.
Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin ist auch als Gebäude-Energieberaterin tätig. Für
die Erweiterung und den Umbau eines Kindergarten-Gebäudes im Bestand führt sie
die Bauleitung durch. Die Unterlagen für die Baugenehmigung und den dazugehörige
Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie den Energieausweis für
das Gebäude hat ein anderer Berufskollege erstellt. Der Bauingenieurin fiel auf,
dass er den EnEV-Nachweis und Energieausweis nach der DIN 4108 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) sowie der DIN V 4701 (Energetische Bewertung heiz- und
raumlufttechnischer Anlagen) Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung),
wie für Wohngebäude erstellt hat. Die Energieberaterin fragt uns ob es zulässig
sei, dass man einen Kindergarten, der unter das Einzonenmodell der EnEV 2009
fällt, mit der DIN 4108-6 und 4701-10 für Wohngebäude nachweist? Sie selbst hat
diese Nachweise stets nach der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)
geführt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2007 und 2009, Energieausweis, Energieeinsparverordnung,
Nachweis, führen, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen,
erstellen, ausstellen, Kindergarten, Kita, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Bestand, Baubestand, Altbau,
bestehendes, Gebäude, Erweiterung, erweitern, Anbau, anbauen,
DIN, V, 18599, energetische, Bewertung, Modell, Zonen,
Ein-Zonen-Modell, vereinfachtes, Verfahren, 4108-6, Wärmeschutz,
Energieeinsparung, Berechnung, Jahresheizwärmebedarf,
Jahresheizenergiebedarf, 4701-10, heiztechnische, Heiztechnik,
Heizungstechnik, Lüftung
Auftrag: Eine
Diplom-Bauingenieurin ist auch als Gebäude-Energieberaterin tätig. Für die
Erweiterung eines Kindergarten-Gebäudes im Bestand führt sie die Bauleitung
durch.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Praxisfall um ein Bestandsgebäude, welches als Kindergarten
genutzt wird. Dieses Nichtwohngebäude – aus der Sicht der EnEV 2009 – wird um
mehr als 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche erweitert. Die Unterlagen für die
Baugenehmigung einschließlich des dazugehörigen Nachweises gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 200) und den Energieausweis für das Gebäude hat
ein anderer Bauingenieur erstellt.
Probleme: Die EnEV
2009 fordert im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5,
dass bei großflächigen Erweiterungen der beheizten oder gekühlten Nutzfläche von
Nichtwohngebäuden im Bestand der neue Gebäudeteil die Anforderungen an ein neues
Nichtwohngebäude erfüllt hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs und des
Wärmeschutzes der Gebäudehülle. Die Berechungsmethoden regelt die EnEV 2009 im
Anhang 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude). Für Nichtwohnbauten müssen
Fachleute die DIN V 18599 anwenden. Dabei bietet die EnEV 2009 auch ein
vereinfachtes Berechnungsverfahren – auch für Kindergärten – an.
Der Bauingenieurin fiel auf, dass der nachweisführende Bauingenieur den
EnEV-Nachweis und Energieausweis nach der DIN 4108-6 und der DIN V 4701-10 wie
für Wohngebäude erstellt hat. Unsere Fragestellerin hat diese Nachweise in
solchen Fällen stets nach der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)
geführt.
Frage: Ist es zulässig
den EnEV-Nachweis für die Erweiterung und den Energieausweis für das
Kindergarten-Gebäude anhand der DIN 4108-6 und 4701-10 zu berechnen?
Antwort:
Auf diese Frage haben zwei EnEV-Experten geantwortet. wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgenden passwortgeschützten Antworten:
20 .02.2011
Normgerechte
Berechnung des EnEV-Nachweises und Energieausweises für
Erweiterung eines Kindergartens
14.02.2011
Normgerechte
Berechnung des EnEV-Nachweises und Energieausweises für
Erweiterung eines Kindergartens
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen


|
|