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Kurzinfo:
Ein Energieberater plant die Sanierung eines Wohnhauses in Fertigbauweise
und soll auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) erbringen. Alle Außenwände des Wohnhauses sind aus Holzspanleichtbeton
(HSB) gefertigt, welche nach Angaben des Fragestellers aus „modifiziertem
Heraklit“ bestehen. Er hat an dem Haus vielfache Baumängel an den Außenwände
festgestellt (Putzrisse an den Fensterstürzen, Setzrisse an den Verbindungen der
HSB-Wände, Putzabbrüche an den Laibungsecken der Fenster, usw.) Die Außenwand
ist insgesamt 160 m² groß. Der Energieberater fragt uns, ob die EnEV 2009 greift
wenn mehr als 16 m² der Außenwand saniert wird und ob auch die Dämmung der
Außenwände verbessert werden muss, damit die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt
werden.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Wohnbestand, Fertighaus, Fertigbauweise, Reihenhaus,
Reihenendhaus, Wohnhaus, Baujahr, 2005, Gebäudehülle, Außenwand,
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Schienen, Rollladenschiene, Anforderungen, Wärmeschutz, Dämmung,
dämmen, abdichten, § 9, Änderung, Umax, U-Wert,
Auftrag: Ein
Energieberater plant die Sanierung eines Reihenhauses und stellt die
erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Fall um ein Fertighaus Baujahr 2005, bzw. um ein Reihenendhaus im
Bestand. Die Gebäudehülle des Hauses wird saniert. Den Kaufvertrag mit dem
Bauträger hatten die Eigentümer für das Neubau-Fertighaus im Dezember 2003
abgeschlossen. Das Haus ist seit 2005 bewohnt.
Alle Wände des Hauses wurden aus Holzspanleichtbeton (HSB) gefertigt, welche
nach Angaben des Fragestellers aus „modifiziertem Heraklit“ bestehen. In der
Zwischenzeit sind an dem Reihenhaus diverse Mängel an der Fassade aufgetreten.
Unser Fragesteller hat folgende Bauschäden festgestellt:
-
Putzrisse an den Fensterstürzen,
-
Putzabbrüche an den Laibungsecken, weil die Metallfensterbänke
fehlerhaft eingebunden sind,
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Rollladenschienen sind nach unten hin nicht abgedichtet,
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Setzrisse an den Verbindungen der HSB-Wände,
-
Der
Sockel weist nach unten hin keine Abdichtung auf, usw.
Die Fassadenfläche ist 160 Quadratmeter (m²) groß.
Das Haus hat insgesamt 18 Fenster an allen Außenwänden.
Die Außenwände sind nicht mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ausgestattet.
Sie sind aus folgendermaßen aufgebaut:
Nach dem vorliegendem Energiebedarfsausweis gemäß
EnEV 2002 beträgt der errechnete maximale Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
für die HSB-Außenwände 0,32 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²·K).
Nach der Mängelbeseitigung soll die gesamte Fassade neu gestrichen werden.
Probleme: Die
aktuell geltende EnEV 2009 fordert im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von
Gebäuden), dass die sanierten Außenbauteile eines Bestandsgebäudes die
angegebenen Wärmeschutzanforderungen erfüllen, wenn mehr als 10 Prozent (%)
einer Außenbauteilfläche (Dach, Außenwand, Fenster) in einer gewissen Weise
geändert wird. Welche Sanierungs-Maßnahmen relevant sind führt die EnEV 2009 in
der Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen) unter Nr. 1
(Außenwände) auf.
Wenn die EnEV 2009 im Falle der Außenwandsanierung greift, müssten die
geänderten Außenbauteile des Wohnhauses den Wärmeschutz gemäß Anlage 3
(Änderungen im Bestand), Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen), Spalte 1
(Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen mindestens
19°C), Zeile 1 (Außenwände) erfüllen: Der maximale U-Wert (Umax) der
sanierten Außenwandteile dürfte höchstens 0,24 W/(m²·K).
betragen.
Fragen: Gelten die
Anforderungen der EnEV 2009 wenn mehr als 16 m² der Fassade saniert wird? Muss
man im Rahmen der geplanten Mängelbeseitigung auch die Dämmung der Außenwand
verbessern, damit die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt werden?
Antwort:
08.12.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Außenwände
eines Reihenendhauses in Fertigbauweise errichtet 2005 aus
Holzspanleichtbeton (HSB) - sanieren
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