Frage: Nach Anlage 2 Nr. 4 EnEV 2009 ist
für zu errichtende Nichtwohngebäude der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
für jede Gebäudezone zu führen. Bedeutet dies, dass Berechnungen der
Sonneneintragskennwerte auch für Zonen ohne nennenswerte Außenfassaden
durchzuführen sind? Wie ist zu verfahren, wenn hinter derselben Fassade eines
Gebäudes mehrere unterschiedliche Zonen liegen?
Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der
Bauministerkonferenz vom 9. Dezember 2009, veröffentlicht am 17. Dezember 2009:
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Der
sommerliche Wärmeschutz eines zu errichtenden Nichtwohngebäudes
ist nach § 4 Absatz 4 EnEV 2009 so auszuführen, dass die
Anforderungen nach Anlage 2 Nummer 4 eingehalten werden. Anlage
2 Nummer 4.1 EnEV 2009 verlangt, dass als höchstzulässige Werte
des Sonneneintragskennwertes die in DIN 4108 - 2:2003 - 07 Abschnitt
8 festgelegten Werte einzuhalten sind. Nach Anlage 2 Nummer 4.2
EnEV 2009 sind die Sonneneintragskennwerte für jede Zone zu
bestimmen.
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Berechnungen nach DIN 4108 - 2:2003 - 07 sind grundsätzlich auf
Räume eines Gebäudes bezogen zu führen, und zwar ausschließlich
„für „kritische“ Räume bzw. Raumbereiche an der Außenfassade,
die der Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt sind“. DIN
4108 - 2:2003 - 7 unterscheidet dabei hinsichtlich der Nutzung
zwischen Wohn - und Nichtwohngebäuden und nicht nach Zonen im
Sinne von DIN V 18599:2007 - 02.
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Bei
der gemäß Anlage 2 Nummer 4.2 EnEV 2009 verlangten Bestimmung
der Sonneneintragskennwerte für jede Zone ist wie folgt
vorzugehen:
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Weist ein Gebäude innen liegende Zonen auf, die keine
Außenfassaden haben, ist für diese Zonen eine Bestimmung der
Sonneneintragskennwerte nicht
zielführend; diese Zonen können unberücksichtigt bleiben.
Dies trifft auch auf solche Zonen zu, bei denen der
Fassadenanteil im Vergleich zur Größe der Zone unbedeutend
ist; maßgebend ist die Bagatellregelung in Abschnitt 8.3
Satz 3 der DIN 4108 - 2:2003 - 07.
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Für die übrigen Zonen sind jeweils zonenweise die kritischen
Räume bzw. Raumbereiche zu identifizieren, die der
Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt sind, und hierfür
die Sonneneintragskennwerte zu bestimmen.
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Gehören mehrere Zonen zu einem Fassadenbereich, der
hinsichtlich der für den sommerlichen Wärmeschutz
maßgeblichen Eigenschaften einheitlich ausgeführt
werden soll, reicht es aus, unter den kritischen Räumen bzw.
Raumbereichen dieser Zonen denjenigen auszuwählen, der der
Sonneneinstrahlung am meisten
ausgesetzt ist, und für diesen Raum bzw. Raumbereich den
Sonneneintragskennwert und den Höchstwert des
Sonneneintragskennwertes zu bestimmen.

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