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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin ist auch als Energieberaterin tätig. Für Eigentümer
von Wohngebäuden im Bestand stellt sie häufig Energieausweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Die EnEV 2099 fordert, dass Aussteller
diesen Energieausweisen ggf. auch Modernisierungsempfehlungen beifügen. Die
Energieberaterin stellt jedoch fest, dass ihrer Erfahrung nach nur die Dämmung
der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke kostengünstig sind. Wenn sie
einen Verbrauchsausweis ausstellt, wünschen die Eigentümer häufig keine
Besichtigung, damit sie Kosten sparen für die Ausstellung des Energieausweises.
Die Energieberaterin befragt zwar die Eigentümer zum Zustand des Hauses, sie hat
jedoch ein ungutes Gefühl wenn sie Modernisierungen dafür empfiehlt. Sie bittet
uns um eine Experten-Meinung zu der Frage was eine „Kostengünstige
Verbesserungen der Energieeffizienz“ sei. Ist auch eine Fassadendämmung als
kostengünstig zu empfehlen, wenn dadurch hohe Energieeinsparungen zu erwarten
sind? Wie sollte sie bei der Ausstellung von Verbrauchs-Energieausweisen
verfahren, angesichts ihrer geäußerten Bedenken?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Eine
Diplom-Ingenieurin ist auch als Energieberaterin tätig. Für Eigentümer von
Wohngebäuden im Bestand stellt sie häufig Energieausweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.
Praxis: Die EnEV
fordert im § 20 (Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz), dass
Aussteller den Energieausweisen im Bestand auch jeweils
Modernisierungsempfehlungen beifügen. Dafür stellt die EnEV in der Anlage 10
(Muster Modernisierungsempfehlungen) auch das entsprechende Formular bereit. Die
EnEV 2009 spricht dabei von „Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der
energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz)“.
Probleme: Die
Energieberaterin stellt fest, dass ihrer Erfahrung nach nur die Dämmung der
Kellerdecke oder die Dämmung der obersten Geschossdecke kostengünstig sind. Wenn
sie einen Verbrauchsausweis ausstellt, ist es ihrer Meinung nach normalerweise
nicht notwendig, das Gebäude zu besichtigen. Die Eigentümer wünschen auch oft
keine Besichtigung, damit sie Kosten sparen für die Ausstellung des
Energieausweises. Die Energieberaterin berichtet, dass sie zwar den Eigentümer
zum Zustand des Hauses befragt, sie jedoch stets ein schlechtes Gefühl hätte,
wenn sie Modernisierungen empfiehlt für ein Haus, das sie nie besichtigt hat.
Fragen:
-
Was
versteht man unter "Maßnahmen für die kostengünstige
Verbesserungen der Energieeffizienz"?
-
Bewertet man beispielsweise auch eine Fassadendämmung als
kostengünstig, wenn die zukünftige Energieeinsparung
entsprechend hoch zu erwarten ist?
-
Wie
sollte die Energieberaterin bei der Ausstellung von
Verbrauchs-Energieausweisen verfahren, angesichts ihrer oben
geäußerten Bedenken?
Antwort:
10.02.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Modernisierungen
im Energieausweis für Wohngebäude im Bestand empfehlen
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