Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Was fragen Auftraggeber?
Handwerker baut unter Fußbodenheizung eines KfW-Effizienzhauses 70 andere Dämmung als geplant ein

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Kurzinfo:
Ein Bauherr errichtet ein neues KfW-Effizienzhaus 70. Der Heizungsinstallateur hat die Dämmung unter der Fußbodenheizung bereits nahezu vollständig ausgeführt. Erst kurz vor Abschluss der Arbeiten stellt der Bauherr fest, dass in der energetischen Nachweisberechnung andere Materialien berücksichtigt werden als nun tatsächlich eingebaut sind. Der Handwerker hat eigenmächtig entschieden andere Materialien zu verwenden. Der Bauherr fragt uns, ob der Installateur damit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Der Handwerker hat inzwischen bei der Statikerin eine Neuberechnung der Energiekennwerte angefragt und es stellte sich heraus, dass das Haus auch mit den tatsächlich eingebauten Baustoffen die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 70 erfüllt. Es stellt sich die Frage, wie sich die ganze Problematik aus der Sicht der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und der zivilrechtlichen Haftung gestaltet und ob der Bauherr das Vorgehen des Heizungsinstallateurs akzeptieren muss.

|Aspekte    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Praxis + Probleme: Ein Bauherr errichtet ein Wohnhaus, welches den Standard des KfW-Effizienzhauses 70 erfüllt. Der Heizungsinstallateur hat bereits die Dämmung unter der Fußbodenheizung nahezu vollständig ausgeführt. Erst kurz vor Abschluss der Arbeiten stellte der Bauherr - nicht der bauleitende Architekt - fest, dass in der energetischen Nachweisberechnung andere Materialien berücksichtigt wurden als der Handwerker tatsächlich eingebaut hat. Aus Sicht des Bauherrn wurden mit den verbauten Materialien auch nicht die für das Baumaterial angegebenen Werte eingehalten. Der Heizungsinstallateur hat selbstständig entschieden, andere Dämmstoffe zu verwenden. Der Heizungsinstallateur hat inzwischen bei der Statikerin eine Neuberechnung der Energiekennwerte angefragt und es stellte sich heraus, dass das Haus auch mit den tatsächlich eingebauten Baustoffen die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 70 erfüllt.

Fragen: Wie gestaltet sich diese geschilderte Problematik aus der Sicht der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und der KfW-Förderung? Wie gestaltet sich dieser Praxisfall aus juristischer Sicht? Hat der Heizungsinstallateur mit seiner eigenmächtigen Entscheidung und Handlung eine Ordnungswidrigkeit begangen? Muss der Bauherr dieses Vorgehen und die aktuelle Situation akzeptieren?

Antwort: 06.08.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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