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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur erstellt im Auftrag des Bauherrn den Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neues Nichtwohngebäude, das sich in
der Planung befindet. Der Haustechniker, der die Anlagentechnik für die Heizung
plant hat die Leitungslängen für die Heizverteilung im neuen Bürogebäude
vorgegeben. Unser Fragesteller vertritt die Meinung, dass bei bekannten
Leitungslängen sowohl im geplanten Gebäude als auch im Referenzgebäude die
tatsächlichen der Längen ohne Reduktion eingegeben werden. Welche Längen muss
der Fachmann im Zuge der Nachweisberechnung nach EnEV 2009 für das
Referenzgebäude eingeben, wenn die tatsächlichen Längen der Leitungen für die
Heizungsverteilung vorliegen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Ausführung, ändern,
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur erstellt im Auftrag des Bauherrn den Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neues Nichtwohngebäude, das sich in
der Planung befindet.
Praxis: Es handelt
sich um ein neues Bürogebäude - d.h. um ein zu errichtendes Nichtwohngebäude im
Sinne der EnEV 2009 - das sich in der Planung befindet. Der Haustechniker, der
die Anlagentechnik für die Heizung plant hat die Leitungslängen für die
Heizverteilung im neuen Bürogebäude vorgegeben.
Probleme: Würden
keine der Leitungen für die Heizungsverteilung bekannt sein, würde der
Diplom-Ingenieur die Standardlängen nach DIN 18599 (Energetische Bewertung von
Gebäuden), Teil 5 (Endenergiebedarf von Heizsystemen) angeben.
Diese sind jedoch gemäß seiner Erfahrung meistens überdimensioniert. Im
Referenzgebäude werden Längen aus diesem Grund um 30 Prozent (%) reduziert.
Diese Vorgehensweise soll die Planer motivieren die tatsächlichen Längen der
Leitung für die Heizungsverteilung zu ermitteln.
Unser Fragesteller vertritt die Meinung, dass bei bekannten Leitungslängen
sowohl im geplanten Gebäude als auch im Referenzgebäude die tatsächlichen der
Längen ohne Reduktion eingegeben werden.
Fragen: Welche Längen
muss der Fachmann im Zuge der Nachweisberechnung nach EnEV 2009 für das
Referenzgebäude eingeben, wenn die tatsächlichen Längen der Leitungen für die
Heizungsverteilung vorliegen?
Antwort:
27.11.2011 - ergänzt am 18.02.2014 mit Vergleich EnEV 2009 /
EnEV 2014. Wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neues Bürogebäude bei vorgegebenen Längen der Leitungen für
die Wärmeverteilung
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