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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur ist im Rahmen eines Ingenieurbüros für Bauphysik tätig.
Der Fachmann führt auch häufig Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) für Neubau-Vorhaben. Bei den Berechnungen zur Energiebilanz nach
EnEV 2009 fielen dem Fachmann einige Probleme hinsichtlich der Bezugsgröße für
die Ermittlung der wärmeübertragenden Hüllfläche für Wohngebäude für
Nichtwohngebäude auf. Es handelt sich konkret um die Zonen in den Gebäuden mit
Bodenplatten gegen das Erdreich. Die Fachleute im Ingenieurbüro haben bisher
stets mit Außenmaßbezug gerechnet, auch bei Tordurchfahrten und ähnlichen
baulichen Gegebenheiten. Müssen sie für Wohn- und Nichtwohngebäude
unterschiedliche Bezugsgrößen für die Ermittlung der wärmeübertragenden
Umfassungsfläche bei Zonen mit Bodenplatten gegen Erdreich berücksichtigen?
Welche Bezugsgröße gilt letztendlich?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur in einem Ingenieurbüro für Bauphysik führt auch häufig
Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für Neubau-Vorhaben
durch.
Praxis: Es handelt
sich um die Berechnungen zum EnEV-Nachweis für Neubauten. Konkret betrifft das
Problem die Bezugsgrößen bei der Ermittlung der Gebäudehülle von Zonen mit
Bodenplatten gegen Erdreich sowie gegen Außenluft. Die Fachleute im
Ingenieurbüro haben bisher - aus gesundem Menschenverstand heraus - stets mit
Außenmaßbezug gerechnet, auch bei Tordurchfahrten und ähnlichen baulichen
Gegebenheiten.
Probleme: In der
EnEV 2009 sind die Bezugsgrößen für die Berechnung der wärmeübertragenden
Umfassungsfläche für den unteren Gebäudeabschluss aus der Erfahrung des
Ingenieurs nicht klar definiert:
a) Wohngebäude: Die EnEV 2009 verweist in Anlage 1
(Anforderungen an Wohngebäude) auf die DIN EN ISO 13789 (Wärmetechnisches
Verhalten von Gebäuden - Spezifischer Transmissions- und
Lüftungswärmedurchgangskoeffizient). Diese Norm verweist auf die DIN EN ISO
13370 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Wärmeübertragung über das
Erdreich - Berechnungsverfahren). Die letztgenannte Norm regelt, dass als
Bezugsgröße "Außenabmessungen des Baukörpers zu verwenden sind". Die DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden), die auch für Wohngebäude-Berechnungen
nach EnEV 2009 dient, regelt dieses jedoch anders, wie im nächsten Absatz unter
b) für Nichtwohngebäude angegeben ist.
b) Nichtwohngebäude: Die EnEV 2009 verordnet in
der entsprechenden Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) keine speziellen
Regeln für die Bezugsgrößen zur Ermittlung der wärmeübertragenden Hüllfläche von
Gebäuden. Unser Fragesteller geht deshalb davon aus, dass die DIN V 18599 gilt.
In Teil 1 (Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung
der Energieträger) dieser Normenreihe steht im Text „Rohdecke (auch beim unteren
Gebäudeabschluss)“ als Maßbezug. Zeichnerisch ist jedoch die Unterkante
angegeben (siehe Zitate). Im neuen Teil 100 (Änderungen zu DIN V 18599-1 bis DIN
V 18599-10, Oktober 2009) ist die Zeichnung auf die Rohdecke angepasst.
Fragen: Muss der
Fachmann für Wohn- und Nichtwohngebäude unterschiedliche Bezugsgrößen für die
Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche bei Zonen mit Bodenplatten
gegen Erdreich berücksichtigen? Was gilt als Bezugsgröße für die Ermittlung der
Hüllfläche des Gebäudes bei Bodenplatten gegen Erdreich oder gegen Außenluft
(beispielsweise Tordurchfahrten) bei neu zu errichtenden Wohn- und
Nichtwohngebäuden?
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Wärmeübertragende
Gebäudehüllfläche nach EnEV ermitteln: Bezugsgrößen für Wohn-
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