Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Bürobestand – Innenkern unbeheizt und flexible Trenn-
wände - nach DIN V 18599 zonieren für Energieausweis

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Kurzinfo:
Ein Energieberater soll für bestehende Bürogebäude Energieausweise gemäß EnEV 2009 auf Grundlage des Energiebedarfs erstellen. Die Büroimmobilien haben einen rechteckigen Grundriss mit außenliegenden Einzel- und Gruppenbüros mit angrenzenden Fluren, innenliegenden sanitäre Anlagen und sonstige Nebennutzungen. Für die Berechnungen des Energieausweises wendet der Energieberater die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Bei der Zonierung der Gebäudebereiche für die weiteren EnEV-Berechnungen haben sich jedoch etliche Probleme ergeben, weil die unbeheizten Flure in den Stockwerken mit Einzelbüros in der Praxis indirekt beheizt werden. Der Energieberater bittet uns um eine Experten-Meinung zu diesen Fällen.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Energieberater soll für mehrere Bürogebäude im Bestand Energieausweise gemäß EnEV 2009 auf Grundlage des Energiebedarfs erstellen.

Praxis: Die Bürogebäude haben einen rechteckigen Grundriss mit typisch angeordneten Nutzungszonen: außenliegende Einzel- und Gruppenbüros mit angrenzenden Fluren, innenliegende sanitäre Anlagen und sonstige Nebennutzungen. Die Bürogebäude werden statisch beheizt und teilweise mechanisch be- und entlüftet. Die Heizkörper befinden sich jeweils an den Außenwänden. Die innenliegenden Räume sind nicht mit Heizkörpern ausgestattet und werden lediglich durch die vorhandene Umgebungswärme temperiert. Die Toiletten (WC) werden durch Rohrventilatoren mechanisch entlüftet. Aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur können die Mieter ihre Bereiche mit Trockenbauwänden individuell ausbauen. Aufgrund der flexiblen Struktur gibt es in einigen Etagen offene Großraumbüros und in anderen Einzelbüros mit umlaufenden Fluren.

Probleme: Für die Berechnungen des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs für die Bürogebäude wendet der Energieberater die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Bei der Zonierung der Gebäudebereiche nach DIN V 18599 für die weiteren EnEV-Berechnungen haben sich jedoch etliche Probleme ergeben:

  • Unbeheizte Flure: In den Stockwerken mit Einzelbüros sind die Flure nicht mit Heizkörpern ausgestattet. Aus der Sicht der Zonierung nach der DIN V 18599 sind diese Flure demzufolge „unbeheizte Verkehrsflächen“.

  • Indirekte Beheizung: In der Praxis sind diese Flure - aufgrund der Umgebungswärme und der offen stehenden Türen – jedoch gleichermaßen temperiert. Auch bewirken die Abluftanlagen in den sanitären Bereichen, dass aus den Bürobereichen konditionierte Luft über die Flure nachströmt und dadurch ebenfalls die Flure indirekt beheizt.

  • Energiebeitrag: Im Falle von klimatisierten Büros würde dieser Luftverbund auch eine Kühlfunktion der thermisch nicht konditionierten Räume übernehmen.

Fragen: Wie sollte der Energieberater bei der Zonierung des Gebäudes und der Bilanzierung für den Energieausweis im Sinne der DIN V 18599 vorgehen? Sollte er die innenliegenden Flure und WC als unbeheizte Zonen berechnen? Sollte er den Luftverbund als Heiz- bzw. Kühlfunktion berücksichtigen? Wenn die Bürobereiche mechanisch belüftet werden, wie sollte der Energieberater den Luftvolumenstrom für die EnEV-Berechnungen aufteilen? Wenn keine Abluftanlagen in den Sanitärbereichen sind, wie sollte er vorgehen?

Antwort: 01.11.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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