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Kurzinfo:
Ein Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten für eine neu
geplante Produktionshalle eines Industriebetriebs einen Bedarfs-Energieausweis
gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen. In der
Produktionshalle befinden sich Fertigungsautomaten mit großer Abwärmeleistung.
Diese Abwärme muss ganzjährig sogar abgeführt werden, um die Halle im
Aufenthaltsbereich auf 28 Grad Celsius (° C) zu temperieren. Andere Heizsysteme
kommen nicht zum Einsatz. Die Abwärme der Halle soll über eine Lüftungsanlage
abgeführt werden. Die Lüftungsanlage soll auch die Temperatur im
Aufenthaltsbereich gewährleisten. Fällt diese Anlagenkonstellation unter den
Bereich der EnEV 2009 oder ist der gesamte Einsatz als Energieeinsatz für den
Prozessbetrieb anzusehen? Muss für diese Halle ein Mindestwärmeschutz
eingehalten werden, der dem Ziel der Auskühlung der Halle entgegenwirkt?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis,
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Wärme, liefern, Wärmelieferant, Lieferant
Auftrag: Ein
Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten für eine neu geplante
Produktionshalle eines Industriebetriebs einen Bedarfs-Energieausweis gemäß der
geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein neues, zu errichtendes Nichtwohngebäude. Es ist ein Industriebau für
die Produktion bzw. ein Gewerbegebäude. In der Produktionshalle des Gebäudes
befinden sich Fertigungsautomaten mit großer Abwärmeleistung. Diese Abwärme muss
ganzjährig sogar abgeführt werden, um die Halle im Aufenthaltsbereich auf 28° C
zu temperieren. Anderweitige Heizsysteme kommen nicht zum Einsatz. Die Abwärme
der Halle soll künftig über eine Lüftungsanlage abgeführt werden. Die
Lüftungsanlage soll auch die Temperatur im Aufenthaltsbereich gewährleisten.
Probleme: Wie muss
in solchen Fällen die Gebäudehülle berechnet werden? Die Halle an sich wird
anderweitig nicht beheizt, jedoch wird mithilfe der Lüftung die warme Abluft des
Prozesses aus dem Hallenbereich entfernt.
Fragen: Fällt die
eingesetzte Anlagenkonstellation unter den Bereich der EnEV 2009 oder ist der
gesamte Energieeinsatz für den Prozessbetrieb anzusehen? Falls ja, wie ist der
Heiz- bzw. Kühlbedarf für den Nachweis zu erfassen? Wie muss die Gebäudehülle
ausgeführt werden, um die EnEV einzuhalten? Muss für diese Halle ein
Mindestwärmeschutz eingehalten werden, der dem Ziel der Auskühlung der Halle
jedoch leider entgegenwirkt?
Antwort:
19.12.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für neu geplante Produktionshalle mit reiner Beheizung über
Abwärme aus der Produktion
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