Energieausweis und EnEV 2009

.. Energieausweis und EnEV 2009 - Kurzinfo EnEV
   Home + Aktuell
    Alle Regeln
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 · Kurzinfo
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz

 

Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2009

EnEV 2009 – Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?

Kurze Erklärungen mit Links auf die EnEV-2009-Texte und Praxis-Hilfen.
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart

Seit 1999 Herausgeberin des Fachportals www.EnEV-online.de


Wer ein Gebäude plant, baut oder verändert muss die geltende Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Andernfalls drohen für Bauherrn, Eigentümer oder beauftragte Fachleute erhebliche Bußgelder. Seit der ersten EnEV 2002 - vom 1. Februar 2002 bis 7. Dezember 2004 - sind die energetischen Anforderungen an Gebäuden schrittweise gestiegen mit der EnEV 2004, EnEV 2007 und nicht zuletzt durch die EnEV 2009 seit dem 1. Oktober 2009. Welche EnEV-Fassung gilt für ein Bauvorhaben? Verschaffen Sie sich den Überblick mit unserer Kurzinfo:

1. EnEV 2009 verkündet im Bundesgesetz April 2009
2. EnEV 2009 parallel zum EEWärmegesetz 2009
3. Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?
4. Ausnahmen nach EnEV 2009 für Bauvorhaben
5. EnEV-Fassung: Checkliste und Übersichts - Tabelle
6. EnEV 2009: Achtung auf nicht genannte Ausnahmen

zum Anfang der Seite

+ EnEV 2009: Verkündet im Bundesgesetz Ende April 2009

Seit dem 1. Oktober ist die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft. Sie löste die vorhergehende Fassung - die EnEV 2007 ab. Diese galt nur genau zwei Jahre: von 1. Oktober 2007 bis einschließlich dem 30. September 2009.

Verkündet wurde die EnEV 2009 allerdings bereits Ende April 2009 im Bundesgesetzblatt. Die verschärften Anforderungen waren also bereits vor dem 1. Oktober 2009 bekannt.

zum Anfang der Seite

+ EnEV 2009: Parallelen zum EEWärmegesetz 2009

Erinnern Sie sich als im August 2008 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und ab Anfang 2009 gelten sollte?

Wer als Bauherr den Bauantrag für seinen Neubau noch bis Jahresende 2008 einreichte, musste nicht zusätzlich zur Energieeinsparverordnung (EnEV) auch die Anforderungen des neuen, bundesweiten Wärmegesetzes 2009 erfüllen.

Die meisten Fragen unserer EnEV-online Leser bezogen sich in dieser Zeit anfangs auf die Frage "Gilt das Wärmegesetz für dieses oder jenes Bauvorhaben?"

So fragten auch Bauherren Sie als Fachleute und uns als EnEV-online Redaktion seit dem 30. April 2009 - nach dem Verkünden der verschärften Energieeiensparverordnung (EnEV 2009) - was sie beachten müssen, damit sie noch unter die 'mildere' EnEV 2007 fallen. Die Medien haben die gesteigerten Anforderungen in der Publikumspresse bekannt gemacht und die Bauherren sensibilisiert.

zum Anfang der Seite

+ EnEV 2009: Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?

Seit dem 1. Oktober ist die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft. Sie löste die vorhergehende Fassung - die EnEV 2007, die nur genau zwei Jahre seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft war - ab.

Welche EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben verbindlich ist hängt davon ab, ob es genehmigungspflichtig ist und wann der Bauherr die relevanten Schritte nach dem Landesbauordnungsrecht unternommen hat. Wenn es sich beispielsweise um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt und der Bauherr einen Bauantrag einreichen muss, gilt als Maßstab das Datum seines Antrags.

zum Anfang der Seite

+ EnEV 2009: Ausnahmen für Bauvorhaben

Wenn der Bauherr seinen Bauantrag bis spätestens am 30. September 2009 eingereicht hat, gelten die Anforderungen der EnEV 2007.

Wenn die Behörde jedoch am 1. Oktober 2009 über den Antrag noch nicht bestandskräftig entschieden hatte, konnte der Bauherr verlangen, dass sie für sein sein Bauvorhaben die verschärfte EnEV 2009 anwenden. Dieses setzt jedoch voraus, dass der Planer die Nachweise nach den Methoden der EnEV neuen EnEV 2009 führt.

zum Anfang der Seite

+ EnEV-Fassung: Checkliste und Übersichts - Tabelle

Für diese Problematik finden Sie nun in EnEV-online sowohl eine Checkliste als auch eine tabellarische Übersicht. Die Checkliste führt Sie Schritt für Schritt und gibt Ihnen Hinweise, welche EnEV-Fassung das entsprechende Bauvorhaben berücksichtigen muss. Die Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick welche Kriterien und Termine für die verschiedenen Bauvorhaben gelten.

Folgende Links öffnen jeweils ein neues Browserfenster:
-> Checkliste: EnEV 2007 oder EnEV 2009?
-> Übersichts - Tabelle: EnEV 2009 oder EnEV 2007?
-> EnEV 2009, Artikel 3: Inkrafttreten
-> EnEV 2009, § 28 Allgemeine Übergangsvorschriften

zum Anfang der Seite

+ EnEV 2009: Achtung auf nicht genannte Ausnahmen

Bitte beachten Sie: Unsere Checkliste und Tabelle berücksichtigen was die aktuelle Energieeinspar - Verordnung (EnEV 2009) fordert. Sie gelten wohl für die meisten Bauvorhaben.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie Projekte unter dem Bauträgergesetz oder mit Bauverträgen nach dem öffentlichen Vergaberecht VOB. In diesen und anderen Ausnahme - Fällen darf der Besteller erwarten, dass sein Bauvorhaben denjenigen Energie - Standard erfüllt, der zum Zeitpunkt seiner Bauabnahme gilt.

Angesichts der unterschiedlichen Anforderungen der EnEV 2007 und der EnEV 2009 sowie der angekündigten EnEV 2012 kann es also zu erheblichen Unterschieden kommen wie ein Bauvorhaben jeweils geplant und gebaut wird.
|
EnEV 2009: Sieben häufige Missverständnisse

zum Anfang der Seite

EnEV 2009 - Änderungen zur EnEV 2007

-> Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?

-> Was ändert sich für Neubau - Vorhaben?

-> Was ändert sich für Eigentümer im Baubestand?

-> Was ändert sich im Vollzug der EnEV 2009?

-> Fazit für Fachleute: EnEV 2009 in der Praxis

-> Über die Autorin Melita Tuschinski

zum Anfang der Seite

EnEV-Newsletter kostenfrei
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Erfahren Sie per
E-Mail, wenn wir neue Informationen in EnEV-online
veröffentlichen. Unser EnEV-Newsletter
informiert Sie ca. alle zwei Wochen per E-Mail.

->
Kostenfrei: bestellen Sie den EnEV-Newsletter

zum Anfang der Seite

Energieausweis + EnEV: Praxishilfen bestellen

 

 

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT    |Datenschutz

..  

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart