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Kurzinfo:
Ein Bauherr errichtet ein neues KfW-Effizienzhaus 70. Der
Heizungsinstallateur hat die Dämmung unter der Fußbodenheizung bereits nahezu
vollständig ausgeführt. Erst kurz vor Abschluss der Arbeiten stellt der Bauherr
fest, dass in der energetischen Nachweisberechnung andere Materialien
berücksichtigt werden als nun tatsächlich eingebaut sind. Der Handwerker hat
eigenmächtig entschieden andere Materialien zu verwenden. Der Bauherr fragt uns,
ob der Installateur damit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Der Handwerker
hat inzwischen bei der Statikerin eine Neuberechnung der Energiekennwerte
angefragt und es stellte sich heraus, dass das Haus auch mit den tatsächlich
eingebauten Baustoffen die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 70 erfüllt. Es
stellt sich die Frage, wie sich die ganze Problematik aus der Sicht der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und der zivilrechtlichen Haftung gestaltet
und ob der Bauherr das Vorgehen des Heizungsinstallateurs akzeptieren muss.
|Aspekte
|Praxis
|Probleme
|Fragen
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Aspekte:
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Praxis +
Probleme: Ein Bauherr errichtet ein Wohnhaus, welches
den Standard des KfW-Effizienzhauses 70 erfüllt. Der Heizungsinstallateur hat
bereits die Dämmung unter der Fußbodenheizung nahezu vollständig ausgeführt.
Erst kurz vor Abschluss der Arbeiten stellte der Bauherr - nicht der bauleitende
Architekt - fest, dass in der energetischen Nachweisberechnung andere
Materialien berücksichtigt wurden als der Handwerker tatsächlich eingebaut hat.
Aus Sicht des Bauherrn wurden mit den verbauten Materialien auch nicht die für
das Baumaterial angegebenen Werte eingehalten. Der Heizungsinstallateur hat
selbstständig entschieden, andere Dämmstoffe zu verwenden. Der
Heizungsinstallateur hat inzwischen bei der Statikerin eine Neuberechnung der
Energiekennwerte angefragt und es stellte sich heraus, dass das Haus auch mit
den tatsächlich eingebauten Baustoffen die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses
70 erfüllt.
Fragen: Wie gestaltet
sich diese geschilderte Problematik aus der Sicht der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) und der KfW-Förderung? Wie gestaltet sich dieser Praxisfall aus
juristischer Sicht? Hat der Heizungsinstallateur mit seiner eigenmächtigen
Entscheidung und Handlung eine Ordnungswidrigkeit begangen? Muss der Bauherr
dieses Vorgehen und die aktuelle Situation akzeptieren?
Antwort:
06.08.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
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