Frage: Bei einer ausführlichen Berechnung
der Wärmeverluste über das Erdreich bei Wohngebäuden sind diese monatsabhängig.
Damit wird auch HT' monatsabhängig. Wie ist bei derartigen Werten der
Nachweis der Einhaltung des zulässigen Höchstwertes nach EnEV
zu führen?
Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der
Bauministerkonferenz vom 9. Dezember 2009, veröffentlicht am 17. Dezember 2009:
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Nach
§ 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.3 EnEV sind die Berechnungen
der Transmissionswärmeverluste für Wohngebäude nach DIN V
4108 - 6:2003 - 06 zu führen. Der Wärmeverlust über das Erdreich
kann danach im Monatsbilanzverfahren in Anwendung von DIN EN ISO
13370:1998 unter Benutzung des thermischen Leitwerts über das
Erdreich ermittelt werden. Dieses Verfahren ermöglicht bei
Anwendung der monatlichen Wärmebilanzen, den gegenüber den
monatlichen Lufttemperaturen zeitversetzten Jahresgang der
Erdreichtemperatur zu berücksichtigen. Der spezifische, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust wird dabei für jeden Monat angegeben.
Wegen der unterschiedlichen monatlichen Bedingungen für das
Klima ergeben sich auch unterschiedliche Ist - Werte.
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Zur
Ermittlung des spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes ist es
deshalb notwendig, einen durchschnittlichen Ist - Wert zu bilden.
Dabei sind die Verluste über Erdreich als Mittelwert der
entsprechenden Monatswerte innerhalb der Heizperiode anzusetzen.
Das sommerliche Verhalten bleibt bei der Ermittlung der
Transmissionswärmeverluste unberücksichtigt, da es für die
Energiebilanz nicht relevant ist.
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Neben
der genauen Ermittlung von monatsabhängigen Verlustwerten über
das Erdreich kann bei Wohngebäuden für die Ermittlung der
Transmissionswärmeverluste parallel auch das vereinfachte
Verfahren mittels Temperatur - Korrekturfaktoren
verwendet werden. Ein derartiger Wert ist nicht monatsabhängig
und kann als Ist - Wert für den Nachweis nach EnEV herangezogen
werden. Der Vorteil der ausführlichen Berechnung wird dann
allerdings beim Nachweis der Einhaltung des zulässigen
Höchstwertes des spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes nicht
genutzt.

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