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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein bestehendes
Wohngebäude führt er die Energieberatung durch, plant die Sanierung des Gebäudes
und erstellt den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Bei
einer früheren Sanierung wurde die Kellerdecke des Wohnhauses gedämmt. Einige
Rohrleitungen konnten dazumal nicht umverlegt werden und deshalb wurde die
Kellerdecke in diesen Bereichen nicht isoliert. Für die Ausstellung des
Energieausweises auf Bedarfsbasis muss der Fachmann auch die Kellerdecke
berücksichtigen. Diese weist jedoch etliche kleine ungedämmte Flächen auf. Wie
soll der Fachmann diese Flächen in seinen Berechnungen für den bedarfsbasierten
Energieausweis berücksichtigen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, unsaniert, ungedämmt, Energieberatung, Sanierung,
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Wohnhaus, Haus, Wohngebäude, Wohnbestand
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein bestehendes
Wohngebäude führt er die Energieberatung durch, plant die Sanierung des Gebäudes
und erstellt den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Praxis +
Probleme: Es handelt sich um ein bestehendes
Wohngebäude, dessen Gebäudehülle saniert werden soll. Bei einer früheren
Sanierung dieses Gebäudes wurde die Kellerdecke gedämmt. Einige Rohrleitungen
konnten dazumal nicht umverlegt werden und deshalb konnte die Kellerdecke in
diesen Bereichen nicht isoliert worden. Für die Ausstellung des Energieausweises
auf Bedarfsbasis muss der Fachmann auch die Kellerdecke berücksichtigen. Diese
weist jedoch nun etliche kleine Flächen auf, die nicht gedämmt sind.
Fragen: Wie werden
diese kleinen, ungedämmten Flächen bei der Energieausweis-Berechung
berücksichtigt? Müssen sie von der Deckenfläche abgezogen werden?
Antwort:
10.10.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Stellenweise
ungedämmte Kellerdecke in Wohngebäude in den
Energieausweis-Berechnungen berücksichtigen
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