Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für neu geplante Produktionshalle mit reiner Beheizung über Abwärme aus der Produktion

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten für eine neu geplante Produktionshalle eines Industriebetriebs einen Bedarfs-Energieausweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen. In der Produktionshalle befinden sich Fertigungsautomaten mit großer Abwärmeleistung. Diese Abwärme muss ganzjährig sogar abgeführt werden, um die Halle im Aufenthaltsbereich auf 28 Grad Celsius (° C) zu temperieren. Andere Heizsysteme kommen nicht zum Einsatz. Die Abwärme der Halle soll über eine Lüftungsanlage abgeführt werden. Die Lüftungsanlage soll auch die Temperatur im Aufenthaltsbereich gewährleisten. Fällt diese Anlagenkonstellation unter den Bereich der EnEV 2009 oder ist der gesamte Einsatz als Energieeinsatz für den Prozessbetrieb anzusehen? Muss für diese Halle ein Mindestwärmeschutz eingehalten werden, der dem Ziel der Auskühlung der Halle entgegenwirkt?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Energiebedarfsausweis, Bedarf, Energiebedarf, Energieeffizienz, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Industriebau, Produktionsbau, Gewerbebau, Gewerbegebäude, Industriegebäude, Produktionsgebäude, neu, neues, errichten, zu, errichtendes, Gebäude, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsanlage, Technik, Abwärme, Produktionsprozess, heizen, wärmen, berechnen, Energiebedarf, Primärenergiebedarf, berechnen, Berechnung, nachweisen, Primärenergie, Faktor, Primärenergiefaktor, DIN V 18599, DIN 18599, Wärme, Erzeugung, erzeugen, Wärmelieferung, Wärme, liefern, Wärmelieferant, Lieferant

Auftrag: Ein Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten für eine neu geplante Produktionshalle eines Industriebetriebs einen Bedarfs-Energieausweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen.

Praxis: Es handelt sich um ein neues, zu errichtendes Nichtwohngebäude. Es ist ein Industriebau für die Produktion bzw. ein Gewerbegebäude. In der Produktionshalle des Gebäudes befinden sich Fertigungsautomaten mit großer Abwärmeleistung. Diese Abwärme muss ganzjährig sogar abgeführt werden, um die Halle im Aufenthaltsbereich auf 28° C zu temperieren. Anderweitige Heizsysteme kommen nicht zum Einsatz. Die Abwärme der Halle soll künftig über eine Lüftungsanlage abgeführt werden. Die Lüftungsanlage soll auch die Temperatur im Aufenthaltsbereich gewährleisten.

Probleme: Wie muss in solchen Fällen die Gebäudehülle berechnet werden? Die Halle an sich wird anderweitig nicht beheizt, jedoch wird mithilfe der Lüftung die warme Abluft des Prozesses aus dem Hallenbereich entfernt.

Fragen: Fällt die eingesetzte Anlagenkonstellation unter den Bereich der EnEV 2009 oder ist der gesamte Energieeinsatz für den Prozessbetrieb anzusehen? Falls ja, wie ist der Heiz- bzw. Kühlbedarf für den Nachweis zu erfassen? Wie muss die Gebäudehülle ausgeführt werden, um die EnEV einzuhalten? Muss für diese Halle ein Mindestwärmeschutz eingehalten werden, der dem Ziel der Auskühlung der Halle jedoch leider entgegenwirkt?
 

Antwort: 19.12.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für neu geplante Produktionshalle mit reiner Beheizung über Abwärme aus der Produktion

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