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Kurzinfo:
Ein Architekt plant die großflächigen Erweiterungen von zwei bestehenden
Wohnhäusern (Anbau und Dachaufstockung) und führt auch die Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Die Verordnung fordert bei Erweiterungen
im Bestand mit über 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche, dass deren Außenbauteile
dermaßen geplant werden, dass der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen
erfüllt. Für die Nachweis-Berechnungen muss der Fachmann die Systemgrenze
zwischen dem neuen und dem bestehenden Gebäudeteil berücksichtigen. In den
beiden Fällen entsteht jedoch durch die Erweiterung auch ein Raumverbund, der
sich sowohl über den alten als auch den neuen Gebäudeteil erstreckt: bei dem
Anbau ist es die Diele und das Bad und bei der Dachaufstockung ist es das offene
Treppenhaus. Es stellt sich die Frage wie in diesen beiden Fällen die
Systemgrenze für die Nachweis-Berechnungen verläuft.
|Aspekte
|Auftrag
|Fall
I
|Fall
II
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Wohnbestand, Wohnhaus, Wohngebäude, Haus, alt, altes,
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Grenze, Systemgrenze, neu, neue, Gebäudeteil
Auftrag: Ein
Architekt plant die großflächigen Erweiterungen von zwei bestehenden
Wohnhäusern. Es handelt sich dabei um einen Anbau und um eine Dachaufstockung.
Der Fachmann führt auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009).
I. Fall: Anbau und
Altbau mit gemeinsamer Diele und Bad:
In diesem Wohnhaus ist in den unteren Geschossen nach einem Abbruch ein neuer
Anbau geplant, der auch zu Wohnzwecken dient.
Dabei erstrecken sich die neue Diele und das neue Bad jeweils ohne Abgrenzung
sowohl über den neuen Anbau als auch über das Bestandsgebäude.
Frage 1: Wie ist die Systemgrenze bei den Nachweis-Berechnungen
anzusetzen?
II. Fall: Neues Dachgeschoss mit offenem
Treppenhaus zum Altbau:
In diesem Wohnhaus ist eine Dachaufstockung geplant.
Die Treppe zum bestehenden, ungedämmten Treppenhaus soll offen - ohne Abgrenzung
durch eine Tür - ausgeführt werden.
Es entsteht demnach ein neuer Raumverbund.
Frage 2: Wie erfolgt die Zonierung für die Nachweis-Berechnung?
Frage 3: Wo verläuft die Systemgrenze in diesem Fall?
Frage 4: Werden die Außenbauteile des bestehenden Treppenhauses,
welches mit der Dachaufstockung verbunden ist, auch mit nachgewiesen?
Antwort:
07.02.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweise
für Wohnhaus-Erweiterungen: Anbau mit offener Diele und Bad zum
Bestandsbau; Dachaufstockung mit offenem Treppenhaus zum Altbau
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