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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur plant die Aufstockung eines bestehenden Bürogebäudes
und stellt für diese Bauvorhaben auch den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Das Bestandsgebäude wird im Moment
nicht klimatisiert. Anlässlich der Aufstockung sollen auch die technischen
Anlagen des Bürogebäudes modernisiert werden. Die Kälteanlage wird nachgerüstet
und soll künftig auch in dem aufgestockten Bürobereich zum Einsatz kommen. Im
Rahmen der Aufstockung soll auch Nachrüstung einer Lüftungsanlage mit
Kühlfunktion erfolgen. Aus der Sicht der EnEV 2009 handelt es sich um eine
großflächige Erweiterung der beheizten, bzw. gekühlten Nutzfläche eines
bestehenden Nichtwohngebäudes. Die EnEV 2009 fordert, dass der neu
hinzugekommene Gebäudeteil den Neubau-Standard für Nichtwohngebäude erfüllt im
Hinblick auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der
Gebäudehülle. Bei der Nachweisführung berücksichtigt der Planer sowohl die
bestehende Heizungsanlage als auch die neue Anlage für Raumlufttechnik (RLT).
Sollte er dabei nur die Aufstockung oder das gesamte Gebäude energetisch
bewerten?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Aufstockung, aufstocken, erweitern, Erweiterung,
ergänzen, Nichtwohngebäude, Gebäude, Nichtwohnbau,
Nichtwohnungsbau, Büro, Bürogebäude, Büroimmobilie, Immobilie,
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öffentlich-rechtlich, Nutzfläche, beheizt, gekühlt,
klimatisiert, Klimaanlage, Kälteanlage, RLT, Raumlufttechnik
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur plant die Aufstockung eines bestehenden Bürogebäudes und stellt
für dieses Bauvorhaben auch den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.
Praxis: Das
Bestandsgebäude wird im Moment nicht klimatisiert.
Anlässlich der Aufstockung sollen auch die technischen Anlagen des Bürogebäudes
modernisiert werden. Die Kälteanlage wird nachgerüstet und soll künftig auch in
dem aufgestockten Bürobereich zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Aufstockung soll
auch Nachrüstung einer Lüftungsanlage mit Kühlfunktion erfolgen.
Probleme: Aus der
Sicht der EnEV 2009 handelt es sich um eine großflächige Erweiterung der
beheizten, bzw. gekühlten Nutzfläche eines bestehenden Nichtwohngebäudes.
Für die Aufstockung des Bürogebäudes soll demnach ein Nachweis ausgestellt
werden, der belegt, dass die Aufstockung die Anforderungen der EnEV 2009, § 9
(Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5 (hinzukommende
Nutzfläche ist größer als 50 Quadratmeter (m²)) erfüllt. Dieser Absatz regelt,
dass der neu hinzugekommene Gebäudeteil die Anforderungen an ein neues
Nichtwohngebäude erfüllt und zwar im Hinblick auf den berechneten
Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle.
Bei der Nachweisführung berücksichtigt der Planer anteilig die bestehende
Heizungsanlage des Bürogebäudes sowie die neue Anlage für Raumlufttechnik (RLT).
Fragen: Wie sieht die
Verfahrensweise für die Nachweisführung in solch einem Praxisfall aus? Sollte
der Planer eine energetische Bewertung für das gesamte, aufgestockte Bürogebäude
durchführen?
Antwort:
06.02.2011 ergänzt 04.03.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Aufstockung eines Bürogebäudes im Bestand auch mit
Nachrüstung der Kälteanlage
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