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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin erstellt für drei neu geplante Mehrfamilienhäuser
einen Energieausweis als Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
und zusätzlich den Energieausweis. Die Wohnungen in den drei MFH stehen bereits
vor Baubeginn zum Verkauf. Die drei Wohngebäude sind dabei als Reihenhäuser zu
betrachten. Ihre Trennwände stehen etwas versetzt zueinander. Die
Kellergeschosse sind beheizt und sollen teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden.
Im Kellergeschoss des mittleren Wohngebäudes ist die gemeinsame Heizung und
Warmwassererwärmung installiert. Sie umfasst eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe, eine
Solaranlage sowie einen Gas-Brennwertkessel für die Spitzenlasten. Es stellt
sich die Frage, wie diese Anlagentechnik in den Berechnungen für den
Energieausweis berücksichtigt wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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erneuerbare, Energie, Energien,
Auftrag: Eine
Diplomingenieurin erstellt den Energieausweis als EnEV-Nachweis für den Neubau
von drei MFH, die gleichzeitig errichtet werden.
Praxis + Probleme:
Es handelt sich um einen Neubau von drei Mehrfamilienhäuser (MFH), die
gleichzeitig errichtet werden.
Diese drei Gebäude sind bei der Nachweis-Berechnung als Reihenhäuser zu
betrachten, deren Haustrennwände im Versatz zueinander stehen. Im mittleren
Gebäude wird im beheizten Kellergeschoss - die Kellerräume sollen teilweise als
Wohnräume mitgenutzt werden - die komplette Heizungstechnik, die die drei MFH
mit Wärme und Warmwasser versorgen soll, eingebaut. Als Heizungstechnik und für
die Warmwasserbereitung werden eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe und Solaranlage
eingesetzt. Zusätzlich ist ein Gas-Brennwertkessel zur Unterstützung der
Wärmepumpe für die Zeiten der Spitzenlast geplant.
Fragen: Handelt es
sich in diesem Fall um ein bivalent-alternatives Heizsystem? Wie hoch wäre die
Bivalenz-Temperatur in diesem Fall? Muss im Bereich der Heizungstechnik das
Gesamtgebäude, d.h. alle drei Mehrfamilienhäuser in drei Bereiche aufgeteilt
werden – bzw. Haus 1, 2 und 3? Wäre die Heizungstechnik für das Haus 1 (links)
und das Haus 3 (rechts) als Nahwärmeversorgung einzugeben? Wie hoch wäre der
Primärenergiefaktor für die Häuser 1 und 3 in diesem Fall? Wie wird die
Wärmepumpe berücksichtigt: als Heizwerk oder regenerativ, oder muss der
Primärenergiefaktor gesondert berechnet werden? Ist es zulässig das
Gesamtgebäude mit einer Heizungsanlage - d.h. mit einem einzigen Bereich - zu
berechnen?
Antwort:
20.02.2012 und ergänzt am 28.02.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für drei neue Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Heizung im
mittleren Wohnhaus erstellen
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