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Kurzinfo:
Ein Ingenieur führt für einen neu geplanten Lebensmittelmarkt den
energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). In
dem Neubau wird die Wärme der Kühltruhen nicht über außenliegende
Ventilatorkondensatoren abgegeben sondern direkt in die Deckengeräte im
Verkaufsraum, als Umluft mit Außenluftanteil, zur Beheizung eingespeist. Die
Deckungsrate der Abwärmenutzung beträgt annähern 100 Prozent (%). Bei der
Berechnung für den EnEV-Nachweis ergeben sich Probleme, weil die EnEV die
produktionsbedingte Kälteerzeugung in Gebäuden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Der Ingenieur bittet um die Meinung eines Experten zu der Frage,
wie er die Beheizung in diesem Praxisfall bewerten und bilanzieren sollte. Unser
Fragesteller geht davon aus, dass die Kälteerzeugung für die Kühltruhen nicht in
die Bilanzierung nach DIN V18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) mit
eingeht.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Lebensmittelmarkt, Abwärme, Kühltruhe, Beheizung, Heizen, Heizung,
Verkaufsraum, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Nichtwohngebäude, Handel,
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Nutzungsprofil, Nutzungsart, Einzelhandel, Kaufhaus, Lebensmittelabteilung,
Kühlprodukt, Kältelast, kühlen,
Auftrag: Ein
Ingenieur hat den Auftrag erhalten für einen neu geplanten Lebensmittelmarkt den
energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), § 16
(Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 zu führen.
Praxis: In dem Neubau
des Lebensmittelmarktes wird die Wärme der Kühltruhen nicht über außenliegende
Ventilatorkondensatoren abgegeben sondern direkt in die Deckengeräte im
Verkaufsraum, als Umluft mit Außenluftanteil, zur Beheizung eingespeist.
Die Deckungsrate der Abwärmenutzung beträgt annähernd 100 Prozent (%).
Probleme: Bei der
Berechnung für den EnEV-Nachweis ergeben sich Probleme, weil die
produktionsbedingte Kälteerzeugung in Gebäuden von der Energieeinsparverordnung
grundsätzlich nicht berücksichtigt wird.
Fragen: Wie sollte er
die Beheizung des Verkaufsraums des Lebensmittelmarktes durch die Abwärme der
Kühltruhen in der energetischen Bilanz für den EnEV-Nachweis berücksichtigen?
Antwort:
20.05.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neuen Lebensmittelmarkt: Abwärme der Kühltruhen beheizt den
Verkaufsraum
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