Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Pflegeheim im Bestand großflächig erweitern:
EnEV-Nachweis mit Software-Programm berechnen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur plant die Erweiterung eines Pflegeheims und stellt auch die geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Der Erweiterungsbau des Pflegeheims (Typ Wohngebäude) wird an die bestehende Haustechnik angeschlossen. Der Fragesteller hat festgestellt, dass sich bei der von dem Ingenieurbüro genutzten EnEV-Software der für das Referenzgebäude ermittelte Jahres-Primärenergie-Bedarf (welcher dem EnEV erlaubten Maximalwert entspricht) ebenfalls ändert, wenn er Änderungen an der thermische Gebäudehülle des tatsächlichen Gebäude vornimmt. Ist es im Sinne der EnEV, dass Verbesserungen an der thermischen Gebäudehülle des tatsächlichen Gebäudes zu keiner besseren Unterschreitung der Anforderungen des Jahres-Primärenergie-Bedarfs führen, weil sich der Jahres-Primärenergie-Bedarf des Referenzgebäudes ebenfalls im gleichen Maße verbessert?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Wohnbau, Wohngebäude, wohnähnlich, Nutzung, Pflegeheim, erweitern, Anbau, groß, großflächig, Nachweis, EnEV-Nachweis, führen, berechnen, Anlagentechnik, Heizung, Warmwasser, bestehend, Anlage, anbinden

Auftrag: Ein Diplomingenieur plant die Erweiterung eines Pflegeheims und stellt auch die geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.

Praxis: Der „Erweiterungsbau“ des Pflegeheims wird an die bestehende Haustechnik angeschlossen. Entsprechend EnEV 2009, § 9 Absatz (4) [Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume um mehr als 50 m² Nutzfläche] wird die Berechnung wie für Neubauten geführt. Dabei wird nach offizieller DIBt-Auslegung für das Referenzgebäude die gleiche Haustechnik wie vom tatsächlichen Gebäude angesetzt, weil sich auch die Anforderungen auf die „betroffenen Außenbauteile“ beziehen.

Probleme: Der Fragesteller hat festgestellt, dass sich bei der von dem Ingenieurbüro genutzten EnEV-Software der für das Referenzgebäude ermittelte Jahres-Primärenergie-Bedarf (welcher dem EnEV erlaubten Maximalwert entspricht) ebenfalls ändert, wenn er Änderungen an der thermische Gebäudehülle des tatsächlichen Gebäude vornimmt. Das bedeutet, dass die Ermittlung des Jahres-Primärenergie-Bedarfs des Referenzgebäudes nicht auf die Transmissionswärmeverluste des Referenzgebäudes basiert, sondern auf die des tatsächlichen Gebäudes.
Dieses lässt sich mit Absatz 5 der entsprechenden offiziellen DIBt-Auslegung*) (… dass die Ansätze für das Referenzgebäude – entgegen der jeweils anwendbaren Tabelle der Anlage 1 bzw. 2 – identisch mit dem auszuführenden Gebäudeteil gewählt werden ...) auch begründen, weil auch in den Tabellen jeweils die dem Referenzgebäude zugrundeliegende thermische Gebäudehülle beschrieben ist.
Wenn diese Grundlage richtig würde der Bauherr im Hinblick auf die EnEV keinen Anreiz sehen, hier Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle vorzunehmen, bzw. eine deutliche Unterschreitung des Jahres-Primärenergie-Bedarfs anzustreben.
*) Auslegung (Link öffnet neues Fenster)

Fragen: Ist es im Sinne der EnEV, dass Verbesserungen an der thermischen Gebäudehülle des tatsächlichen Gebäudes zu keiner besseren Unterschreitung der Anforderungen des Jahres-Primärenergie-Bedarfs führen, weil sich der Jahres-Primärenergie-Bedarf des Referenzgebäudes ebenfalls im gleichen Maße verbessert?

Antwort: 15.12.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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