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Kurzinfo:
Eine Planerin hat den Auftrag erhalten für ein neues Einfamilienhaus den
Energieausweis - als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) - zu
erstellen. Für Nichtwohngebäude (NWG) erlaubt die EnEV 2009 dass bei den
Berechnungen gemäß der Normenreihe DIN V 18599 die genau bekannte Länge von
Rohrleitungen für die Heizungs- und Warmwasserverteilung einzugeben und einen
energetischen Vorteil daraus zu ziehen. Dieses berücksichtigt auch die
EnEV-Software, mit der die Planerin arbeitet. Wenn sie jedoch das Wohngebäude
anhand der beiden normen DIN 4108-6 und DIN 4701-10 nachweist erzeugt die
EnEV-Software nur Standardwerte für die Rohrleitungslängen. Durch kürzere
Leitungslängen, insbesondere Anbindeleitungen bei Fußbodenheizung erreicht man
einen Vorteil gegenüber dem Referenzgebäude. Es stellt sich die Frage ob die
Planerin auch das Referenzgebäude mit den "kürzeren" Rohrleitungslängen des
tatsächlichen Gebäudes berechnen muss, d.h. dass sie die vom Programm erzeugte
Referenzberechnung korrigieren muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnbau, Wohnungsbau,
Wohngebäude, Wohnhaus, Haus, Einfamilienhaus, berechnen,
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Energieausweis, Software, Nachweis-Software, Anwendung
Auftrag: Eine
Planerin hat den Auftrag erhalten für ein neues Einfamilienhaus den
Energieausweis - als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) - zu
erstellen.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Fall um einen Neubau, ein Einfamilienhaus. Aus der Sicht der EnEV
2009 ist es ein zu errichtendes Wohngebäude.
Probleme:
-
Nichtwohnbau: Für die Nachweis-Berechnungen gemäß EnEV 2009
für neue Nichtwohngebäude (NWG) gibt die Verordnung in der
Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Tabelle 1
(Ausführung des Referenzgebäudes) genau an welche
Rohrleitungslängen nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von
Gebäuden) anzusetzen sind, bzw. dass man im tatsächlichen
Gebäude teilweise durch eine genaue Rohrnetzplanung und kürzere
Leitungen eine Vergünstigung erreicht. Dieses Vorgehen
berücksichtigt das EnEV-Programm mit dem die Planerin arbeitet
auch automatisch.
-
Wohnbau: Für Wohngebäude erlaubt die EnEV 2009 bei der
Nachweis-Berechnung die folgenden beiden Normen als Grundlage zu
nehmen: DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) und DIN 4701 (Energetische Bewertung
heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung,
Trinkwassererwärmung, Lüftung).
Die EnEV 2009 gibt in der Anlage 1 (Anforderungen an
Wohngebäude) keine konkreten Längen für die Rohleitungen vor.
Wenn
für das Einfamilienwohnhaus eine genaue Rohrnetzplanung vorliegt
und die Planerin diese zusammen mit der Anlagentechnik
detailliert (Pumpenleistungen, Wärmeverluste) in die
EnEV-Software eingibt, wird das Referenzgebäude mit den
Standardwerten aus dem Anhang C (Ermittlung von Kenngrößen von
Heizungs-, Lüftungs-, und Trinkwassererwärmunganlagen mit
geringen energetischen Anforderungen (Standardwerte)) der
4701-10 ohne detaillierte Rohrnetzlängen erzeugt.
Durch kürzere Leitungslängen, insbesondere Anbindeleitungen bei
Fußbodenheizung erreicht man einen Vorteil gegenüber dem
Referenzgebäude.
Fragen: Ist diese
Vorgehensweise zulässig oder muss die Planerin das Referenzgebäude in diesem
Fall auch mit den "kürzeren" Rohrleitungslängen des tatsächlichen Gebäudes
berechnen, dass heißt, die vom Programm erzeugte Referenzberechnung korrigieren?
Oder ist es bei der Nachweis-Ausstellung erlaubt sich bei der Berechnung diesen
Vorteil zunutze zu machen?
Antwort:
05.03.2012 - ergänzt am 18.02.2014 mit Vergleich zwischen EnEV
2009 und EnEV 2014. Wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neues Wohnhaus: DIN 4108-6 / DIN 4701-10 anwenden bei
genauen Rohrnetzlängen für Heizwärme- und Warmwasserverteilung
- ergänzt mit Vergleich EnEV 2009 / 2014
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