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Kurzinfo:
Ein Gebäudeenergieberater soll für ein Wohnhaus einen Bedarfs-Energieausweis
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Bei der Bestandsaufnahme
stellte der Energieberater fest, dass in dem Wohngebäude eine Heizungsanlage
Baujahr 2001 genutzt wird, die aus folgenden Komponenten besteht: ein
Scheitholzvergaserkessel, ein Pufferspeicher, ein Niedrig-Temperatur-Ölkessel,
eine thermische Solaranlage, ein Standspeicher und ein Kaminofen. Die
Heizungskomponenten sind über eine gemeinsame Reglung vernetzt mit Ausnahme des
Kaminofens im Erdgeschoss. Der bisherige Betriebsstundenanteil des Holzvergasers
im Vergleich zum Öl-Kessel beträgt ca. 60 / 40. Der Energieberater findet, dass
es problematisch sei den Anteil des Kaminofens an der Heizlast zu ermitteln. Er
bittet uns um die Meinung eines Experten zu der Frage wir der Holzanteil für den
Energieausweise berechnet wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
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|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Gebäudeenergieberater soll für ein Wohngebäude Baujahr 1968 einen Energieausweis
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Der Eigentümer
beabsichtigt das Bestandsgebäude zu verkaufen. Deshalb hat er einen
Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs bestellt.
Praxis: ei der
Bestandsaufnahme stellte der Energieberater fest, dass in dem Wohngebäude eine
Heizungsanlage Baujahr 2001 genutzt wird, die aus sechs Komponenten besteht:
-
ein
Scheitholzvergaserkessel mit einer Leistung von 26 Kilowatt
(kW);
-
ein
Pufferspeicher mit einem Fassungsvermögen 1.000 Liter (l);
-
ein
Niedrig-Temperatur-Ölkessel mit einer Leistung von 22 kW. Dieser
wird allerdings nur eingesetzt, wenn der unter Punkt 1. genannte
Scheitholzvergaserkessel ausgeschaltet ist;
-
eine
thermische Solaranlage für die Warmwasser-Erwärmung mit einer
Kollektorfläche von ca. 5 Quadratmetern (m²);
-
ein
Standspeicher für Warmwasser;
-
ein
Kaminofen im Erdgeschoss (EG), von dem ein Luftkanal in das
Obergeschoss (OG) führt.
Die
aufgezählten Heizungskomponenten sind über eine gemeinsame Regelung
vernetzt - mit Ausnahme des Kaminofens im Erdgeschoss (Nr. 6 in der
Liste).
Probleme: Der
bisherige Betriebsstundenanteil des Holzvergasers im Vergleich zum Öl-Kessel
beträgt ca. 60 / 40. Der Anteil des Kaminofens an der Heizlast ist schwer zu
ermitteln.
Frage: Wie wird der
Anteil des Holzes bei der Berechnung für den Energieausweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ermittelt?
Antwort:
31.01.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Holzheizung
berücksichtigen in Bedarfs-Energieausweis für Wohnhaus erbaut
1968 mit 6 Heizungskomponenten
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