem
Zweck will der Eigentümer das Dach erneuern lassen. Das bislang gering geneigte
Giebeldach wird zum Flachdach. Auch sollen im Zuge der Umnutzung die Außenwände
und die Wand an das angrenzende Nachbargebäude gedämmt werden.
Da der Eigentümer den Bauantrag zu diesem Vorhaben erst am 1. Oktober 2009 oder
später eingereicht hat, gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Fragen: Handelt es
sich bei den angestrebten Baumaßnahmen (neues Flachdach, Dämmung Außenwände,
Änderung der Nutzung) um eine Änderung von Nichtwohngebäuden im Sinne der EnEV
2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden)? Wenn dieses zutrifft,
kann der Ingenieur bei der Nachweis - Berechnung gemäß § 9, Absatz 3 (Änderung,
Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) verfahren und nur den Wärmeschutz der
Außenbauteile nachweisen und auf eine Gesamt - Bilanzierung verzichten?
Antwort:
18.05.2010
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EnEV-Nachweis
für Umnutzung niedrig beheiztes Industriegebäude für normal
beheizte Funktionsbereiche.
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