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Kurzinfo:
Ein Energieberater soll für bestehende Bürogebäude Energieausweise gemäß
EnEV 2009 auf Grundlage des Energiebedarfs erstellen. Die Büroimmobilien haben
einen rechteckigen Grundriss mit außenliegenden Einzel- und Gruppenbüros mit
angrenzenden Fluren, innenliegenden sanitäre Anlagen und sonstige
Nebennutzungen. Für die Berechnungen des Energieausweises wendet der
Energieberater die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Bei der
Zonierung der Gebäudebereiche für die weiteren EnEV-Berechnungen haben sich
jedoch etliche Probleme ergeben, weil die unbeheizten Flure in den Stockwerken
mit Einzelbüros in der Praxis indirekt beheizt werden. Der Energieberater bittet
uns um eine Experten-Meinung zu diesen Fällen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Bedarf,
Energiebedarfsausweis, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Nichtwohnungsbau, Bürogebäude, Büro, Bürobau, Büroimmobilie,
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Heizwärme, Abluftanlage, energetische Bewertung, DIN V 18599,
Lüftung, lüften, Lüftungsanlage, Abluft, Frischluft,
Auftrag: Ein
Energieberater soll für mehrere Bürogebäude im Bestand Energieausweise gemäß
EnEV 2009 auf Grundlage des Energiebedarfs erstellen.
Praxis: Die
Bürogebäude haben einen rechteckigen Grundriss mit typisch angeordneten
Nutzungszonen: außenliegende Einzel- und Gruppenbüros mit angrenzenden Fluren,
innenliegende sanitäre Anlagen und sonstige Nebennutzungen. Die Bürogebäude
werden statisch beheizt und teilweise mechanisch be- und entlüftet. Die
Heizkörper befinden sich jeweils an den Außenwänden. Die innenliegenden Räume
sind nicht mit Heizkörpern ausgestattet und werden lediglich durch die
vorhandene Umgebungswärme temperiert. Die Toiletten (WC) werden durch
Rohrventilatoren mechanisch entlüftet. Aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur
können die Mieter ihre Bereiche mit Trockenbauwänden individuell ausbauen.
Aufgrund der flexiblen Struktur gibt es in einigen Etagen offene Großraumbüros
und in anderen Einzelbüros mit umlaufenden Fluren.
Probleme: Für die
Berechnungen des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs für die
Bürogebäude wendet der Energieberater die DIN V 18599 (Energetische Bewertung
von Gebäuden) an. Bei der Zonierung der Gebäudebereiche nach DIN V 18599 für die
weiteren EnEV-Berechnungen haben sich jedoch etliche Probleme ergeben:
-
Unbeheizte Flure: In den Stockwerken mit Einzelbüros sind die
Flure nicht mit Heizkörpern ausgestattet. Aus der Sicht der
Zonierung nach der DIN V 18599 sind diese Flure demzufolge
„unbeheizte Verkehrsflächen“.
-
Indirekte Beheizung: In der Praxis sind diese Flure - aufgrund
der Umgebungswärme und der offen stehenden Türen – jedoch
gleichermaßen temperiert. Auch bewirken die Abluftanlagen in den
sanitären Bereichen, dass aus den Bürobereichen konditionierte
Luft über die Flure nachströmt und dadurch ebenfalls die Flure
indirekt beheizt.
-
Energiebeitrag: Im Falle von klimatisierten Büros würde dieser
Luftverbund auch eine Kühlfunktion der thermisch nicht
konditionierten Räume übernehmen.
Fragen: Wie sollte der
Energieberater bei der Zonierung des Gebäudes und der Bilanzierung für den
Energieausweis im Sinne der DIN V 18599 vorgehen? Sollte er die innenliegenden
Flure und WC als unbeheizte Zonen berechnen? Sollte er den Luftverbund als Heiz-
bzw. Kühlfunktion berücksichtigen? Wenn die Bürobereiche mechanisch belüftet
werden, wie sollte der Energieberater den Luftvolumenstrom für die
EnEV-Berechnungen aufteilen? Wenn keine Abluftanlagen in den Sanitärbereichen
sind, wie sollte er vorgehen?
Antwort:
01.11.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Bürobestand
– Innenkern unbeheizt und flexible Trennwände - nach DIN V 18599
zonieren für Energieausweis
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