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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur führt den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) für den großflächigen Anbau eines bestehenden Autohauses. Der
Erweiterungsbau soll an die vorhandene Heizungstechnik, angeschlossen werden. Im
Zuge der geplanten Erweiterungsbaumaßnahme ist der Nachweis gemäß EnEV 2009 zu
führen. Es fragt sich wie der Nachweis gemäß EnEV 2009 zu führen ist und ob der
Anbau auch das geltende Erneuerbar-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen
muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Autohaus, Bestand, bestehendes, Gebäude, Nichtwohnbau,
Nichtwohngebäude, Anbau, Erweiterung, erweitern, anbauen,
Fahrzeugannahme, Gewerbebau, Industriebau, großflächig,
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Gebäudeteil, neu
Auftrag: Ein
Diplomingenieur führt den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
für die großflächige Erweiterung eines bestehenden Autohauses.
Praxis + Probleme:
Es handelt sich um ein Autohaus, bzw. der Fahrzeugdirektannahmestelle. Diese
wird um einen großen Anbau über 100 Quadratmeter Nutzfläche erweitert. Der
Erweiterungsbau soll an die vorhandene Anlagentechnik, d.h. Heizung,
angeschlossen werden. Im Zuge der geplanten Erweiterungsbaumaßnahme ist der
Nachweis gemäß EnEV 2009 zu führen. Es fragt sich wie der Nachweis zu führen
ist.
Unser Fragesteller ist sich bewusst, dass diese Maßnahme als Erweiterung eines
Nicht-Wohngebäudes um mehr 50 m² gemäß EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und
Ausbau von Gebäuden) Absatz 5 einzustufen ist.
Es stellt sich die Frage, ob für das Referenzgebäude im Rahmen der energetischen
Bilanzierung als Heizungsanlage die Referenzanlage anzunehmen ist oder ob die
vorhandenen Anlage wie neu installierte anlagentechnische Komponenten angegeben
wird, wie beispielsweise für die Beleuchtung.
Sollte hier für das Referenzgebäude und das zu bilanzierende Gebäude jeweils die
gleiche Anlagentechnik angesetzt werden, so wäre aus der Sicht unseres
Fragestellers der Nachweis doch letztlich ein Nachweis der U-Werte gemäß Anlage
3 der EnEV. Somit stellt sich die Frage ob eine energetische Bilanzierung noch
erforderlich ist.
Fragen: Wie ist der
EnEV-Nachweis für den Erweiterungsbau des Autohauses zu führen? Welche
Anlagentechnik wird bei der Bilanzierung für das Referenzgebäude angesetzt? Ist
überhaupt eine energetische Bilanzierung erforderlich oder reicht der
Bauteil-Nachweis in diesem Fall aus? Muss der Anbau auch das EEWärmeG 2011
erfüllen?
Antwort:
16.04.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Nachweisführung
nach EnEV für Nicht-Wohngebäude, bei Erweiterung über 100 m²
ohne Anlagenaustausch
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