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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin berechnet den Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für die großflächige Erweiterung eines
Selbstbedienungs-Marktes (SB-Markt). Die EnEV-Software mit der sie arbeitet
erlaubt ihr jedoch nicht die Anlagentechnik des Referenzgebäudes zu verändern.
Diese besteht beispielsweise aus einem Brennwertkessel als Wärmeerzeuger sowie
für die Trinkwassererwärmung, in diesem Fall mit zusätzlicher Solaranlage, die
im bestehenden SB-Markt jedoch nicht vorhanden ist. Die Fachfrau könnte für das
bestehende Gebäude die Anlagentechnik des Referenzgebäudes annehmen, obwohl sie
dadurch die Anlagentechnik des bestehenden Gebäudes anstelle der des
Referenzgebäudes modifiziert, damit die beiden Anlagen identisch sind. Ist es
zulässig, dass sie auf diese Weise den EnEV-Nachweis führt?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Eine
Diplom-Ingenieurin führt die energetischen Nachweis-Berechnungen gemäß EnEV 2009
für die großflächige Erweiterung eines Selbstbedienungs-Markt (SB-Markt).
Praxis: Es handelt
sich also um einen SB-Markt, also um ein Nichtwohngebäude im Sinn der EnEV 2009.
Dieses Gebäude wird großflächig erweitert, d.h. die Nutzfläche erhöht sich um
mehr als 50 Quadratmeter (m²). In dem erweiterten SB-Markt soll die bestehende
Anlagentechnik auch künftig weiterhin genutzt werden.
Gemäß der EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz
(5) müssen die betroffenen Außenbauteile dermaßen geplant werden, dass der neue
Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen der EnEV einhält – in diesem Fall gemäß
EnEV 2009, § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude).
Probleme: In der
Berechungs-Software, welche die Fachfrau nutzt ist es für den Nutzer nicht
möglich die Anlagentechnik des Referenzgebäudes zu verändern. Andererseits ist
es möglich für die nachzuweisende Erweiterung die Anlagentechnik des
Referenzgebäudes zu übernehmen. Diese besteht beispielsweise aus einem
Brennwertkessel als Wärmeerzeuger sowie für die Trinkwassererwärmung, in diesem
Fall mit zusätzlicher Solaranlage, die im bestehenden SB-Markt jedoch nicht
vorhanden ist.
Als eine Möglichkeit sieht die die Fachfrau, dass sie bei der EnEV-Berechnung
für das bestehende Gebäude die Anlagentechnik des Referenzgebäudes annimmt. Das
würde zwar bedeuten, dass sie die Anlagentechnik des bestehenden Gebäudes
anstelle der des Referenzgebäudes modifiziert, damit die beiden Anlagen
identisch sind.
Frage: Ist es
zulässig, dass die Fachfrau bei der EnEV-Berechnung für das bestehende Gebäude
die Anlagentechnik des Referenzgebäudes annimmt, wie oben beschrieben?
Antwort:
29.08.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Software-unterstützten
EnEV-Nachweis für großflächige Erweiterung eines
Selbstbedienungs-Marktes erstellen
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