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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur plant die Erweiterung eines Pflegeheims und stellt auch
die geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Der
Erweiterungsbau des Pflegeheims (Typ Wohngebäude) wird an die bestehende
Haustechnik angeschlossen. Der Fragesteller hat festgestellt, dass sich bei der
von dem Ingenieurbüro genutzten EnEV-Software der für das Referenzgebäude
ermittelte Jahres-Primärenergie-Bedarf (welcher dem EnEV erlaubten Maximalwert
entspricht) ebenfalls ändert, wenn er Änderungen an der thermische Gebäudehülle
des tatsächlichen Gebäude vornimmt. Ist es im Sinne der EnEV, dass
Verbesserungen an der thermischen Gebäudehülle des tatsächlichen Gebäudes zu
keiner besseren Unterschreitung der Anforderungen des
Jahres-Primärenergie-Bedarfs führen, weil sich der Jahres-Primärenergie-Bedarf
des Referenzgebäudes ebenfalls im gleichen Maße verbessert?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Wohnbau, Wohngebäude, wohnähnlich, Nutzung, Pflegeheim,
erweitern, Anbau, groß, großflächig, Nachweis, EnEV-Nachweis,
führen, berechnen, Anlagentechnik, Heizung, Warmwasser,
bestehend, Anlage, anbinden
Auftrag: Ein
Diplomingenieur plant die Erweiterung eines Pflegeheims und stellt auch die
geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.
Praxis: Der
„Erweiterungsbau“ des Pflegeheims wird an die bestehende Haustechnik
angeschlossen. Entsprechend EnEV 2009, § 9 Absatz (4) [Erweiterung und Ausbau
eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume um mehr als 50 m² Nutzfläche]
wird die Berechnung wie für Neubauten geführt. Dabei wird nach offizieller
DIBt-Auslegung für das Referenzgebäude die gleiche Haustechnik wie vom
tatsächlichen Gebäude angesetzt, weil sich auch die Anforderungen auf die
„betroffenen Außenbauteile“ beziehen.
Probleme: Der
Fragesteller hat festgestellt, dass sich bei der von dem Ingenieurbüro genutzten
EnEV-Software der für das Referenzgebäude ermittelte Jahres-Primärenergie-Bedarf
(welcher dem EnEV erlaubten Maximalwert entspricht) ebenfalls ändert, wenn er
Änderungen an der thermische Gebäudehülle des tatsächlichen Gebäude vornimmt.
Das bedeutet, dass die Ermittlung des Jahres-Primärenergie-Bedarfs des
Referenzgebäudes nicht auf die Transmissionswärmeverluste des Referenzgebäudes
basiert, sondern auf die des tatsächlichen Gebäudes.
Dieses lässt sich mit Absatz 5 der entsprechenden offiziellen DIBt-Auslegung*)
(… dass die Ansätze für das Referenzgebäude – entgegen der jeweils anwendbaren
Tabelle der Anlage 1 bzw. 2 – identisch mit dem auszuführenden Gebäudeteil
gewählt werden ...) auch begründen, weil auch in den Tabellen jeweils die dem
Referenzgebäude zugrundeliegende thermische Gebäudehülle beschrieben ist.
Wenn diese Grundlage richtig würde der Bauherr im Hinblick auf die EnEV keinen
Anreiz sehen, hier Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle vorzunehmen, bzw.
eine deutliche Unterschreitung des Jahres-Primärenergie-Bedarfs anzustreben.
*)
Auslegung (Link öffnet neues Fenster)
Fragen: Ist es im
Sinne der EnEV, dass Verbesserungen an der thermischen Gebäudehülle des
tatsächlichen Gebäudes zu keiner besseren Unterschreitung der Anforderungen des
Jahres-Primärenergie-Bedarfs führen, weil sich der Jahres-Primärenergie-Bedarf
des Referenzgebäudes ebenfalls im gleichen Maße verbessert?
Antwort:
15.12.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen
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Pflegeheim im Bestand großflächig erweitern: EnEV-Nachweis mit
Software-Programm berechnen
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