Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Kondensationswärme einer Kältemaschine zur Raumbeheizung eines neuen Gewerbebaus nutzen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur führt den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neues Gewerbegebäude. Der geplante Neubau soll auch einen Reinraum umfassen, der bis auf 0 Grad Celsius (°C) gekühlt werden muss. Die Abwärme, die bei der Kälteerzeugung entsteht, soll über einen Wärmetauscher in einen Pufferspeicher eingespeist und zur Beizung der übrigen Bereiche außerhalb des Reinraums genutzt werden. Die entstehende Abwärme stammt jedoch nicht direkt aus dem Produktionsprozess, sondern aus der technischen Gebäudeausstattung und kann auch nicht als innere Wärmequelle auf Basis der Nutzungsrandbedingungen der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) bei der Energiebilanz berücksichtigt werden. Der Fachmann fragt uns, wie er die Abwärme aus der Kälteerzeugung in der energetischen Bilanz des Gebäudes nach DIN V 18599 für den EnEV Nachweis berücksichtigen kann.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, planen, bauen, errichten, zu, errichtendes, Gebäude, Gewerbe, Gewerbeobjekt, Gewerbebau, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, berechnen, bilanzieren, nachweisen, EnEV-Nachweis, nachweisen, Berechnung, Bilanzierung, Energiebilanz, Energiebilanzierung, Reinraum, gekühlt, kühlen, Kühlung, Anlagentechnik, TGA, Abwärme, Kälte, Erzeugung, erzeugen, Kälteerzeugung, Wärmetauscher, Pufferspeicher, Beheizung, Raum, Räume, Bereich, Bereiche, Produktion, Produktionsprozess, Energie, DIN, V, 18599, Gesamtgebäude, nutzen, Abwärme

Auftrag: Ein Ingenieurbüro ist beauftragt, einen EnEV-Nachweis für den Neubau eines Gewerbeobjektes zu erstellen.

Praxis: Im Neubau des Gewerbeobjektes ist auch ein Reinraum vorgesehen, der bis zu einer Außentemperatur von 0° C gekühlt werden muss. Die Abwärme, die bei der Kälteerzeugung entsteht, soll über einen Wärmetauscher in einen Pufferspeicher eingespeist und die übrigen beheizten Bereiche außerhalb des Reinraums beheizen.

Probleme: Die EnEV 2009 betrifft nicht diejenige Energie in Gebäuden, die aus Produktionsprozessen stammt. Dieses stellt die Verordnung im § 1 (Anwendungsbereich), erster Absatz im letzten Satz klar: „Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieser Verordnung.“ Somit kann sie bei der energetischen Bilanzierung für den EnEV-Nachweis auch nicht als innere Wärmequelle auf Basis der Nutzungsrandbedingungen der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) berücksichtigt werden.

Fragen: Wie kann die Abwärme aus der Kälteerzeugung in der energetischen Bilanz des Gesamtgebäudes nach DIN V 18599 für den EnEV Nachweis berücksichtigt werden?

Antwort: 28.02.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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