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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin erstellt im Auftrag eines planenden Architekten den
EnEV-Nachweis für einen großflächigen Anbau an einen bestehenden Kindergarten.
Der Anbau soll als Kinderkrippe genutzt werden. Bei der energetischen
Bilanzierung des Anbaus wendet die Ingenieurin die DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden) an. Dabei berechnet sie die Kinderkrippe nicht als
Ein-Zonen-Modell, sondern anhand von vier Zonen: Gruppenraum, Nebenflächen,
Besprechungsraum und Schlafräume. Für diese Nutzungen hat sie für die
Bilanzierung teilweise zufriedenstellende und teilweise ungenügende
Nutzungsprofile in der DIN V 18599, Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen,
Klimadaten) gefunden. In der Fußnote der Tabelle zu den Nutzungsprofilen erlaubt
ein Hinweis dem Planer die Betriebszeiten dem Nutzungskonzept des Gebäudes
anzupassen. Die Ingenieurin fragt uns ob sie diese Änderungen, bzw. Anpassung
der Nutzungszeiten auch für den EnEV-Nachweis nutzen darf, oder ob diese Option
nur für die Energieberatung zulässig ist.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Anbau, Erweiterung, Kindergarten, Kinderkrippe,
EnEV-Nachweis, nachweisen, Bilanz, Energiebilanz, DIV, V, 18599,
energetische, Bewertung, Gebäude, Zone, Zonen, Zonierung,
zonieren, Gruppenraum, Schlafraum, Besprechungsraum, Nutzung,
Änderung, anpassen, Nutzungszeit, Betriebszeit, Betriebszeiten,
zulässig, Energieberatung
Auftrag: Im Auftrag
eines Architekten berechnet eine Diplom-Ingenieurin den EnEV-Nachweis für einen
großflächigen Anbau an ein bestehendes Nichtwohngebäude. Der Architekt erstellt
den Bauantrag für den Anbau und die Ingenieurin weist nach, dass die angebaute
Kinderkrippe die EnEV-Anforderungen erfüllt.
Praxis: Es handelt
sich – aus der Sicht der Energieeinsparverordnung (EnEV) - um ein bestehendes
Nichtwohngebäude, welches als Kindergarten genutzt wird. Das Bestandsgebäude
wurde in den 80-er Jahren errichtet. Der neue Anbau soll als Kinderkrippe
genutzt werden und umfasst eine Nutzfläche von 230 Quadratmetern (m²). Die
Diplom-Ingenieurin weist nach, dass der neue Anbau die Anforderungen der EnEV
2009 erfüllt.
Probleme: Die EnEV
würde es erlauben, den Anbau, bzw. die Kinderkrippe auch als Ein-Zonen-Modell zu
berechnen. Die Ingenieurin wollte den Anbau jedoch genauer bilanzieren, weil sie
befürchtete, dass das Ergebnis verfälscht wäre. Deshalb hat sie sich
entschlossen vier Zonen zu berechnen. Die Daten für die Nutzungsprofile hat sie
in der Tabelle 4 (Richtwerte der Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude)
in der DIN V 18599, Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) entnommen:
-
Die
Hauptnutzung – der Gruppenraum – entspricht dem Nutzungsprofil 8
(Klassenzimmer oder Gruppenraum im Kindergarten). Dieses Profil
passt aus der Sicht unserer Fragestellerin sehr gut.
-
Die
Nebenflächen - ohne Aufenthaltsräume – dafür das sie das
Nutzungsprofil 18 (Nebenflächen - ohne Aufenthaltsräume)
ausgewählt und auch die WC dazugerechnet sowie die
Verkehrsflächen. Bei diesem Profil sind die Nutzungszeiten von 7
bis 18 Uhr angegeben. Dieses entspricht jedoch nicht der
Hauptnutzung. Die Fußnote a erlaubt die Betriebszeiten zu
ändern.
-
Die
Besprechungen finden in einer weiteren Nutzungszone statt. Sie
entspricht dem Nutzungsprofil Nr. 4 (Besprechung, Sitzung,
Seminar).
-
Für
die Schlafräume hat die Ingenieurin kein passendes
Nutzungsprofil gefunden. Deshalb hat sie die Nutzung Nr. 17
(Sonstige Aufenthaltsräume) gewählt.
Fragen: Darf die
Ingenieurin für den Energienachweis nach EnEV die Nutzungszeiten der
Nebenflächen (Nutzungsprofil 18) entsprechend der Fußnote "a" verändern und den
Nutzungszeiten der Hauptnutzung (Nutzungsprofil 8) anpassen?
Antwort:
12.01.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen
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EnEV-Nachweis
für Kinderkrippe als großen Kindergarten-Anbau – Nutzungsprofile
nach DIN V 18599 anpassen
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