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Kurzinfo:
Eine Planerin erstellt einen Energieausweis als Nachweis nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für einen neuen Lebensmittelmarkt. Sie
wendet dabei die Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)
an. Die Beheizung des Neubaus soll größtenteils - ca.60 Prozent (%) – über die
industrielle Abwärme der Kälteanlage für die Kühlräume erfolgen. Der restliche
Heizwärmebedarf soll über zwei Luftwärmepumpenverdampfer gedeckt werden. Es
stellt sich die Frage, welchen Primärenergiefaktor die Planerin für die
industrielle Abwärme im Zuge der Berechnung des EnEV-Nachweises berücksichtigen
sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Eine
Planerin (Bachelor of Engineering) erstellt einen Energieausweis als Nachweis
nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für einen Lebensmittelmarkt und
wendet die Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an.
Praxis: Das
Bauvorhaben umfasst einen Lebensmittelmarkt, der neu geplant und erbaut wird. Es
handelt sich somit – im Sinne der EnEV 2009 - um ein neu zu errichtendes
Nichtwohngebäude. Der Großteil der Beheizung - ca.60 Prozent (%) – soll über die
industrielle Abwärme der Kälteanlage für die Kühlräume erfolgen. Der restliche
Heizwärmebedarf soll über zwei Luftwärmepumpenverdampfer gedeckt werden.
Probleme: Für die
Berücksichtigung der industriellen Abwärme hat die Planerin keine Angaben zu dem
Primärenergiefaktor gefunden.
Fragen: Welchen
Primärenergiefaktor muss die Planerin bei der Nachweis-Berechnung für die
Beheizung durch industrielle Abwärme berücksichtigen?
Antwort:
05.03.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neuen Lebensmittelmarkt größtenteils mit industrieller
Abwärme aus Kälteanlage beheizt
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