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Kurzinfo:
Ein Bautechniker ist auch als Gebäudeenergieberater tätig. Für ein neues
Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohnungen führt er die Energieberatung durch und
soll auch den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) basierend auf
der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 6
(Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) berechnen.
Das Flachdach des Neubaus ist mit einem Gefälle vorgesehen. Aus technischen
Gründen soll dieses mit einer möglichst geringen Dämmung am tiefsten Punkt
beginnen (10 cm) und an der höchsten Stelle eine Dicke von 30 cm aufweisen.
Dieses ergibt einen mittleren U-Wert des Flachdaches unter 0,20 W/(m²K). An der
niedrigsten Stelle des Flachdaches beträgt der U-Wert jedoch 0,32 W/(m²K).
Gerechnet wurde mit einem Dämmstoff der Wärmeleitgruppe (WLG) 035. Wenn der
U-Wert an der niedrigsten Stelle höchstens 0,20 W/(m²K) betragen soll müsste das
Gefälle mit einer 20 cm hohen Dämmung gestartet und bis 40 cm hoch geführt
werden. Ist es zulässig die Gefälledämmung wie geplant auszuführen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV. 2009, Energieeinsparverordnung, §, 3, Anforderungen,
Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnbau, Wohnungsbau, Haus, Neubau, neu,
zu, errichten, erbauen, bauen, planen, Dach, Flachdach, Gefälle,
Abfluss, abfließen, Regenwasser, Wasser, Schnee, Schneeschmelze,
Niederschlag, Niederschläge, Gefälle, abfalle, Dämmgefälle,
Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz,
U-Wert, R, Wärmedurchgangswiderstand, Wärmeleitgruppe, WLG, 035,
Norm, Normen, DIN, 4108, 4108-2, Teil, 2, Energieeinsparung,
Mindestanforderung, Primärenergiebedarf, Referenzgebäude,
Auftrag: Ein
Bautechniker ist auch als Gebäudeenergieberater tätig. Für ein neues
Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohnungen führt er die Energieberatung durch und
soll auch den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) basierend auf
der Norm DIN 4108-6 berechnen.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Fall um ein neues Mehrfamilienhaus, d.h. im Sinne der EnEV 2009
um ein „zu errichtendes Wohngebäude“ mit insgesamt sechs Wohneinheiten. Das
Flachdach des Neubaus ist mit einem Gefälle vorgesehen, welches es erlaubt, dass
zukünftig das Regen- oder Schmelzwasser in die vorgesehenen Abflüsse abläuft.
Aus technischen Gründen soll das Gefälle mit einer möglichst geringen Dämmung am
tiefsten Punkt beginnen (10 cm) und an der höchsten Stelle eine Dicke von 30 cm
aufweisen.
Probleme: Zu dem
Gefälle des Flachdaches, bzw. der entsprechenden Dämmung haben sich etliche
Fragen ergeben. Unser Fragesteller hat in der EnEV 2009, Anlage 1 (Anforderungen
an Wohngebäude), in der Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes), in der
Zeile 1.3 (Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten) einen
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,20 W/(m²K) festgestellt. Bei unserem
vorliegenden Praxisfall ergibt sich durch das geplante Gefälle und
Dämmstoffdicken ein mittlerer U-Wert des Flachdaches unter 0,20 W/(m²K). An der
niedrigsten Stelle des Flachdaches beträgt der U-Wert jedoch 0,32 W/(m²K).
Gerechnet wurde mit einem Dämmstoff der Wärmeleitgruppe (WLG) 035, das heißt mit
einer Wärmeleitfähigkeit (λ) von 0,035 Watt pro Meter Kelvin (W/(mK)). Wenn der
U-Wert an der niedrigsten Stelle höchstens 0,20 W/(m²K) betragen soll müsste das
Gefälle mit einer 20 cm hohen Dämmung gestartet und bis 40 cm hoch geführt
werden.
Fragen: Ist es
zulässig die Gefälledämmung wie geplant auszuführen? Wenn dieses nicht der Fall
ist, wie muss die Gefälledämmung geplant, bzw. ausgeführt und berechnet werden?
Antwort:
10.08.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Gefälledämmung
für Flachdach von neuem Mehrfamilienhaus normengerecht planen
und ausführen
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