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Kurzinfo:
Eine Ingenieurin der Bauphysik plant den Ausbau des Dachgeschosses eines
Mehrfamilienwohnhauses im Bestand und soll auch die erforderlichen Nachweise
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Die neu ausgebaute Nutzfläche
wird über 50 Quadratmeter (m²) betragen. Der Eigentümer will im Zuge dieser
Baumaßnahme auch die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude erneuern. Allerdings
will der Eigentümer, dass die nicht betroffenen Außenbauteile der Gebäudehülle
weder saniert noch erneuert werden. Die Ingenieurin kennt die offizielle
Auslegung, die besagt, dass bei einer Gebäudeerweiterung mit einer
Nutzflächenerweiterung von mehr als 50 m² ohne gleichzeitige Erneuerung der
zentralen anlagentechnischen Komponenten im Sinne der Wirtschaftlichkeit eine
Verbesserung der Qualität der vorhandenen Außenbauteile nicht zwingend
vorzunehmen ist. Sie fragt uns wie in diesem Praxisfall vorzugehen ist, bei
einer Ausbaumaßnahme von mehr als 50 m² Nutzfläche und einer zusätzlichen
Erneuerung der haustechnischen Anlage für das gesamte Gebäude.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV 2009, Energieausweis, Wohngebäude, Wohnungsbau, Wohnhaus, Haus, Wohnhaus,
Dach, Ausbau, Dachausbau, ausbauen, Bestand, Altbau, Baubestand, Heizung,
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Erneuerbare, Energien, Wärmegesetz, Energieeinsparung, Energieeinsparungsgesetz,
Wirtschaftlichkeit
Auftrag: Eine
Ingenieurin der Bauphysik plant den Ausbau des Dachgeschosses eines
Mehrfamilienwohnhauses im Bestand und soll auch die erforderlichen Nachweise
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.
Praxis: Die neu
ausgebaute Nutzfläche des Dachgeschosses des Mehrfamilienwohnhauses wird über 50
Quadratmeter (m²) betragen. Der Eigentümer will im Zuge dieser Baumaßnahme auch
die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude erneuern. Allerdings will der
Eigentümer, dass die nicht betroffenen Außenbauteile der Gebäudehülle weder
saniert noch erneuert werden.
Probleme: In den
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zum § 9 (Änderung,
Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5 wird in der 12. Staffel darauf
hingewiesen, dass bei einer Nutzflächenerweiterung von mehr als 50 m² - ohne
gleichzeitige Erneuerung der zentralen anlagentechnischen Komponenten - im Sinne
der Wirtschaftlichkeit eine Verbesserung der Qualität der vorhandenen
Außenbauteile nicht zwingend vorzunehmen ist.
Fragen: Wie ist in
Fällen einer Gebäudeerweiterungs- oder Ausbaumaßnahme von über 50 m² Nutzfläche
und einer zusätzlichen Erneuerung der haustechnischen Anlage für das gesamte
Gebäude vorzugehen?
Antwort:
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EnEV
2009: Anforderungen bei großem Dachausbau im Wohnbestand mit
Erneuerung der Heizung für das gesamte Haus
06.06.2011
EnEV
2009: Anforderungen bei großem Dachausbau im Wohnbestand mit
Erneuerung der Heizung für das gesamte Haus
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