Wer ein Gebäude plant, baut oder verändert muss die geltende Fassung
der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Andernfalls drohen
für Bauherrn, Eigentümer oder beauftragte
Fachleute erhebliche Bußgelder. Seit
der ersten EnEV 2002 - vom 1. Februar 2002 bis 7. Dezember 2004 -
sind die energetischen Anforderungen an Gebäuden
schrittweise gestiegen mit der EnEV 2004, EnEV 2007 und nicht
zuletzt durch die EnEV 2009 seit dem 1. Oktober 2009. Welche
EnEV-Fassung gilt für ein Bauvorhaben? Verschaffen Sie sich den
Überblick mit unserer Kurzinfo:
Seit dem 1. Oktober ist die neue, verschärfte EnEV 2009 in
Kraft. Sie löste die vorhergehende Fassung - die EnEV 2007
ab. Diese galt nur genau zwei Jahre: von 1. Oktober 2007 bis
einschließlich dem 30. September 2009.
Verkündet wurde die EnEV 2009 allerdings bereits Ende April 2009
im Bundesgesetzblatt. Die verschärften Anforderungen waren
also bereits vor dem 1. Oktober 2009 bekannt.
Erinnern Sie sich als im August 2008 das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet
wurde und ab Anfang 2009 gelten sollte?
Wer als Bauherr den Bauantrag für seinen Neubau noch bis
Jahresende 2008 einreichte, musste nicht zusätzlich zur
Energieeinsparverordnung (EnEV) auch die Anforderungen des
neuen, bundesweiten Wärmegesetzes 2009 erfüllen.
Die meisten Fragen unserer EnEV-online Leser bezogen sich in
dieser Zeit anfangs auf die Frage "Gilt das Wärmegesetz für dieses
oder jenes Bauvorhaben?"
So fragten auch Bauherren Sie als Fachleute und uns als
EnEV-online Redaktion seit dem 30. April 2009 - nach dem
Verkünden der verschärften Energieeiensparverordnung (EnEV
2009) - was sie beachten müssen, damit sie noch unter die
'mildere' EnEV 2007 fallen. Die Medien haben die
gesteigerten Anforderungen in der Publikumspresse bekannt
gemacht und die Bauherren sensibilisiert.
Seit dem 1. Oktober ist die neue, verschärfte EnEV 2009 in
Kraft. Sie löste die vorhergehende Fassung - die EnEV 2007,
die nur genau zwei Jahre seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft
war - ab.
Welche EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben verbindlich ist
hängt davon ab, ob es genehmigungspflichtig ist und wann der
Bauherr die relevanten Schritte nach dem
Landesbauordnungsrecht unternommen hat. Wenn es sich
beispielsweise um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
handelt und der Bauherr einen Bauantrag einreichen muss,
gilt als Maßstab das Datum seines Antrags.
Wenn der Bauherr seinen Bauantrag bis spätestens am 30.
September 2009 eingereicht hat, gelten die Anforderungen der
EnEV 2007.
Wenn die Behörde jedoch am 1. Oktober 2009 über
den Antrag noch nicht bestandskräftig entschieden hatte,
konnte der Bauherr verlangen, dass sie für sein sein
Bauvorhaben die verschärfte EnEV 2009 anwenden. Dieses setzt
jedoch voraus, dass der Planer die Nachweise nach den
Methoden der EnEV neuen EnEV 2009 führt.
Für diese Problematik finden Sie nun in EnEV-online sowohl
eine Checkliste als auch eine tabellarische Übersicht. Die
Checkliste führt Sie Schritt für Schritt und gibt Ihnen
Hinweise, welche EnEV-Fassung das entsprechende Bauvorhaben
berücksichtigen muss. Die Tabelle zeigt Ihnen auf einen
Blick welche Kriterien und Termine für die verschiedenen
Bauvorhaben gelten.
Folgende Links
öffnen jeweils ein neues Browserfenster:
Checkliste: EnEV 2007 oder EnEV 2009?
Übersichts - Tabelle: EnEV 2009 oder EnEV 2007?
EnEV 2009, Artikel 3: Inkrafttreten
EnEV 2009, § 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
Bitte
beachten Sie: Unsere Checkliste und Tabelle berücksichtigen was die
aktuelle Energieeinspar - Verordnung (EnEV 2009) fordert. Sie
gelten wohl für
die meisten Bauvorhaben.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie Projekte
unter dem Bauträgergesetz oder mit Bauverträgen nach dem
öffentlichen Vergaberecht VOB. In diesen und anderen
Ausnahme - Fällen darf der Besteller erwarten, dass sein Bauvorhaben denjenigen Energie - Standard
erfüllt, der zum Zeitpunkt seiner Bauabnahme gilt.
Angesichts
der unterschiedlichen Anforderungen der EnEV 2007 und der EnEV
2009 sowie der angekündigten EnEV 2012 kann es also zu
erheblichen Unterschieden kommen wie ein Bauvorhaben jeweils
geplant und gebaut wird. |
EnEV 2009: Sieben häufige Missverständnisse
EnEV 2009 - Änderungen zur EnEV
2007
Welche
EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?
Was ändert sich
für Neubau - Vorhaben?
Was ändert
sich für Eigentümer im Baubestand?
Was ändert sich im Vollzug der EnEV 2009?
Fazit für
Fachleute: EnEV 2009 in der Praxis
Über die Autorin Melita
Tuschinski
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