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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur kooperiert mit einem Architekten bei der Planung von
zwei neuen Alten- und Pflegeheimen. Die Erdgeschosse umfassen jeweils Lager-,
Technik-, Küchen-, Gewerbe-, Büro- und Veranstaltungsräume. In den
Obergeschossen befinden sich die Wohn- und Pflegebereiche. Der Ingenieur soll
für diese Neubauten auch die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) führen. Angesicht der relativ großen Bereiche in den Erdgeschossen, die
nichtwohnähnliche Nutzungen umfassen, fragt sich der Fachmann, ob er die
gesamten Alten- und Pflegeheime als „Wohngebäude“ betrachten und bilanzieren
sollte, oder ob es sich um ein „gemischt genutztes Gebäude“ handelt, bei dem er
zwei Nachweis zu führen hätte – einen für den Wohnteil in den Obergeschossen und
einen für den Nichtwohnteil im Erdgeschoss. Sollte Letztes zutreffen fragt uns
der Ingenieur, ob er das Erdgeschoss für die Bilanzierung nach der DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäude) in unterschiedliche Nutzungszonen aufteilen
müsste.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, Nachweis,
nachweisen, führen, berechnen, bilanzieren, Bilanz,
Energiebilanz, Energie, effizient, energieeffizient, neu, bauen,
errichten, zu, errichtendes, Gebäude, Neubau, Wohnbau,
Wohngebäude, Projekt, Altenheim, Pflegeheim, Seniorenheim,
Seniorenresidenz, Wohnrum, Wohnräume, Schlafraum, Schlafräume,
Flur, Flure, WC, WC-Anlage, WC-Anlagen, Erdgeschoss,
Obergeschoss, gemischt, genutzt, Büro, Büros, Verwaltung,
Technik, Technikraum, Technikräume, Küche, Küchen, Gewerbe,
Gewerberäume, Veranstaltung, Bereich, Veranstaltungsbereich,
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Gebäudenutzung, Nichtwohngebäude, Aufenthaltsraum,
Aufenthaltsräume, Pflege, Pflegebereich, pflegen, berechnen,
rechnen, Berechnung, DIN, 4108, Teil 6, 4108-6, 4701, Teil 10,
4701-10, V, 18599, energetische, Bewertung, Gebäude, zonieren,
Zonierung, Ein-Zonen-Modell, Mehr-Zonen-Modell,
Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur für Tragwerksplanung kooperiert mit dem planenden Architekten
in einem Projekt für den Neubau von zwei Alten- und Pflegeheimen. Der Ingenieur
stellt auch die geforderten Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) aus, d.h. den Energieausweise auf der Grundlage des berechneten
Energiebedarfs.
Praxis: Es handelt
sich um zwei Neubauten, die als Alten- und Pflegeheime geplant werden. Das
Erdgeschoss umfasst Lager-, Technik-, Küchen-, Gewerbe-, Büro- sowie
Veranstaltungsbereiche. In den Obergeschossen befinden sich Wohn- und
Aufenthaltsräume sowie Pflegebereiche.
Probleme:
-
Wohngebäude: Alten- und Pflegeheime definiert die EnEV 2009 im §
2 (Begriffsbestimmungen) als Wohngebäude. Ist das gesamte Alten-
und Pflegeheim Wohngebäude zu betrachten stellt sich die Frage
ob der Planer den Nachweis anhand der DIN 4108-6 / 4701-10
führen sollte oder ob er eine Zonierung nach DIN 18599 vornehmen
sollte.
-
Gemischt genutztes Gebäude:
Ist das Gebäude als „gemischt genutzt“ zu betrachten, weil das
gesamte Erdgeschoss die Nicht-Wohnnutzungen umfasst? In den
offiziellen Auslegungen zur EnEV 2009, § 22 (Gemischt genutzte
Gebäude) werden als Kriterien die Größe der Nutzfläche im
Vergleich zur gesamten Nutzfläche (10 Prozent als Grenze) des
Gebäude angeben sowie die Art der Nutzung.
In diesem Fall müsste der Planer zwei Nachweise führen, einen
für die Wohnnutzung in den oberen Stockwerken sowie einen
zweiten Nachweis für die Nichtwohnnutzung im Erdgeschoss. Es
stellt sich die Frage ob in diesem Fall das Erdgeschoss bei der
Bilanzierung nach DIN V 18599 auch entsprechend zoniert werden
muss.
Fragen: Sollte der
Planer den Neubau des Alten- und Pflegeheims als Wohngebäude im Sinne der EnEV
2009 betrachten? Muss er das Alten- und Pflegeheim bei der energetischen
Bilanzierung gemäß DIN V 18599 in unterschiedliche Nutzungszonen unterteilen?
Antwort:
08.05.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Gebäudeklassifizierung
nach EnEV 2009 für ein Alten- und Pflegeheim mit Büros und
Veranstaltungsbereich
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