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Kurzinfo:
Ein Ingenieur erstellt für einen neu geplanten Verkaufsraum den Nachweis,
dass der fertig errichtete Neubau die Anforderungen des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen wird. Der Eigentümer
soll seine Nutzungspflicht nach dem Wärmegesetz erfüllen, indem er Umweltwärme
über eine Wärmepumpen-Anlage nutzt. Es handelt sich dabei um eine Gas-betriebene
Absorptions-Wärmepumpe. Sie wird monovalent eingesetzt und erfüllt mit ihrer
Jahresarbeitszahl (JAZ) auch die Vorgaben des Wärmegesetzes. Es stellt sich die
Frage, ob der Nachweis der Jahresarbeitszahl in diesem Fall genügt, da es sich
um eine monovalente Anlage mit 100-Prozentiger-Deckung handelt. Das Wärmegesetz
2011 fordert, dass der Eigentümer bei der Nutzung von Umweltwärme als
erneuerbare Energiequelle 50 Prozent seines Wärme- oder Kältebedarfs im Gebäude
damit deckt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Vorgaben, Begriff, Begriffe,
Auftrag: Ein
Ingenieur hat den Auftrag erhalten für einen neu geplanten Verkaufsraum den
Nachweis gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu
erstellen.
Praxis: Es handelt
sich um den Neubau eines Verkaufsraums, d.h. um ein Nichtwohngebäude im Sinn des
Wärmegesetzes 2011. Als erneuerbare Energie soll im Gebäude die Umweltwärme
genutzt werden. Das Wärmegesetz fordert, dass in diesem Fall der Eigentümer
pflichtgemäß 50 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs im Gebäude über
Anlagen zur Nutzung von Umweltwärme (beispielsweise Wärmepumpen) deckt. In
diesem Neubau ist eine Wärmepumpe vorgesehen, die durch Gas betrieben wird. Sie
soll als Absorptions-Wärmepumpe monovalent eingesetzt werden. Die Wärmepumpe
erfüllt auch die Maßgabe der Anlage des Wärmegesetzes 2011 (Anforderungen an die
Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen), Nr. III (Geothermie und
Umweltwärme) bezüglich der Jahresarbeitszahl, die höher als 1,2 sein muss.
Probleme:
Problematisch erwies sich in diesem Fall die Frage, ob der Nachweis der
Jahresarbeitszahl genügt um bei einer monovalenten Anlage (mit 100-Prozent
Deckung) die Vorgabe 50 Prozent Deckung zu erfüllen.
Fragen: Bezieht das
Wärmegesetz 2011 den Begriff "Deckung" auf den Begriff "Umweltwärme" oder auf
den Begriff "Anlage zur Nutzung dieser Energie".
Antwort:
16.08.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Nachweis
nach dem Wärmegesetz 2011 für Gas Absorptions-Wärmepumpe für
neuen Verkaufsraum
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